Typische Beschwerden sind verminderte Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit, Selbstzweifel, Zukunftsängste, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, sozialer Rückzug und Suizidgedanken.
Je nach Schwere liegt der typische GdB-Bereich bei Depressionen häufig bei 20–30 (leicht), 40–50 (mittelschwer), 60–70 (schwer) bis 80–100 (sehr schwer).
Wichtig sind aktuelle Befundberichte von Psychiater:in oder Therapeut:in und eine klare Beschreibung, wie stark Antrieb, Konzentration, Belastbarkeit, Schlaf und soziale Teilhabe im Alltag eingeschränkt sind. Hilfreich sind außerdem der Behandlungsverlauf (Therapie, Medikamente, Dauer), Klinik- oder Reha-Berichte und Angaben zur Arbeitsfähigkeit bzw. Fehlzeiten, falls vorhanden.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten körperlichen und psychischen Folgen benennen. Oft wird bei Anträgen nur das Offensichtliche berücksichtigt, während beispielsweise Schlafstörungen oder soziale Ängste weniger im Fokus stehen. Eine umfassende Darstellung aller Einschränkungen erhöht Ihre Chancen auf eine faire Einstufung.
Depression ist eine psychische Erkrankung, die sich zum Beispiel durch anhaltende Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme zeigen kann. Sie kann die Leistungsfähigkeit und den Alltag stark beeinträchtigen, sodass selbst einfache Tätigkeiten wie Arbeiten, Termine wahrnehmen oder soziale Kontakte pflegen schwerfallen können.Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt.
Dieser Artikel richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Depression ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Ob Sie bereits einen Bescheid haben oder einen Antrag planen: Eine individuelle Einschätzung und das Wissen um die eigenen Rechte helfen, den Alltag trotz Depression möglichst selbstbestimmt zu gestalten.
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern vielmehr die tatsächlichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen im Einzelfall.
Typische Beschwerden, die zu berücksichtigen sind:
Ebenfalls zu beachten:
Jede Depression verläuft individuell – Ihre persönliche Situation zählt. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten körperlichen und psychischen Folgen benennen, damit Ihre Beschwerden in einer möglichen Bewertung vollständig berücksichtigt werden können.
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, mit der das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland offiziell bewertet wird. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Je höher der Wert, desto stärker sind die Einschränkungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen und damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Um den GdB festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Medizinische Sachverständige prüfen dann alle vorliegenden Befunde, Gutachten und Arztberichte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Erkrankung, zum Beispiel Depressionen mit ihren Auswirkungen auf Alltag, Belastbarkeit und Teilhabe, den Alltag und die soziale Teilhabe beeinträchtigt. Dauert eine Depression länger als 6 Monate an, können Betroffene beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung stellen.
Die Bewertung des GdB erfolgt auf Basis medizinischer Kriterien und unter Berücksichtigung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für Depressionen spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:
Wenn mehrere Erkrankungen vorliegen, werden diese gemeinsam betrachtet und zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.
Ab einem GdB von 50 gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis und haben Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche und Schutzrechte, etwa zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile. Liegt der GdB unter 50, spricht man von einer Behinderung, mit eingeschränkten, aber ebenfalls wichtigen Ansprüchen. Insgesamt ist der GdB ein zentraler Schlüssel, um trotz gesundheitlicher Belastung möglichst selbstbestimmt und abgesichert am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Bewertung des GdB ist oft komplex. Lassen Sie sich beraten, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden und welche Möglichkeiten Sie haben, egal, ob Sie schon einen Antrag gestellt haben oder nicht.
Leichte Depression
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische oder phobische Störungen)
Mittelschwere Depression
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradiger sozialer Anpassungsschwierigkeit
Schwere Depression
Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradiger sozialer Anpassungsschwierigkeit
Sehr schwere Depression
Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit schwerer sozialer Anpassungsschwierigkeit
Der Antrag auf Feststellung des GdB unter anderem zur Anerkennung einer Schwerbehinderung muss bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslandes gestellt werden. Häufig können Sie ihn schriftlich oder online einreichen. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Depressionen beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Bescheide zu psychischen Erkrankungen wirken oft formelhaft und legen nicht offen, warum beispielsweise nur ein GdB von 20 oder 30 anerkannt wurde. Ob eine leichtere oder eine schwere psychische Störung vorliegt, ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Weil viele der GdB-Bescheide fehlerhaft sind, sollten Sie Ihre Einstufung regelmäßig überprüfen lassen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Wenn eine Depression länger als 6 Monate andauert, kann ein Antrag gestellt werden; entscheidend sind nicht nur Diagnose und Begriff, sondern die konkreten Auswirkungen und Beeinträchtigungen im Einzelfall.
Häufig berücksichtigt werden unter anderem verminderte Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit, Selbstzweifel, Zukunftsängste, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, sozialer Rückzug und Suizidgedanken.
Bei Depressionen liegt der GdB je nach Schweregrad typischerweise bei 20–30 (leicht), 40–50 (mittel), 60–70 (schwer) oder 80–100 (sehr schwer).
Depressionen können die Lebensqualität stark mindern und den Alltag sowie die soziale und berufliche Teilhabe erheblich beeinträchtigen. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche, daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Eine gute Dokumentation und passende Unterstützung können dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und den Alltag trotz Depressionen möglichst selbstbestimmt zu gestalten.