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Herz-/Kreislauferkrankungen und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Beschwerden bei Herzerkrankungen

Bluthochdruck, Herzschwäche, Herzinfarkt und Rhythmusstörungen sind die häufigsten Ursachen für Einschränkungen und können die Leistungsfähigkeit stark mindern.

Grad der Behinderung (GdB) bei Herzerkrankungen

Der GdB richtet sich nach Schweregrad, Belastbarkeit und Begleiterkrankungen und liegt oft zwischen 20 und 80.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Herzerkrankungen

Entscheidend ist, wie stark Ihre Belastbarkeit eingeschränkt ist, zum Beispiel bei Treppensteigen, kurzen Wegen oder im Alltag. Als Nachweise eignen sich aktuelle kardiologische Befunde wie EKG und Echo, ggf. Belastungstest sowie Arzt- oder Krankenhausberichte.

Widerspruch & Klage bei Herzerkrankungen

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt: Wiederholen Sie im Widerspruch nicht einfach Ihre Angaben aus dem Antrag. Bringen Sie neue Argumente, tiefergehende medizinische Einschätzungen und – wenn möglich – zusätzliche Befunde oder Alltagsbeschreibungen ein. So entsteht ein echter Anlass zur erneuten Prüfung auf Augenhöhe.

Einleitung: Was sind Herz-/Kreislauferkrankungen und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und damit einhergehend der Schwerbehinderung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist oft komplex – und für Betroffene von großer Bedeutung. Ob Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, Herzklappenfehler, Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen: Solche Diagnosen beeinträchtigen nicht nur die körperliche Belastbarkeit, sondern auch Beruf, Alltag und Teilhabe am sozialen Leben.

Trotzdem wird die Schwere der Erkrankung im GdB-Bescheid häufig nicht realistisch bewertet – mit finanziellen, arbeitsrechtlichen und persönlichen Folgen. Denn: Ein zu niedrig angesetzter GdB und die Ablehnung der Schwerbehinderung kann wichtige Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile, Mobilitätshilfen oder sogar den frühzeitigen Renteneintritt verhindern.

Was sind Herz-/Kreislauferkrankungen?

Herz- und Kreislauferkrankungen sind häufig chronische Erkrankungen, die die körperliche Leistungsfähigkeit und den Alltag schleichend oder unregelmäßig einschränken können. Dazu zählen unter anderem Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und Herzklappenfehler. Typische Beschwerden, die bei der Bewertung berücksichtigt werden, sind zum Beispiel Atemnot (bei Belastung oder in Ruhe), Brustschmerzen oder Engegefühl (Angina pectoris), schnelle Erschöpfung bei Alltagsaktivitäten, Schwellungen (Ödeme) sowie Herzrhythmusstörungen, die Schwindel oder Bewusstlosigkeit auslösen können. Jede Erkrankung verläuft individuell, Ihre persönliche Situation zählt. Entscheidend ist, was Sie im Alltag tatsächlich (nicht mehr) schaffen, zum Beispiel wie weit Sie noch gehen können und wann Atemnot auftritt.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Kennzahl, die beschreibt, wie stark Ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen beeinträchtigt sind, unabhängig von der vorliegenden Diagnose. Entscheidend ist nicht der medizinische Befund, sondern die tatsächliche Einschränkung Ihrer Lebensführung im Alltag.

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Bereits ab einem GdB von 30 haben Sie Anspruch auf wichtige Nachteilsausgleiche. Ab einem GdB von 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Um den GdB festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Medizinische Sachverständige prüfen dann alle vorliegenden Befunde, Gutachten und Arztberichte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Herz-Kreislauf-Erkrankung Ihre Belastbarkeit und Teilhabe beeinträchtigt, zum Beispiel durch Atemnot, Erschöpfung oder wiederkehrende Beschwerden im Alltag. Wenn mehrere Erkrankungen vorliegen, werden diese gemeinsam betrachtet und zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.

Ein angemessen eingestufter GdB ist gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen wichtig, denn die Einschränkungen treten oft schleichend oder unregelmäßig auf, werden aber im Alltag schnell zur Belastung. Die Bewertung ist häufig komplex, eine fachliche Beratung kann helfen, die eigenen Einschränkungen realistisch darzustellen und die Einstufung nachvollziehbar zu begründen.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Herz-/ Kreislauferkrankungen
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Beschwerden bei mittlerer Belastung (z. B. schnelles Gehen, Treppensteigen mehrerer Stockwerke), Pathologische Ergometerwerte bei 75 Watt, eingeschränkte Alltagsaktivität

20-40

Beschwerden bei leichter Belastung (z. B. normales Gehen, Treppe 1 Stockwerk), Ergometerbelastung nur bis 50 Watt, Fatigue, NYHA III, deutliche Ödeme

50-70 inkl. Schwb.

Gelegentliche Dekompensationen, starke Verschlechterung der Herzfunktion, z. B. Herzinsuffizienz mit wiederkehrenden akuten Krisen

80 inkl. Schwb.

Ruheinsuffizienz, Beschwerden bereits im Sitzen oder Liegen, NYHA IV, schwerste Herzschwäche, Sauerstoffpflichtigkeit, fixierte pulmonale Hypertonie

80-100 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Arthrose beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: aktuelle Arztberichte (z. B. Kardiologie), Befunde und Messwerte (z. B. EKG, Echokardiografie), Krankenhaus- oder Reha-Berichte sowie Medikamentenpläne.
  • Notieren Sie, wie sich die Herz-Kreislauf-Erkrankung konkret auf Ihren Alltag auswirkt (z. B. Belastbarkeit, Atemnot, Erschöpfung, Einschränkungen im Beruf und bei alltäglichen Wegen).

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, alle Diagnosen und relevanten Begleiterkrankungen sowie Ihre funktionellen Einschränkungen anzugeben.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie möglichst konkret, wie die Herz-Kreislauf-Erkrankung Ihren Alltag beeinträchtigt
  • Geben Sie alle relevanten Erkrankungen und Einschränkungen an – auch psychische Belastungen oder Begleiterkrankungen.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Auch wenn Ihre Herzerkrankung medizinisch gut dokumentiert ist – der Alltag zählt. Schildern Sie, wie stark Sie im täglichen Leben eingeschränkt sind (z. B. beim Treppensteigen, Spazierengehen, Arbeiten oder Einkaufen). Diese Angaben sind oft entscheidender als Laborwerte oder Diagnoseschlüssel.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn ein Bescheid zu niedrig ausfällt, ist ein Widerspruch möglich, dabei ist die Frist in der Regel ein Monat. Sinnvoll ist es, neue Befunde nachzureichen und die Einwände konkret zu begründen, damit klar wird, welche Punkte falsch oder unvollständig bewertet wurden. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, kann eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht kommen, die Klagefrist beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheids. In vielen Fällen ist das Verfahren für Betroffene kostenfrei, zudem kann ein unabhängiges medizinisches Gutachten eingeholt werden, und unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein eigenes Gutachten nach § 109 SGG beantragt werden.

Fazit:

Eine präzise Dokumentation und eine konkrete Schilderung der Alltagseinschränkungen erhöhen die Chancen, dass die Einstufung realistischer ausfällt.

Kostenlose Erstprüfung bei Herz-/ Kreislauferkrankungen durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Herz-Kreislauf-Erkrankungen können einen GdB begründen?

Dazu zählen z. B.:

• Koronare Herzkrankheit (KHK)

• Herzinsuffizienz (je nach NYHA-Stadium)

• Herzklappenfehler

• Bluthochdruck mit Organschäden

• Schwere Rhythmusstörungen

• Angeborene Herzfehler

Wie hoch ist der GdB bei Herzproblemen?

Der Grad der Behinderung (GdB) hängt von der Art und Schwere der Erkrankung ab:

• 10–30: Leichte Einschränkungen (z. B. gut kontrollierter Bluthochdruck)

• 40–60: Mittlere Beeinträchtigungen (z. B. KHK mit Belastungsangina)

• 70–100: Schwere Erkrankungen (z. B. Herzinsuffizienz NYHA III/IV, häufige Notfälle)

Kann ich mit einer Herzschwäche einen Schwerbehindertenausweis erhalten?

Ja, ab einem GdB von 50 besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Bei Herzinsuffizienz NYHA III/IV ist dies oft der Fall.

Wie wirken sich Begleiterkrankungen auf den GdB aus?

Zusätzliche Diagnosen (z. B. Diabetes, Nierenprobleme) können den Gesamt-GdB erhöhen, da die Beeinträchtigungen zusammengefasst werden.

Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?

Wichtig sind:

• Aktuelle Fachärztliche Berichte (Kardiologie)

• Befunde (EKG, Echo, Herzkatheter)

• Medikationsliste

• Dokumentation von Notfällen/Krankenhausaufenthalten

Gibt es Nachteilsausgleiche bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen?

Mit Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) möglich:

• Steuervergünstigungen (Behinderten-Pauschbetrag)

• Kündigungsschutz am Arbeitsplatz

• Ermäßigungen (z. B. ÖPNV, Eintritte)

Kann ich auch einen Pflegegrad beantragen?

Ja, bei dauerhafter Hilfsbedürftigkeit (z. B. bei schwerer Herzinsuffizienz) ist ein Pflegegrad 2–5 möglich – unabhängig vom GdB.

Fazit

Herz- und Kreislauferkrankungen können die Belastbarkeit im Alltag stark einschränken, der GdB kann wichtige Nachteilsausgleiche ermöglichen, deshalb sollten Beschwerden und funktionelle Einschränkungen so konkret wie möglich dokumentiert und im Antrag vollständig dargestellt werden.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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