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Restless Legs-Syndrom und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Beschwerden bei Restless-Legs-Syndrom (RLS)

Typisch sind ein starker Bewegungsdrang der Beine, Missempfindungen (z. B. Kribbeln, Ziehen) sowie Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit und Konzentrationsproblemen.

Grad der Behinderung (GdB) bei Restless-Legs-Syndrom

Der GdB richtet sich vor allem danach, wie häufig und stark die Beschwerden auftreten und wie sehr Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag dadurch beeinträchtigt sind.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Restless-Legs-Syndrom

Entscheidend sind die konkreten Folgen, vor allem Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Einschränkungen im Alltag oder Beruf, am besten belegt durch ärztliche Befunde sowie ein Symptom- und Schlafprotokoll (Häufigkeit, Dauer, Intensität) und dokumentierte Therapieversuche.

Widerspruch & Klage bei Restless-Legs-Syndrom

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt: Beschreiben Sie genau, wie das RLS Ihren Alltag beeinflusst – vor allem Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Konzentrationsprobleme. Gut dokumentierte Beschwerden, zum Beispiel durch ärztliche Berichte oder Schlafprotokolle, erhöhen die Chancen auf einen angemessenen GdB und eine Schwerbehinderung.

Einleitung: Was ist Restless-Legs-Syndrom und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Das Restless Legs-Syndrom (RLS), auch „Syndrom der ruhelosen Beine“ genannt, kann mit starkem Bewegungsdrang der Beine, ziehenden Schmerzen und Schlafstörungen einhergehen. In schweren Fällen führt RLS zu erheblichen Einschränkungen im Alltag und im Berufsleben.

Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und kann je nach Ausprägung wichtige Nachteilsausgleiche und Schutzrechte eröffnen, besonders wenn Schlaf und Erholung stark eingeschränkt sind und tagsüber eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht.

Was ist Restless-Legs-Syndrom

Das Restless Legs-Syndrom (RLS) ist auch als „Syndrom der ruhelosen Beine“ bekannt. Typische Symptome sind ein starker Bewegungsdrang der Beine, Missempfindungen wie Kribbeln, Stechen oder Ziehen sowie Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Studien zufolge sind mindestens 3 % der Bevölkerung in Deutschland betroffen.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine in Zehnerschritten (20–100) festgelegte Kennzahl, die die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person wiedergibt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Entscheidend sind nicht nur Diagnosen, sondern insbesondere die tatsächlichen Auswirkungen auf das Alltagsleben.

Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Beim Restless-Legs-Syndrom hängt viel davon ab, wie intensiv und häufig die Beschwerden auftreten und in welchem Ausmaß sie den Alltag beeinträchtigen.

Relevante Faktoren sind unter anderem:

  • Ausmaß des Bewegungsdrangs und der Missempfindungen (z. B. Kribbeln, Stechen, Ziehen)
  • Häufigkeit und Stärke der Schlafstörungen (nächtliche Unruhe, langanhaltende Ein- oder Durchschlafprobleme)
  • Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten infolge des Schlafmangels
  • Therapieverlauf (wirken Medikamente wie Dopaminagonisten ausreichend oder besteht eine Therapieresistenz?)
  • Psychische Belastungen (z. B. depressive Episoden, Ängste)
Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Restless-Legs-Syndrome
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Leichtes RLS

kaum Einschränkungen im Alltag, nur selten Schlafprobleme

10-20

Mittelgradiges RLS

häufige Beschwerden, deutliche Beeinträchtigungen des Schlafs, Tagesmüdigkeit

30-40

Schweres RLS

starke Schlafstörungen, massive Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, regelmäßige Medikation

50-60 inkl. Schwb.

Extremfall

besonders heftige Symptomatik, kaum therapierbar, schwere psychische und körperliche Folgen

70-100 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund des Restless Legs-Syndroms (RLS) beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: Arztberichte (z. B. Neurologie/Schlafmedizin), Befunde, Diagnosen und ggf. Krankenhaus- oder Reha-Unterlagen.
  • Notieren Sie, wie sich das RLS konkret auf Ihren Alltag auswirkt (z. B. Schlafstörungen, Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, Einschränkungen im Beruf und sozialen Leben).

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und nennen Sie alle Beschwerden und weiteren Erkrankungen, die Ihre Teilhabe im Alltag zusätzlich beeinträchtigen.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie möglichst konkret, wie das RLS Ihren Alltag beeinträchtigt (insbesondere Schlaf, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit).
  • Geben Sie alle relevanten Erkrankungen und Einschränkungen an, auch Begleitbeschwerden und Auswirkungen auf die berufliche und soziale Teilhabe.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn das RLS vom Versorgungsamt als „Bagatelle“ abgetan wird. Die Rechtsprechung (z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Az. L 13 SB 52/11) zeigt, dass bei schwerem Verlauf mindestens ein GdB 30 und sogar ein Einzel-GdB 50 (Schwerbehinderung) gerechtfertigt sein kann.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kämpfen lohnt sich: Aktuelle Gerichtsurteile zum GdB

Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, für die eigene Anerkennung des GdB zu kämpfen und die eigenen Rechte konsequent wahrzunehmen. Beim Restless Legs-Syndrom (RLS) ist besonders relevant, dass die Erkrankung in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) nicht ausdrücklich genannt wird, in der Rechtsprechung aber dennoch eingeordnet werden kann. So hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 13 SB 52/11) entschieden, dass RLS als eine Art „Hirnschaden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen“ nach Teil B 3.1.2 der Anlage zur VersMedV bewertet werden kann.

In der Entscheidung werden dabei Spannbreiten genannt, je nachdem, wie stark die psychischen bzw. neurologischen Einschränkungen im Alltag spürbar sind: Bei leichten Störungen wird ein GdB von 30 bis 40 eingeordnet, bei mittelgradigen Einschränkungen ein GdB von 50 bis 60, und bei schweren Einschränkungen ein GdB von 70 bis 100. Zugleich wird ein Mindest-GdB von 30 genannt, wenn neurologische Einschränkungen deutlich im Alltag bemerkbar sind, und bei schwerem Verlauf kann sogar ein Einzel-GdB von mindestens 50 in Betracht kommen.

Fazit:
Auch wenn RLS in der VersMedV nicht ausdrücklich aufgeführt ist, kann die Anerkennung über die passende Einordnung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gelingen. Entscheidend ist, die eigenen Beschwerden und deren Auswirkungen auf Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag konkret zu schildern und gut zu dokumentieren. Gerichtsurteile zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzustehen und die Einstufung notfalls konsequent überprüfen zu lassen.

Gerichtsurteile zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzustehen. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

Kostenlose Erstprüfung bei Restless-Legs-Syndrom durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da viele Behörden das RLS nicht als eigenständige Schwerbehinderung einstufen oder den GdB viel zu niedrig ansetzen, lohnt es sich, Ihren Bescheid überprüfen zu lassen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

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Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Für Betroffene mit ausgeprägtem RLS kann ein höherer GdB und eine Schwerbehinderung erhebliche finanzielle und arbeitsrechtliche Vorteile bringen, insbesondere wenn das Schlaf- und Ruhebedürfnis stark eingeschränkt ist und tagsüber eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wovon hängt der GdB beim Restless Legs-Syndrom ab?

Entscheidend sind Intensität und Häufigkeit der Beschwerden und wie stark Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag dadurch beeinträchtigt sind.

Welche GdB-Spannen werden als Orientierung für RLS genannt?

Genannt werden Richtwerte von 10–20 (leicht), 30–40 (mittelgradig), 50–60 (schwer, inkl. Schwerbehinderung) und 70–100 (Extremfall, inkl. Schwerbehinderung).

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei RLS?

Der Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt und sollte medizinische Unterlagen (z. B. Schlaflabor-Befunde, Nervenleitmessungen), Therapieverläufe sowie eine konkrete Beschreibung der Alltagseinschränkungen enthalten.

Was kann ich tun, wenn der GdB zu niedrig festgesetzt wird?

Es kann Widerspruch eingelegt werden (Frist: ein Monat nach Zugang des Bescheids), und nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann eine Klage beim Sozialgericht folgen.

Das Restless Legs-Syndrom kann bei starkem Verlauf den Alltag und das Berufsleben erheblich beeinträchtigen, vor allem durch Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Konzentrationsprobleme. Der GdB richtet sich danach, wie deutlich diese Einschränkungen spürbar sind, und kann bis zur Schwerbehinderung reichen. Vollständige Unterlagen, eine konkrete Beschreibung der Einschränkungen und eine saubere Dokumentation erhöhen die Chancen auf eine angemessene Bewertung, und bei zu niedriger Einstufung können Widerspruch und Klage in Betracht kommen.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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