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Alles, was Sie zu Antrag, Widerspruch und Klage bei Schwerbehinderung und GdB wissen müssen!

Alles, was Sie zu Antrag, Widerspruch und Klage bei Schwerbehinderung und GdB wissen müssen!

Mann und Frau informieren sich zu rechtlichen Schritten zur Erhöhung des Grades der Behinderung

Der große Leitfaden zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung: Antrag, Widerspruch und Klage

Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung haben oft Anspruch auf die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder sogar einer Schwerbehinderung. Ein höherer GdB bringt wichtige Nachteilsausgleiche mit sich, darunter sind Kündigungsschutz, steuerliche Erleichterungen sowie Mehrurlaub. Doch der Weg dorthin ist manchmal komplex: von der Antragstellung über den Widerspruch bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, wie Sie Ihren GdB bestmöglich geltend machen können.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen einer Person ihr Alltagsleben beeinflussen. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und bezieht sich dabei auf die Auswirkungen der Gesundheitsstörung(en) – nicht allein auf Diagnosen. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.

Wichtig: Bereits ab einem GdB von 30 oder 40 besteht die Möglichkeit einer Gleichstellung. Das heißt, auch wenn der GdB unter 50 liegt und somit noch keine Schwerbehinderung vorliegt, können Betroffene auf Antrag einen besonderen Kündigungsschutz erhalten, wenn sie ohne die Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder bekommen könnten.

Der GdB-Antrag: So stellen Sie die Weichen richtig

Der erste Schritt zur Feststellung Ihrer Behinderung ist der Antrag beim zuständigen Versorgungsamt (oder in manchen Bundesländern beim Amt für soziale Angelegenheiten). Dort reichen Sie alle medizinischen Unterlagen ein, die Ihre Beeinträchtigung dokumentieren – von Arztberichten bis hin zu Krankenhausentlassungen.

  1. Befundberichte sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Diagnosen und ärztlichen Stellungnahmen beifügen. Oft müssen die Versorgungsämter Befunde selbst anfordern, was den Prozess verzögert.
  2. Formular sorgfältig ausfüllen: Beschreiben Sie detailliert, welche Einschränkungen in Ihrem Alltag auftreten. Fügen Sie gegebenenfalls eine persönliche Stellungnahme bei, um die tatsächlichen Auswirkungen zu verdeutlichen.

Tipp vom Anwalt: Bleiben Sie nach Antragsabgabe unbedingt am Ball. Erkundigen Sie sich nach einigen Wochen, ob Ihre Ärzte die Unterlagen an das Amt geschickt haben. Eine lückenhafte Befundlage ist einer der häufigsten Gründe für eine zu niedrige Einstufung.

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Wie wird der GdB ermittelt?

Hat die Behörde alle medizinischen Unterlagen zusammen, bewertet der ärztliche Dienst jede Erkrankung beziehungsweise Beeinträchtigung mit einem sogenannten Einzel-GdB. Daraus wird im zweiten Schritt der Gesamt-GdB gebildet. Hierbei wird nicht addiert. Stattdessen bestimmt die schwerwiegendste Beeinträchtigung die Basis. Weitere Erkrankungen können dann den Gesamt-GdB erhöhen, wenn sie das Ausmaß der Behinderung zusätzlich verschlimmern. Somit können auch verschiedene Einzel-GdB zu einem Gesamt-GdB von über 50 und somit zur Schwerbehinderung führen.

Wichtig: Eine Diagnose allein begründet keinen bestimmten GdB. Entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihren Alltag. Zwei Personen mit der gleichen Diagnose können durchaus unterschiedliche GdB-Werte erhalten, weil die Einschränkungen in Beruf und Privatleben unterschiedlich stark ausfallen.

Ablehnung oder zu niedrige Einstufung? Der Widerspruch

Wenn Sie mit dem Feststellungsbescheid Ihres Versorgungsamts nicht einverstanden sind – zum Beispiel weil Ihr Antrag abgelehnt wurde, der GdB viel zu niedrig erscheint oder Sie nicht die erwünschte Schwerbehinderung erhalten haben – können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei:

  1. Fristwahrender Widerspruch
    Reichen Sie einen kurzen Widerspruch ein, in dem Sie Name, Bescheiddatum und Aktenzeichen nennen. Beantragen Sie gleichzeitig Akteneinsicht, um alle versorgungsärztlichen Stellungnahmen einzusehen.
  2. Widerspruchsbegründung
    Nach Akteneinsicht müssen Sie neue oder vertiefte Argumente vortragen. Decken Sie eventuelle Fehler auf, liefern Sie zusätzliche Atteste nach und erläutern Sie genauer, inwiefern Ihre Beeinträchtigungen Ihren Alltag einschränken.

Tipp vom Anwalt: Betonen Sie in der Begründung stets die funktionellen Auswirkungen Ihrer Krankheit. Nennen Sie konkrete Beispiele wie diese: „Ich kann nur noch x Stunden arbeiten“, „Ich habe pro Woche y Schmerztage“, „Ich benötige Hilfe bei Alltagsaufgaben.“ Sachliche und detaillierte Erläuterungen erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.

Ihr Bescheid fühlt sich nicht richtig an – aber Sie sind unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt?

Viele Betroffene akzeptieren oft still, dass am unteren Rand des Ermessens entschieden wurde – obwohl sie realistische Chancen auf einen höheren GdB hätten. Lassen Sie Ihren Bescheid von unseren erfahrenen GdB-Anwälten kostenlos prüfen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob sich ein Widerspruch in Ihrem Fall lohnt – fundiert, individuell und ohne Risiko!
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Klage vor dem Sozialgericht – wenn der Widerspruch scheitert

Lehnt das Versorgungsamt auch nach Ihrem Widerspruch ab, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Nun können Sie binnen eines Monats Klage am Sozialgericht einreichen. So gehen Sie dabei vor:

Schritte der Klage

  1. Klagebegründung
    Orientieren Sie sich an der Begründung Ihres Widerspruchs, gehen Sie aber unbedingt auf die Argumente im Widerspruchsbescheid ein. Fügen Sie weiterführende Unterlagen oder aktuelle Befunde an.
  2. Sozialgerichtliches Verfahren
    Das Gericht überprüft Ihren Grad der Behinderung. Es hört Ihre behandelnden Ärzte an und beauftragt oft einen neutralen Gutachter. Die Kosten hierfür trägt das Gericht.
  3. Kosten und Prozesskostenhilfe
    Sozialgerichtsverfahren sind für Kläger in der Regel gerichtskostenfrei. Kommt es zu einer positiven Entscheidung, muss das Versorgungsamt meist auch die Rechtsanwaltskosten tragen. Bei geringen Einkünften können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wichtig: Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand während des Verfahrens, teilen Sie dies dem Gericht mit. So kann eine höhere Einstufung oder die Schwerbehinderung erreicht werden, sofern ein aktualisiertes Gutachten vorliegt. Maßgeblich ist häufig der letzte Tag der mündlichen Verhandlung.

Ihr Widerspruch wurde ebenfalls bereits abgelehnt – und jetzt?

Viele Betroffene geben an dieser Stelle auf, obwohl gerade vor dem Sozialgericht häufig eine Korrektur möglich ist. Wenn Sie gegen Ihren GdB-Bescheid klagen möchten, aber unsicher sind, ob sich der Aufwand lohnt: Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen klar, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Keine Kosten bis zur Beauftragung – und mit Rechtsschutz meist komplett abgedeckt.
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Fazit: Bleiben Sie konsequent – und lassen Sie sich helfen

Die Feststellung eines angemessenen GdB insbesondere zur Schwerbehinderung ist kein Selbstläufer. Fehlende Befunde, unzureichende Darstellungen Ihrer Beeinträchtigungen oder eine vorschnelle Behördenentscheidung führen oft zu Ablehnungen oder zu niedrigen Einstufungen. Doch Sie haben gute Chancen, sich dagegen zu wehren – sowohl im Widerspruchs- aber vor allem im Klageverfahren.

Tipp vom Anwalt: Je früher Sie einen spezialisierten Rechtsbeistand einschalten, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Ein Anwalt kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Unterlagen korrekt einzureichen und Fristen zu wahren. Er deckt auch Fehlbewertungen im Bescheid treffsicher auf.

Kostenlose Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

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  • Schnelle Prüfung ohne Risiko: zeitnahe Rückmeldung und fundierte Bewertung Ihres Falls

Tipp vom Anwalt: Warten Sie nicht zu lang, insbesondere wenn bereits ein negativer oder zu niedriger Bescheid vorliegt. Die Widerspruchs- und Klagefristen sind meist kurz – eine zeitnahe Anwaltseinschaltung kann entscheidend sein.

Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB inklusive der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Denn ein fairer GdB inkl. Schwerbehinderung ist kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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