Wirbelsäulenschäden können mit anhaltenden Rückenschmerzen, Bewegungseinschränkungen, Verformungen oder Instabilität einhergehen und die Teilhabe im Alltag und Beruf deutlich beeinträchtigen.
Je nach funktionellen Auswirkungen liegt der GdB häufig im Bereich von 10 bis 70, bei besonders schweren Verläufen auch bei 80 bis 100.
Nennen Sie die betroffenen Abschnitte (HWS, BWS, LWS) und schildern Sie konkret, wie Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit Ihren Alltag und ggf. die Arbeit begrenzen. Als Nachweise eignen sich aktuelle Arztberichte (Orthopädie/Neurochirurgie), Bildgebung (MRT/CT/Röntgen) sowie Krankenhaus- oder Reha-Berichte.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Achten Sie auf eine umfassende Darstellung sämtlicher Beschwerden und Einschränkungen. Auch „kleinere“ Symptome wie gelegentliche Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle oder schmerzhafte Bewegungsabläufe können relevant sein. Je mehr Informationen das Versorgungsamt erhält, desto wahrscheinlicher ist eine faire GdB-Bewertung und die Anerkennung der Schwerbehinderung.
Wirbelsäulenschäden und chronische Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Einschränkungen und können den Alltag stark belasten. Häufig entwickeln sie sich schleichend, etwa durch Fehlbelastungen, Verschleiß oder degenerative Veränderungen, manchmal auch infolge von Unfällen oder Operationen.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Nachteilsausgleiche in Betracht kommen. Dazu können je nach Fall etwa Rentenansprüche, arbeitsrechtliche Schutzrechte und steuerliche Entlastungen zählen.
Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Wirbelsäulenprobleme die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Leistungsfähigkeit im Alltag tatsächlich beeinträchtigen.
Unter Wirbelsäulenschäden fallen unterschiedliche Erkrankungen und Verletzungsfolgen, die die Stabilität, Beweglichkeit oder Belastbarkeit der Wirbelsäule beeinträchtigen können. Dazu gehören unter anderem degenerative Veränderungen, strukturelle Verformungen oder chronische Wirbelsäulensyndrome.
Typische Beispiele sind:
Die Beschwerden reichen von wiederkehrenden oder anhaltenden Schmerzen über deutliche Bewegungseinschränkungen bis hin zu Verformungen oder Instabilität. In schweren Fällen können auch Nervenwurzelkompressionen und Folgeschäden auftreten, etwa motorische Ausfälle oder neurogenes Hinken.
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, mit der das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland offiziell bewertet wird. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben, je höher der Wert, desto stärker sind die Einschränkungen und damit die Beeinträchtigung der Teilhabe. Grundsätzlich kann jede Person, die länger als 6 Monate an erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines GdB inkl. Schwerbehinderung stellen.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Bei Wirbelsäulenschäden werden insbesondere berücksichtigt:
Ohne Einschränkung
Geringe funktionelle Auswirkungen (z. B. leichte Bewegungs-einschränkung, seltene Wirbelsäulensyndrome)
Mittelgradige funktionelle Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (z. B. häufig rezidivierende LWS-Syndrome)
Schwere funktionelle Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (z. B. starke Verformungen, anhaltende Schmerzen über Wochen)
Mittelgradige bis schwere funktionelle Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten
Besonders schwere Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, schwere Skoliose ab ~70° Cobb)
Schwerste Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Wirbelsäulenschäden beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Gerade bei Rückenleiden wird oft am unteren Rand des Ermessens entschieden. Ein Blick in die versorgungsärztliche Stellungnahme zeigt häufig, ob alle Beschwerden korrekt erfasst wurden.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB und die Schwerbehinderung zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
Wichtig:
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Maßgeblich sind vor allem der Schweregrad der Bewegungseinschränkung, das Ausmaß von Verformung oder Instabilität, die Anzahl betroffener Wirbelsäulenabschnitte sowie mögliche Nervenwurzelkompressionen und deren Folgen (z. B. motorische Ausfälle oder neurogenes Hinken).
Genannt werden u. a. 10 bei geringen funktionellen Auswirkungen, 20 bei mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Abschnitt, 30 bei schweren funktionellen Auswirkungen in einem Abschnitt, 30–40 bei mittelgradigen bis schweren Auswirkungen in zwei Abschnitten, 50–70 bei besonders schweren Auswirkungen sowie 80–100 bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit.
Sie können Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids), Akteneinsicht anfordern, die Begründung gezielt nachreichen und bei Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Sozialgericht erheben,
Wirbelsäulenschäden können die Lebensqualität stark beeinträchtigen, besonders bei chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder neurologischen Ausfällen. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche – daher Einschränkungen im Alltag und im Beruf vollständig angeben und den Antrag gut belegen. Bei Unsicherheiten oder einem zu niedrigen Bescheid können Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen, damit Ihre Situation korrekt berücksichtigt wird.