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GdB 50: Welche Krankheiten führen zur Schwerbehinderung? – Vorteile, Antrag und Ausweis

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Was bedeutet GdB 50?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Sie rechtlich als schwerbehindert (§ 2 SGB IX). Dieser Status ermöglicht besondere Schutzrechte, steuerliche Vorteile und finanzielle Entlastungen.

Typische Erkrankungen bei einem GdB 50

Zu den häufigsten Ursachen für einen GdB 50 zählen chronische Herzerkrankungen, schwerer einstellbarer Diabetes, Depressionen, Multiple Sklerose, COPD oder orthopädische Funktionsstörungen. Entscheidend ist immer die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag – nicht nur die Diagnose.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für GdB 50

Reichen Sie aktuelle, aussagekräftige Befunde ein (ideal nicht älter als zwei Jahre) und achten Sie darauf, dass die Unterlagen die konkreten Auswirkungen im Alltag beschreiben, nicht nur Diagnosen aufzählen.

Widerspruch & Klage bei GdB 50

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

Schwerbehindertenausweis

Der Ausweis dient als offizieller Nachweis Ihres Status und gewährt Zugang zu Nachteilsausgleichen – etwa beim Nahverkehr, Wohnen oder Rundfunkbeitrag.

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Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung das tägliche Leben einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und beruht auf der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie legt fest, welche körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsstörungen für die Bewertung relevant sind.

Wichtig zu wissen: Ein GdB 50 bedeutet nicht, dass Sie „zu 50 Prozent behindert“ sind. Der GdB ist kein Prozentwert, sondern eine rechtliche Einstufung, die angibt, wie schwer die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage ärztlicher Befunde, Funktionsberichten und der tatsächlichen Auswirkungen im Alltag. Dabei gilt: Nicht die Diagnose, sondern die funktionellen Einschränkungen sind entscheidend. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb unterschiedlich bewertet werden – je nachdem, wie stark sie im Alltag beeinträchtigt sind.

Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Rechtlich gilt eine Person ab einem GdB von 50 als schwerbehindert. Diese Schwelle ist in § 2 Absatz 2 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) festgelegt. Erst ab diesem Wert erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis und damit Zugang zu den wichtigsten Nachteilsausgleichen – etwa besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und steuerliche Vorteile.

Wer einen GdB zwischen 30 und 40 hat, gilt noch nicht als schwerbehindert, kann aber eine sogenannte Gleichstellung beantragen. Diese wird von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung den Arbeitsplatz gefährdet. Der wichtigste Effekt ist der besondere Kündigungsschutz, der ansonsten nur schwerbehinderten Menschen zusteht.

Ein GdB 50 ist also die entscheidende Schwelle: Sie markiert den Übergang vom allgemeinen Behinderungsstatus zur rechtlich anerkannten Schwerbehinderung – mit allen daraus folgenden Rechten und Vorteilen.

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GdB 50: Welche Krankheiten führen typischerweise dazu?

Ein GdB 50 wird nicht allein wegen einer Diagnose vergeben, sondern weil die Erkrankung das tägliche Leben erheblich beeinträchtigt. Dennoch gibt es bestimmte Krankheitsbilder, bei denen dieser Wert besonders häufig anerkannt wird. Grundlage für die Einstufung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Zu den typischen Krankheiten mit einem GdB 50 gehören:

●  Schwer einstellbarer Diabetes mellitus Typ 1 – mit intensivierter Insulintherapie und deutlicher Einschränkung der Lebensführung.

●  Herz-Kreislauf-Erkrankungen – etwa nach Herzinfarkt oder bei reduzierter Belastbarkeit schon im Alltag.

●  Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) – insbesondere ab Stadium III.

●  Multiple Sklerose (MS) oder Parkinson-Krankheit – bei deutlichen Bewegungs- oder Konzentrationsstörungen.

●  Schwere Depressionen oder Angststörungen – mit massiven Einschränkungen der sozialen und beruflichen Teilhabe.

●  Orthopädische Erkrankungen – etwa beidseitige Knie- oder Hüftprothesen, dauerhafte Wirbelsäulenschäden oder erhebliche Gleichgewichtsstörungen.

●  Neurologische Folgen nach Schlaganfall – mit bleibenden Funktionsstörungen.

●  Schwere Migräne – mit häufigen, mehrtägigen Attacken und massiver Belastung im Alltag.

●  Endometriose mit chronischen Schmerzen und Leistungseinschränkungen.

Je nach Ausprägung und Kombination mehrerer Leiden kann der Gesamt-GdB auch über 50 liegen. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung Ihre Selbstständigkeit, Belastbarkeit und gesellschaftliche Teilhabe einschränkt.

Tipp vom Anwalt: Viele Bescheide sind unzureichend oder fehlerhaft bewertet. Wenn Ihr Antrag abgelehnt oder Ihr GdB zu niedrig festgesetzt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie den Bescheid idealerweise von einem Fachanwalt für Sozialrecht prüfen – so kann eine Korrektur oder Nachbewertung erreicht werden.

GdB 50 Übersicht: Krankheiten, Beispiele und Bewertung nach VersMedV

Die folgende Übersicht zeigt, bei welchen Krankheiten ein GdB 50 typisch anerkannt wird. Grundlage sind die Richtwerte der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und häufige Entscheidungen der Versorgungsämter.

Alle Angaben dienen zur Orientierung – maßgeblich sind immer die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag.

Diabetes mellitus Typ 1 (intensivierte Therapie)
• Typische Einschränkungen: Mehrfach tägliche Insulininjektionen, ständige Blutzuckerkontrollen, eingeschränkte Lebensführung
• Orientierungswert GdB: 50

Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• Typische Einschränkungen: Belastungsdyspnoe, Leistungseinschränkung schon bei leichter Aktivität
• Orientierungswert GdB: 50–70

Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
• Typische Einschränkungen: Atemnot bei geringer Belastung, reduzierte Belastbarkeit
• Orientierungswert GdB: 50–70

Multiple Sklerose (MS)
• Typische Einschränkungen: Bewegungs- und Koordinationsstörungen, Fatigue
• Orientierungswert GdB: 50–70

Schwere Depression oder Angststörung
• Typische Einschränkungen: Soziale Rückzugsneigung, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit
• Orientierungswert GdB: 50–70

Schwere Migräne
• Typische Einschränkungen: Häufige, mehrtägige Attacken mit neurologischen Symptomen
• Orientierungswert GdB: 50–60

Orthopädische Erkrankungen (z. B. Wirbelsäulenschaden)
• Typische Einschränkungen: Dauerhafte Bewegungseinschränkung, Schmerzen, Instabilität
• Orientierungswert GdB: 40–60

Beidseitige Knie- oder Hüftprothesen
• Typische Einschränkungen: Eingeschränkte Gehfähigkeit, verminderte Belastbarkeit
• Orientierungswert GdB: 50

Folgen nach Schlaganfall
• Typische Einschränkungen: Dauerhafte Lähmungen oder Sprachstörungen
• Orientierungswert GdB: 50–80

Endometriose (chronische Form)
• Typische Einschränkungen: Starke Unterleibsschmerzen, Einschränkung der Leistungsfähigkeit
• Orientierungswert GdB: 40–50

Praxisbeispiel Diabetes: Wann ist die Anerkennung gerechtfertigt?

Ein GdB 50 bei Diabetes mellitus wird nur dann anerkannt, wenn die Krankheit einen außergewöhnlich hohen Therapieaufwand und nachweisbare Alltagsbeeinträchtigungen verursacht. Die Anforderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind in den letzten Jahren deutlich strenger geworden – reine Diagnose oder Blutzuckerwerte reichen nicht aus.

Damit das Versorgungsamt einen GdB 50 anerkennt, müssen Sie zeigen, dass Ihre Behandlung deutlich über den üblichen Rahmen hinausgeht. Entscheidend sind vier Nachweise:

  1. Therapieaufwand: Mindestens vier Insulininjektionen pro Tag oder eine intensivierte Insulintherapie mit ständigen Blutzuckerkontrollen.

  2. Selbststeuerung: Sie müssen die Dosis selbstständig an Ernährung, Bewegung und Tagesverlauf anpassen.

  3. Dokumentation: Lückenlose Aufzeichnungen über Messwerte, Insulingaben und Anpassungen sind erforderlich.

  4. Alltagsbeeinträchtigung: Nachweis, dass der Diabetes Ihre Lebensführung erheblich einschränkt – etwa durch ständige Kontrollen, Hypoglykämie-Angst oder reduzierte Spontanität.

Erst wenn diese Punkte erfüllt und gut dokumentiert sind, besteht eine realistische Chance auf die Anerkennung eines GdB 50. Arztberichte sollten dabei nicht nur Diagnosen nennen, sondern die tatsächlichen funktionellen Folgen detailliert beschreiben – etwa Konzentrationsprobleme, Erschöpfung oder Leistungsabfälle.

Vorteile und Nachteilsausgleiche bei GdB 50

Ein GdB 50 bringt Ihnen nicht nur den Status der Schwerbehinderung, sondern eröffnet auch eine Vielzahl gesetzlich geregelter Vorteile und Nachteilsausgleiche. Diese sollen sicherstellen, dass gesundheitliche Einschränkungen im Berufs- und Privatleben ausgeglichen werden.

 1. Arbeitsrechtliche Vorteile

●  Besonderer Kündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber benötigt für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts.

●  Zusätzlicher Urlaub: Fünf Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche).

●  Freistellung von Mehrarbeit: Sie können nicht zu Überstunden verpflichtet werden.

●  Angepasster Arbeitsplatz: Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, ggf. auch Teilzeit.

2. Steuerliche Vorteile

●  Behinderten-Pauschbetrag: Ab einem GdB 50 steht Ihnen ein jährlicher Freibetrag von 1.140 Euro zu.

●  Erleichterte Nachweise: Für den Pauschbetrag müssen keine einzelnen Belege eingereicht werden.

●  Höhere Freibeträge: Steigt der GdB, erhöht sich auch der Pauschbetrag (z. B. 1.440 € bei GdB 60).

3. Rente und sozialrechtliche Vorteile

●  Frühere Altersrente: Mit einem GdB 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

●  Früherer Rentenbeginn mit Abschlägen: Möglich bis zu drei weitere Jahre früher, mit maximal 10,8 % Abschlag.

●  Erwerbsminderungsrente: Ein GdB kann zusätzlich Ihre Chancen auf Erwerbsminderungsrente verbessern.

4. Alltags- und Mobilitätsvorteile

●  Schwerbehindertenausweis: Dient als offizieller Nachweis und schaltet Nachteilsausgleiche frei.

●  Öffentlicher Nahverkehr: Ermäßigte oder kostenlose Nutzung bei bestimmten Merkzeichen (z. B. G, aG, Bl).

●  Kfz-Steuerermäßigung: Bis zu 50 % Reduktion oder Befreiung möglich.

●  Freizeit und Kultur: Ermäßigungen bei Eintrittspreisen für Museen, Theater oder Schwimmbäder.

 Ein GdB 50 ist also weit mehr als eine Zahl – er bedeutet Rechtssicherheit, steuerliche Entlastung und mehr Lebensqualität.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Der Weg von Antrag bis Bescheid

Der Schwerbehindertenausweis ist der offizielle Nachweis Ihres GdB 50 und damit die Grundlage für viele Nachteilsausgleiche. Zuständig ist das Versorgungsamt oder – je nach Bundesland – das Amt für Soziale Angelegenheiten.

Mit der richtigen Vorbereitung können Sie das Verfahren deutlich beschleunigen und Ihre Chancen auf eine gerechte Einstufung erhöhen.

1. Antrag stellen

Sie können den Behinderungsgrad beantragen - schriftlich oder online über die Website Ihres zuständigen Versorgungsamts. Achten Sie darauf, alle aktuellen Arztberichte, Krankenhausunterlagen und Gutachten beizulegen.

2. Medizinische Unterlagen beifügen

Reichen Sie nur aussagekräftige und aktuelle Befunde ein – idealerweise nicht älter als zwei Jahre. Wichtig ist, dass die Berichte nicht nur Diagnosen nennen, sondern die konkreten Auswirkungen im Alltag beschreiben (z. B. Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Konzentrationsprobleme).

3. Begutachtung und Bewertung

Das Amt prüft Ihre Unterlagen und erstellt eine medizinische Einschätzung. Eine persönliche Untersuchung findet nur selten statt. Auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) wird der Gesamt-GdB festgelegt und (ab 50) der Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

4. Bescheid erhalten

Sie bekommen einen schriftlichen Feststellungsbescheid, in dem der GdB und mögliche Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF) genannt sind. Erst mit diesem Bescheid gilt Ihr Status als Schwerbehinderung offiziell anerkannt.

Widerspruch und Klage bei zu niedrigem GdB-Bescheid

Wird Ihr GdB-Bescheid zu niedrig angesetzt oder wurden wichtige Einschränkungen nicht berücksichtigt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich eine genaue Prüfung – viele Bescheide enthalten Bewertungsfehler oder unvollständige medizinische Einschätzungen.

Der Widerspruch muss schriftlich beim Versorgungsamt eingehen. Ein kurzer Satz reicht, um die Frist zu wahren, z. B.: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom [Datum] Widerspruch ein.“

Anschließend können Sie eine ausführliche Begründung nachreichen. Diese sollte medizinisch untermauert sein und genau aufzeigen, welche funktionellen Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Fordern Sie dazu vorab Ihre Verwaltungsakte an – so können Sie nachvollziehen, auf welche Gutachten sich das Amt stützt. Bleibt der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen. 

Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; nur bei einer anwaltlichen Vertretung können Kosten entstehen. Viele Verfahren werden schon im Vorfeld entschieden, wenn das Gericht das Versorgungsamt zur erneuten Prüfung auffordert.

Tipp vom Anwalt: Eine kostenlose Anspruchsprüfung hilft, die Erfolgsaussichten von Widerspruch und Klage realistisch einzuschätzen – oft zeigen sich schon kleine formale Fehler im Bescheid.

FAQ – Häufige Fragen zum GdB 50

Wann gilt man als schwerbehindert?

Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat. Der GdB wird durch das Versorgungsamt anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV) festgestellt.

Welche Krankheiten können zu einem GdB 50 führen?

Ein GdB von 50 kann z. B. bei chronischen Schmerzstörungen, Rheuma, schweren Depressionen, Herz- oder Lungenerkrankungen, Diabetes mit Folgeschäden oder neurologischen Erkrankungen anerkannt werden. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der Grad der funktionellen Einschränkung.

Was kann ich tun, wenn mein GdB zu niedrig bewertet wurde? 

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Bleibt dieser erfolglos, besteht die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; nur bei anwaltlicher Vertretung können Kosten entstehen.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei Widerspruch oder Klage?

Die Erfolgsaussichten hängen immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind aktuelle medizinische Nachweise, eine klare Begründung und vollständige Dokumentation der Einschränkungen. In vielen Fällen konnte durch ergänzende Befunde eine höhere Einstufung erreicht werden.

Kann ich meinen GdB später erhöhen lassen?

Ja. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen. Reichen Sie dafür neue ärztliche Nachweise ein, die die zusätzlichen Beeinträchtigungen belegen.

Fazit: GdB 50 – was Sie wissen sollten

Ein GdB von 50 bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Teilhabe und berechtigt zum Status der Schwerbehinderung.
Damit verbunden sind steuerliche Vorteile, Nachteilsausgleiche und besonderer Kündigungsschutz.

Fällt Ihr Bescheid zu niedrig aus, können Sie Widerspruch einlegen und – falls nötig – Klage beim Sozialgericht erheben.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei, nur bei einer anwaltlichen Vertretung können Kosten entstehen.

Die Erfolgsaussichten hängen immer vom Einzelfall ab – entscheidend sind vollständige medizinische Nachweise und eine Begründung nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV).

Lassen Sie Ihre Situation von erfahrenen Anwälten bewerten und erfahren Sie, ob Ihr Bescheid korrekt ist.
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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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