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Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung bei Wirbelsäulenschäden lesen müssen!

Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung bei Wirbelsäulenschäden lesen müssen!

Mann hält sich den unteren Rücken wegen starker Rückenschmerzen

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) inklusive Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Wirbelsäulenschäden ist für Betroffene oft ein komplexes und emotionales Thema. Unsere Wirbelsäule ist entscheidend für Bewegung, Stabilität und Lebensqualität. Werden ihre Schäden nicht angemessen berücksichtigt, kann dies zu einem zu niedrig festgesetzten GdB und der Ablehung der Schwerbehinderung führen – mit weitreichenden Folgen für Nachteilsausgleiche, Rentenansprüche oder Kündigungsschutz. In diesem Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Chancen auf eine faire GdB-Einstufung und die Anerkennung der Schwerbehinderung zu erhöhen und – falls notwendig – erfolgreich Widerspruch oder Klage einzulegen.

Unsere mehr-GdB.de-Sozialrechtsanwälte mit tiefgehender Expertise im GdB-Recht helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche vollumfänglich wahrzunehmen. Am Ende des Artikels können Sie eine kostenlose Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte in Anspruch nehmen.

Was ist der GdB und warum ist er wichtig?

Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen einer Person ihr Alltagsleben beeinflussen. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und bezieht sich dabei auf die Auswirkungen der Gesundheitsstörung(en) – nicht allein auf Diagnosen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Ein angemessen eingestufter GdB gegebenenfalls inklusive Schwerbehinderung kann folglich maßgeblich Ihre Lebensqualität verbessern, insbesondere wenn Rückenprobleme Ihren Alltag und Ihre berufliche Situation spürbar einschränken.

Wichtig: Ein höherer GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung sind kein „Nice-to-have“, sondern existenzielle Absicherungen für viele Betroffene – etwa durch besseren Kündigungsschutz oder steuerliche Entlastungen.

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei Wirbelsäulenschäden und wie wird der GdB berechnet?

Grundsätzlich kann jede Person, die länger als 6 Monate an erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines GdB inkl. Schwerbehinderung stellen. Bei Wirbelsäulenschäden kommt es vor allem auf folgende Aspekte an:

  • Ausmaß und Dauer der Bewegungseinschränkungen
  • Vorhandene Wirbelsäulenverformungen (z. B. Skoliose, Spondylolisthesis)
  • Instabilität einzelner Wirbelabschnitte
  • Häufigkeit und Intensität von Wirbelsäulensyndromen (z. B. LWS-Syndrom, Ischialgie)
  • Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte (Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule usw.)
  • Auswirkungen auf andere Organe (z. B. Atemfunktionsstörungen bei starker Skoliose)

Tipp vom Anwalt: Achten Sie auf eine umfassende Darstellung sämtlicher Beschwerden und Einschränkungen. Auch „kleinere“ Symptome wie gelegentliche Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle oder schmerzhafte Bewegungsabläufe können relevant sein. Je mehr Informationen das Versorgungsamt erhält, desto wahrscheinlicher ist eine faire GdB-Bewertung und die Anerkennung der Schwerbehinderung.

Sie haben bereits einen GdB-Bescheid mit dem Sie nicht zufrieden sind?

Die spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen zu niedrigen GdB lohnt. Alles digital, ohne Papierkram – und bei Rechtsschutzversicherung ohne eigene Kosten über die Selbstbeteiligung hinaus.
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GdB-Bewertung bei Wirbelsäulenschäden nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Die Bewertung des GdB erfolgt gemäß den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung). Maßgeblich ist hier insbesondere Ziffer 18.9, die sich mit angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden befasst. Laut dieser Regelung richtet sich der GdB nach:

  • Schweregrad der Bewegungseinschränkung
  • Ausmaß der Wirbelsäulenverformung (z. B. Skoliose) oder -instabilität
  • Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte (z. B. nur LWS oder zusätzlich HWS/BWS)
  • Vorhandensein von Nervenwurzelkompressionen und weiteren Folgen (z. B. motorische Ausfälle, neurogenes Hinken)

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Wirbelsäulenschäden

Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick, wie sich die GdB-Werte bei Wirbelsäulenproblemen häufig gestalten. Diese Angaben beruhen auf den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Ziffer 18.9:
Ausprägung der Wirbelsäulenschäden
Typischer GdB-Bereich
0
10
20
30
30-40
50-70 inkl. Schwerbehinderung
80-100 inkl. Schwerbehinderung

Tipp vom Anwalt: Gerade bei Rückenleiden wird oft am unteren Rand des Ermessens entschieden. Ein Blick in die versorgungsärztliche Stellungnahme zeigt häufig, ob alle Beschwerden korrekt erfasst wurden.

Sie wollen wissen, ob Ihr Rückleiden korrekt bewertet wurde?

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze lassen Interpretationsspielraum – gerade bei Wirbelsäulenschäden wird häufig zu niedrig bewertet.
Wenn Sie einen aktuellen Bescheid erhalten haben und die Einschätzung für nicht gerechtfertigt halten, prüfen unsere spezialisierten Anwält:innen kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnt.
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Wie stelle ich einen Antrag auf GdB für Wirbelsäulenschäden?

Der Antrag auf Feststellung des GdB inkl. Anerkennung der Schwerbehinderung erfolgt bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslandes. Häufig können Sie diesen schriftlich oder online einreichen.

Schritte zur Antragstellung

Visualisierung des Antragsprozesses für den Grad der Behinderung beim Versorgungsamt

Wichtig: Im Antrag haben Sie ebenfalls die Möglichkeit selbst Stellung zu beziehen. Beschreiben Sie Ihre funktionellen Einschränkungen so konkret wie möglich. Erläutern Sie, wie stark Ihre Schmerzen sind, wie häufig Sie ausfallen, ob Sie nur kurze Strecken gehen können etc. Zeigen Sie klar auf, was diese Einschränkungen im Alltag (auch im Job) bedeuten.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Wirbelsäulenschäden ein

Wenn Ihre Schwerbehinderung abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgesetzt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

  1. Frist beachten
    • Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
  2. Fristwahrender Widerspruch & Akteneinsicht
    • Legen Sie den Widerspruch schriftlich (per Einschreiben) ein und fordern Sie zugleich Akteneinsicht an. So können Sie überprüfen, welche Befunde die Behörde tatsächlich berücksichtigt hat.
  3. Akten sichten & Begründung nachreichen
    • Passen die Diagnosen und Befunde zu Ihrer tatsächlichen Situation?
    • Wurde auf Grundlage unvollständiger Unterlagen entschieden?
    • Fehlt eine wichtige Stellungnahme Ihres Orthopäden?
  4. Fachliche Unterstützung
    • Ein Sozialrechtsanwalt, der sich auf GdB-Verfahren spezialisiert hat, erkennt schnell eventuelle Mängel im Bescheid und kann gezielt gegensteuern.
  5. Widerspruchsverfahren
    • Das Versorgungsamt prüft Ihren Fall erneut. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid und können Klage beim Sozialgericht erheben.

Tipp vom Anwalt: Eine ordentliche Widerspruchsbegründung enthält neue oder vertiefte Argumente. Wenn Sie lediglich bereits bekannte Diagnosen und Beschwerden aufzählen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Amt abermals ablehnt. Nutzen Sie daher Akteneinsicht, um gezielt auf mögliche Lücken und Fehlbewertungen zu verweisen.

Sie sind sich nicht sicher, ob sich ein Widerspruch für Sie lohnt?

Unsere spezialisierten Anwälte prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr GdB-Bescheid realistische Erfolgschancen für einen Widerspruch bietet.
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Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Wirbelsäulenschäden

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, ist die Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt:
  • Frist wahren: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids muss die Klage eingehen.
  • Geringe Kosten: Sozialgerichtliche Verfahren sind für Kläger in der Regel gerichtskostenfrei. Ebenso entfallen Kosten für die Gegenseite.
  • Gutachten: Das Gericht beauftragt häufig unabhängige Sachverständige, die Ihre Beschwerden neu bewerten.
  • Vergleich oder Urteil: Häufig einigen sich Versorgungsämter und Kläger im Laufe des Verfahrens auf einen Vergleich (z. B. Anerkennung eines höheren GdB).

Wichtig: Ein Rechtsbeistand kann Ihre Erfolgsaussichten deutlich erhöhen, da Fachleute verfahrensrechtliche Feinheiten kennen und gezielt Beweisanträge stellen.

Klage ja oder nein? Wir helfen bei der Entscheidung.

Unsere spezialisierten Anwälte analysieren Ihren GdB-Bescheid und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Klage lohnt – kostenlos und unverbindlich.
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Kostenlose Erstprüfung bei Wirbelsäulenschäden durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB und die Schwerbehinderung zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: unverbindliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
  • Transparente & faire Preise: keine versteckten Gebühren, klare Kommunikation
  • Schnelle Prüfung ohne Risiko: zeitnahe Rückmeldung und fundierte Bewertung Ihres Falls

Tipp vom Anwalt: Warten Sie nicht zu lange, insbesondere wenn bereits ein negativer oder zu niedriger Bescheid vorliegt. Die Widerspruchs- und Klagefristen sind meist kurz – eine zeitnahe Anwaltseinschaltung kann entscheidend sein.

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Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Wirbelsäulenschäden zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Dauer: ca. 3 Minuten

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