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Wirbelsäulenschäden und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufig betroffene Beschwerden bei Wirbelsäulenschäden

Wirbelsäulenschäden können mit anhaltenden Rückenschmerzen, Bewegungseinschränkungen, Verformungen oder Instabilität einhergehen und die Teilhabe im Alltag und Beruf deutlich beeinträchtigen.

Grad der Behinderung (GdB) bei Wirbelsäulenschäden

Je nach funktionellen Auswirkungen liegt der GdB häufig im Bereich von 10 bis 70, bei besonders schweren Verläufen auch bei 80 bis 100.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Wirbelsäulenschäden

Nennen Sie die betroffenen Abschnitte (HWS, BWS, LWS) und schildern Sie konkret, wie Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit Ihren Alltag und ggf. die Arbeit begrenzen. Als Nachweise eignen sich aktuelle Arztberichte (Orthopädie/Neurochirurgie), Bildgebung (MRT/CT/Röntgen) sowie Krankenhaus- oder Reha-Berichte.

Widerspruch & Klage bei Wirbelsäulenschäden

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt:  Achten Sie auf eine umfassende Darstellung sämtlicher Beschwerden und Einschränkungen. Auch „kleinere“ Symptome wie gelegentliche Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle oder schmerzhafte Bewegungsabläufe können relevant sein. Je mehr Informationen das Versorgungsamt erhält, desto wahrscheinlicher ist eine faire GdB-Bewertung und die Anerkennung der Schwerbehinderung.

Einleitung: Was sind Wirbelsäulenschäden und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Wirbelsäulenschäden und chronische Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Einschränkungen und können den Alltag stark belasten. Häufig entwickeln sie sich schleichend, etwa durch Fehlbelastungen, Verschleiß oder degenerative Veränderungen, manchmal auch infolge von Unfällen oder Operationen.

Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Nachteilsausgleiche in Betracht kommen. Dazu können je nach Fall etwa Rentenansprüche, arbeitsrechtliche Schutzrechte und steuerliche Entlastungen zählen.

Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Wirbelsäulenprobleme die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Leistungsfähigkeit im Alltag tatsächlich beeinträchtigen.

Was sind Wirbelsäulenschaden?

Unter Wirbelsäulenschäden fallen unterschiedliche Erkrankungen und Verletzungsfolgen, die die Stabilität, Beweglichkeit oder Belastbarkeit der Wirbelsäule beeinträchtigen können. Dazu gehören unter anderem degenerative Veränderungen, strukturelle Verformungen oder chronische Wirbelsäulensyndrome.

Typische Beispiele sind:

  • Bandscheibenvorfall
  • Skoliose
  • Spinalkanalstenose
  • Spondylarthrose
  • Wirbelsäulenverletzungen oder Folgen nach Operationen

Die Beschwerden reichen von wiederkehrenden oder anhaltenden Schmerzen über deutliche Bewegungseinschränkungen bis hin zu Verformungen oder Instabilität. In schweren Fällen können auch Nervenwurzelkompressionen und Folgeschäden auftreten, etwa motorische Ausfälle oder neurogenes Hinken.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, mit der das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland offiziell bewertet wird. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben, je höher der Wert, desto stärker sind die Einschränkungen und damit die Beeinträchtigung der Teilhabe. Grundsätzlich kann jede Person, die länger als 6 Monate an erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines GdB inkl. Schwerbehinderung stellen.

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Bei Wirbelsäulenschäden werden insbesondere berücksichtigt:

  • Schweregrad der Bewegungseinschränkung
  • Ausmaß von Verformung (zum Beispiel Skoliose) oder Instabilität
  • Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte (zum Beispiel nur LWS oder zusätzlich HWS/BWS)
  • Nervenwurzelkompressionen und Folgen (zum Beispiel motorische Ausfälle)
Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Wirbelsäulenschäden
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Ohne Einschränkung

0

Geringe funktionelle Auswirkungen (z. B. leichte Bewegungs-einschränkung, seltene Wirbelsäulensyndrome)

10

Mittelgradige funktionelle Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (z. B. häufig rezidivierende LWS-Syndrome)

20

Schwere funktionelle Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (z. B. starke Verformungen, anhaltende Schmerzen über Wochen)

30

Mittelgradige bis schwere funktionelle Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten

30-40

Besonders schwere Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, schwere Skoliose ab ~70° Cobb)

50-70 inkl. Schwb.

Schwerste Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit

80-100 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Wirbelsäulenschäden beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: Ärztliche Atteste und Gutachten (Orthopädie, Neurochirurgie etc.), Krankenhaus- und Reha-Berichte, Befunde über neurologische Ausfälle (EMG, Nervenleitmessungen), Medikamentenpläne und Physiotherapie-Nachweise.

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und geben Sie alle Wirbelsäulenabschnitte (z. B. HWS/BWS/LWS), alle Beschwerden (z. B. Schmerzen, Bewegungseinschränkungen) sowie mögliche neurologische Ausfälle (z. B. Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen) und Begleiterkrankungen vollständig an.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann 3 bis 6 Monate dauern, abhängig vom Bundesland und Auslastung der Behörde.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie Ihre funktionellen Einschränkungen so konkret wie möglich und erläutern Sie, wie stark Ihre Schmerzen sind, wie häufig Sie ausfallen und ob Sie nur kurze Strecken gehen können.
  • Geben Sie alle relevanten Wirbelsäulenbeschwerden und Einschränkungen vollständig an und zeigen Sie klar auf, was das im Alltag und im Job konkret bedeutet.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt:  Gerade bei Rückenleiden wird oft am unteren Rand des Ermessens entschieden. Ein Blick in die versorgungsärztliche Stellungnahme zeigt häufig, ob alle Beschwerden korrekt erfasst wurden.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kostenlose Erstprüfung bei Wirbelsäulenschäden durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB und die Schwerbehinderung zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: unverbindliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
  • Transparente & faire Preise: keine versteckten Gebühren, klare Kommunikation
  • Schnelle Prüfung ohne Risiko: zeitnahe Rückmeldung und fundierte Bewertung Ihres Falls

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Faktoren sind für die GdB-Bewertung bei Wirbelsäulenschäden entscheidend?

Maßgeblich sind vor allem der Schweregrad der Bewegungseinschränkung, das Ausmaß von Verformung oder Instabilität, die Anzahl betroffener Wirbelsäulenabschnitte sowie mögliche Nervenwurzelkompressionen und deren Folgen (z. B. motorische Ausfälle oder neurogenes Hinken).

Welche typischen GdB-Bereiche werden bei Wirbelsäulenschäden häufig genannt?

Genannt werden u. a. 10 bei geringen funktionellen Auswirkungen, 20 bei mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Abschnitt, 30 bei schweren funktionellen Auswirkungen in einem Abschnitt, 30–40 bei mittelgradigen bis schweren Auswirkungen in zwei Abschnitten, 50–70 bei besonders schweren Auswirkungen sowie 80–100 bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit.

Was kann ich tun, wenn der GdB zu niedrig festgesetzt wird oder die Schwerbehinderung abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids), Akteneinsicht anfordern, die Begründung gezielt nachreichen und bei Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Sozialgericht erheben,

Fazit

Wirbelsäulenschäden können die Lebensqualität stark beeinträchtigen, besonders bei chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder neurologischen Ausfällen. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche – daher Einschränkungen im Alltag und im Beruf vollständig angeben und den Antrag gut belegen. Bei Unsicherheiten oder einem zu niedrigen Bescheid können Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen, damit Ihre Situation korrekt berücksichtigt wird.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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