Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) inklusive Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Wirbelsäulenschäden ist für Betroffene oft ein komplexes und emotionales Thema. Unsere Wirbelsäule ist entscheidend für Bewegung, Stabilität und Lebensqualität. Werden ihre Schäden nicht angemessen berücksichtigt, kann dies zu einem zu niedrig festgesetzten GdB und der Ablehung der Schwerbehinderung führen – mit weitreichenden Folgen für Nachteilsausgleiche, Rentenansprüche oder Kündigungsschutz. In diesem Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Chancen auf eine faire GdB-Einstufung und die Anerkennung der Schwerbehinderung zu erhöhen und – falls notwendig – erfolgreich Widerspruch oder Klage einzulegen.
Unsere mehr-GdB.de-Sozialrechtsanwälte mit tiefgehender Expertise im GdB-Recht helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche vollumfänglich wahrzunehmen. Am Ende des Artikels können Sie eine kostenlose Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte in Anspruch nehmen.
Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen einer Person ihr Alltagsleben beeinflussen. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und bezieht sich dabei auf die Auswirkungen der Gesundheitsstörung(en) – nicht allein auf Diagnosen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.
Ein angemessen eingestufter GdB gegebenenfalls inklusive Schwerbehinderung kann folglich maßgeblich Ihre Lebensqualität verbessern, insbesondere wenn Rückenprobleme Ihren Alltag und Ihre berufliche Situation spürbar einschränken.
Wichtig: Ein höherer GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung sind kein „Nice-to-have“, sondern existenzielle Absicherungen für viele Betroffene – etwa durch besseren Kündigungsschutz oder steuerliche Entlastungen.
Grundsätzlich kann jede Person, die länger als 6 Monate an erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines GdB inkl. Schwerbehinderung stellen. Bei Wirbelsäulenschäden kommt es vor allem auf folgende Aspekte an:
Tipp vom Anwalt: Achten Sie auf eine umfassende Darstellung sämtlicher Beschwerden und Einschränkungen. Auch „kleinere“ Symptome wie gelegentliche Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle oder schmerzhafte Bewegungsabläufe können relevant sein. Je mehr Informationen das Versorgungsamt erhält, desto wahrscheinlicher ist eine faire GdB-Bewertung und die Anerkennung der Schwerbehinderung.
Die Bewertung des GdB erfolgt gemäß den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung). Maßgeblich ist hier insbesondere Ziffer 18.9, die sich mit angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden befasst. Laut dieser Regelung richtet sich der GdB nach:
Tipp vom Anwalt: Gerade bei Rückenleiden wird oft am unteren Rand des Ermessens entschieden. Ein Blick in die versorgungsärztliche Stellungnahme zeigt häufig, ob alle Beschwerden korrekt erfasst wurden.
Wichtig: Im Antrag haben Sie ebenfalls die Möglichkeit selbst Stellung zu beziehen. Beschreiben Sie Ihre funktionellen Einschränkungen so konkret wie möglich. Erläutern Sie, wie stark Ihre Schmerzen sind, wie häufig Sie ausfallen, ob Sie nur kurze Strecken gehen können etc. Zeigen Sie klar auf, was diese Einschränkungen im Alltag (auch im Job) bedeuten.
Wenn Ihre Schwerbehinderung abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgesetzt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
Tipp vom Anwalt: Eine ordentliche Widerspruchsbegründung enthält neue oder vertiefte Argumente. Wenn Sie lediglich bereits bekannte Diagnosen und Beschwerden aufzählen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Amt abermals ablehnt. Nutzen Sie daher Akteneinsicht, um gezielt auf mögliche Lücken und Fehlbewertungen zu verweisen.
Wichtig: Ein Rechtsbeistand kann Ihre Erfolgsaussichten deutlich erhöhen, da Fachleute verfahrensrechtliche Feinheiten kennen und gezielt Beweisanträge stellen.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB und die Schwerbehinderung zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Warten Sie nicht zu lange, insbesondere wenn bereits ein negativer oder zu niedriger Bescheid vorliegt. Die Widerspruchs- und Klagefristen sind meist kurz – eine zeitnahe Anwaltseinschaltung kann entscheidend sein.
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Wirbelsäulenschäden zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.
Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
Unsere handverlesenen Partneranwälte sind Spezialisten für GdB-Verfahren und wir haben für jedes Krankheitsbild den passenden Experten. Unsere GdB-Anwälte haben tausende Verfahren geführt und haben diverse Krankheitsbilder und Kombinationen gesehen. Unser Vorgehen ist einfach, digital und stressfrei für Sie und unsere Partneranwälte kämpfen dafür, dass Sie den GdB erhalten, der Ihnen wirklich zusteht.
Wir haben ein handverlesenes Netzwerk an spezialisierten Partneranwälten aufgebaut, sodass wir für jedes Krankheitsbild den perfekten Experten haben, um Ihren Fall zu übernehmen. Dazu ist der gesamte Prozess digital, einfach und ohne Papierkram – bei voller Transparenz und persönlicher Betreuung. Anders als klassische Anwaltskanzleien haben wir uns ausschließlich auf GdB-Verfahren und Schwerbehinderungen spezialisiert und können dadurch einen besseren, digitaleren und günstigeren Service anbieten.
Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Wir haben transparente und faire Preise, die Sie unserer Preis-Seite entnehmen können. Vor jedem Schritt wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und entscheiden selbst, ob Sie mit unseren Anwälten weitere Schritte einleiten wollen – volle Kostentransparenz!
Jeder Fall ist anders, aber in der Vergangenheit konnten unsere GdB-Partneranwälte in 50% der Fälle einen höheren GdB erstreiten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Anspruch kostenlos und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Nur wenn die Chancen auf einen höheren GdB oder Anerkennung der Schwerbehinderung gut stehen, empfehlen wir Ihnen den nächsten Schritt.
Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, prüfen wir, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen.
Ganz einfach in drei Schritten:
1. Fragen online beantworten & kostenlos prüfen lassen (unter 3 Minuten)
2. mehr-GdB.de beauftragen & Widerspruch oder Klage einreichen
3. Höheren GdB / Schwerbehinderung erhalten & Vorteile sichern
Die Dauer hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Ihre kostenlose Einschätzung durch unsere Partneranwälte erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ein Widerspruch dauert in der Regel einige Wochen, eine Klage kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, wie lange es in Ihrem Fall dauert, halten wir Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden!
Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Während des gesamten Prozesses übernehmen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns auch um die Abrechnung. Sie können sich also entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie.
Selbstverständlich können Sie unseren Service auch privat bezahlen. Wir sind der festen Überzeugung, dass hochwertige juristische Beratung keine Frage des Geldes sein sollte. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Ihnen die besten Preise auf dem Markt anzubieten.