Der große Leitfaden zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung: Antrag, Widerspruch und Klage
Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung haben oft Anspruch auf die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder sogar einer Schwerbehinderung. Ein höherer GdB bringt wichtige Nachteilsausgleiche mit sich, darunter sind Kündigungsschutz, steuerliche Erleichterungen sowie Mehrurlaub. Doch der Weg dorthin ist manchmal komplex: von der Antragstellung über den Widerspruch bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, wie Sie Ihren GdB bestmöglich geltend machen können.
Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen einer Person ihr Alltagsleben beeinflussen. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und bezieht sich dabei auf die Auswirkungen der Gesundheitsstörung(en) – nicht allein auf Diagnosen. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.
Wichtig: Bereits ab einem GdB von 30 oder 40 besteht die Möglichkeit einer Gleichstellung. Das heißt, auch wenn der GdB unter 50 liegt und somit noch keine Schwerbehinderung vorliegt, können Betroffene auf Antrag einen besonderen Kündigungsschutz erhalten, wenn sie ohne die Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder bekommen könnten.
Der erste Schritt zur Feststellung Ihrer Behinderung ist der Antrag beim zuständigen Versorgungsamt (oder in manchen Bundesländern beim Amt für soziale Angelegenheiten). Dort reichen Sie alle medizinischen Unterlagen ein, die Ihre Beeinträchtigung dokumentieren – von Arztberichten bis hin zu Krankenhausentlassungen.
Tipp vom Anwalt: Bleiben Sie nach Antragsabgabe unbedingt am Ball. Erkundigen Sie sich nach einigen Wochen, ob Ihre Ärzte die Unterlagen an das Amt geschickt haben. Eine lückenhafte Befundlage ist einer der häufigsten Gründe für eine zu niedrige Einstufung.
Hat die Behörde alle medizinischen Unterlagen zusammen, bewertet der ärztliche Dienst jede Erkrankung beziehungsweise Beeinträchtigung mit einem sogenannten Einzel-GdB. Daraus wird im zweiten Schritt der Gesamt-GdB gebildet. Hierbei wird nicht addiert. Stattdessen bestimmt die schwerwiegendste Beeinträchtigung die Basis. Weitere Erkrankungen können dann den Gesamt-GdB erhöhen, wenn sie das Ausmaß der Behinderung zusätzlich verschlimmern. Somit können auch verschiedene Einzel-GdB zu einem Gesamt-GdB von über 50 und somit zur Schwerbehinderung führen.
Wichtig: Eine Diagnose allein begründet keinen bestimmten GdB. Entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihren Alltag. Zwei Personen mit der gleichen Diagnose können durchaus unterschiedliche GdB-Werte erhalten, weil die Einschränkungen in Beruf und Privatleben unterschiedlich stark ausfallen.
Wenn Sie mit dem Feststellungsbescheid Ihres Versorgungsamts nicht einverstanden sind – zum Beispiel weil Ihr Antrag abgelehnt wurde, der GdB viel zu niedrig erscheint oder Sie nicht die erwünschte Schwerbehinderung erhalten haben – können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei:
Tipp vom Anwalt: Betonen Sie in der Begründung stets die funktionellen Auswirkungen Ihrer Krankheit. Nennen Sie konkrete Beispiele wie diese: „Ich kann nur noch x Stunden arbeiten“, „Ich habe pro Woche y Schmerztage“, „Ich benötige Hilfe bei Alltagsaufgaben.“ Sachliche und detaillierte Erläuterungen erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.
Wichtig: Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand während des Verfahrens, teilen Sie dies dem Gericht mit. So kann eine höhere Einstufung oder die Schwerbehinderung erreicht werden, sofern ein aktualisiertes Gutachten vorliegt. Maßgeblich ist häufig der letzte Tag der mündlichen Verhandlung.
Die Feststellung eines angemessenen GdB insbesondere zur Schwerbehinderung ist kein Selbstläufer. Fehlende Befunde, unzureichende Darstellungen Ihrer Beeinträchtigungen oder eine vorschnelle Behördenentscheidung führen oft zu Ablehnungen oder zu niedrigen Einstufungen. Doch Sie haben gute Chancen, sich dagegen zu wehren – sowohl im Widerspruchs- aber vor allem im Klageverfahren.
Tipp vom Anwalt: Je früher Sie einen spezialisierten Rechtsbeistand einschalten, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Ein Anwalt kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Unterlagen korrekt einzureichen und Fristen zu wahren. Er deckt auch Fehlbewertungen im Bescheid treffsicher auf.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Warten Sie nicht zu lang, insbesondere wenn bereits ein negativer oder zu niedriger Bescheid vorliegt. Die Widerspruchs- und Klagefristen sind meist kurz – eine zeitnahe Anwaltseinschaltung kann entscheidend sein.
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB inklusive der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.
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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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