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Arthrose und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufig betroffene Gelenke bei Arthrose

Arthrose betrifft oft Finger, Hände, Hüfte, Knie, Füße, Zehen und Schultern und schränkt die Selbstständigkeit stark ein.

Grad der Behinderung (GdB) bei Arthrose

Der GdB hängt von Schwere, betroffenen Gelenken und Begleiterkrankungen ab und liegt meist zwischen 10 und 50.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Arthrose

Nennen Sie alle betroffenen Gelenke und beschreiben Sie konkret, was im Alltag nicht mehr geht, zum Beispiel Treppensteigen, längeres Gehen oder Stehen, Greifen, Schreiben, Tragen oder Hausarbeit. Sinnvolle Nachweise sind aktuelle orthopädische Arztberichte, Bildgebung (Röntgen, MRT), OP- und Reha-Berichte, Angaben zu Hilfsmitteln sowie Schmerzverlauf und Beweglichkeit, idealerweise mit kurzen Beispielen aus dem Alltag.

Widerspruch & Klage bei Arthrose

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt: Viele Arthrose-Patienten wissen nicht, dass sie bei Gehbehinderungen (aG) oder Hilfebedarf (B) zusätzliche Rechte haben – vom Parkausweis bis zur Steuerersparnis. Prüfen Sie genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen!

Einleitung: Was ist Arthrose und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Arthrose ist eine der häufigsten Gelenkerkrankungen und entsteht durch den Verschleiß des Gelenkknorpels. Sie führt zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen – oft in Fingern, Händen, Knien, Füßen, Zehen und Schultern. Selbst einfache Tätigkeiten wie Greifen, Gehen oder Treppensteigen können so schwerfallen.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt.
Dieser Artikel richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Arthrose ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Ob Sie bereits einen Bescheid haben oder einen Antrag planen: Eine individuelle Einschätzung und das Wissen um die eigenen Rechte helfen, den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Was ist Arthrose?

Arthrose ist eine chronische, nicht heilbare Gelenkerkrankung, bei der der Knorpel zwischen den Gelenkflächen abgebaut wird. Ohne diesen Schutz reiben die Knochen direkt aufeinander – was Schmerzen, Entzündungen und Bewegungseinschränkungen verursacht. Sie entwickelt sich meist schleichend, begünstigt durch Alter, Überlastung, Verletzungen oder genetische Faktoren.

Betroffen sein können alle Gelenke, besonders jedoch:

  • Finger (Bouchard-Arthrose der mittleren Fingergelenke, Rhizarthrose des Daumensattelgelenks)
  • Hände (inkl. Handgelenke)
  • Knie (Gonarthrose)
  • Hüfte (Coxarthrose)
  • Füße/Zehen (v. a. Großzehengrundgelenk)
  • Schulter (Omarthrose)

Typische Symptome sind belastungsabhängige Schmerzen, Steifheit nach Ruhe, Schwellungen, Reibegeräusche und eingeschränkte Kraft und Beweglichkeit. Schon alltägliche Handlungen wie Flaschen öffnen, Schreiben, Gehen oder Treppensteigen können schwerfallen – besonders bei Arthroseformen, die Feinmotorik oder Beweglichkeit stark einschränken.

Jede Arthrose verläuft individuell – Ihre persönliche Situation zählt. Holen Sie sich eine fachliche Einschätzung, um zu erfahren, wie sich Ihre Beschwerden auf einen möglichen GdB auswirken können.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, mit der das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland offiziell bewertet wird. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Je höher der Wert, desto stärker sind die Einschränkungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen – und damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Um den GdB festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Medizinische Sachverständige prüfen dann alle vorliegenden Befunde, Gutachten und Arztberichte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Erkrankung – zum Beispiel Arthrose mit Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Kraftverlust – den Alltag und die soziale Teilhabe beeinträchtigt. Wenn mehrere Erkrankungen vorliegen, werden diese gemeinsam betrachtet und zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.

Ab einem GdB von 50 gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis und haben Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche und Schutzrechte – etwa zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile. Liegt der GdB unter 50, spricht man von einer Behinderung, mit eingeschränkten, aber ebenfalls wichtigen Ansprüchen. Insgesamt ist der GdB für Menschen mit Arthrose ein zentraler Schlüssel, um trotz gesundheitlicher Belastung möglichst selbstbestimmt und abgesichert am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Bewertung des GdB ist oft komplex. Lassen Sie sich beraten, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden und welche Möglichkeiten Sie haben – egal, ob Sie schon einen Antrag gestellt haben oder nicht.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Arthrose
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Ohne wesentliche Funktionsein-schränkung mit leichten Beschwerden

10

Mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)

20–40

Mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)

70–80

Mit schweren Auswirkungen (dauerhafte Funktionseinbußen die nicht rückgängig gemacht werden können, hochgradige Einschränkungen die schnell und stetig zunehmen)

80–100

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Arthrose beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: aktuelle Arztberichte, Befunde, Röntgenbilder, OP-Berichte und ggf. Reha-Unterlagen.
  • Notieren Sie, wie sich die Arthrose konkret auf Ihren Alltag auswirkt (z. B. Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Hilfsmittelbedarf).

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, alle betroffenen Gelenke und weiteren Erkrankungen zu nennen.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie möglichst konkret, wie die Arthrose Ihren Alltag beeinträchtigt.
  • Geben Sie alle relevanten Erkrankungen und Einschränkungen an – auch psychische Belastungen oder Begleiterkrankungen.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft. Wenn Ihr Arthrose-Grad zu niedrig bewertet wurde: Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und ergänzen Sie konkrete Alltagsbeispiele (z.B.: "Kann keine Einkaufstüten tragen").

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kämpfen lohnt sich: Aktuelle Gerichtsurteile zum GdB

Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, für die eigene Anerkennung des GdB zu kämpfen und seine Rechte konsequent wahrzunehmen. So hat etwa das Sozialgericht Aachen (Az.: S 12 SB 694/14) im Jahr 2015 entschieden, dass bei komplexen Bewegungseinschränkungen und Schmerzen – wie etwa bei Arthrose, CRPS oder vergleichbaren Erkrankungen der Hand – ein GdB von 40 gerechtfertigt sein kann. In dem konkreten Fall wurde der Antrag auf einen noch höheren GdB zwar abgelehnt, aber das Verfahren machte deutlich: Wer seine Einschränkungen und deren Auswirkungen auf den Alltag detailliert darlegt und medizinisch gut dokumentiert, kann eine angemessene Anerkennung erreichen.

Auch bei Arthrose anderer Gelenke gilt: Die Gerichte prüfen im Streitfall genau, wie stark die Funktionseinschränkung tatsächlich ist, und orientieren sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Besonders bei chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und mehreren betroffenen Gelenken lohnt es sich, den eigenen Anspruch durch Widerspruch oder notfalls vor Gericht zu verfolgen.

Fazit:
Selbst wenn nicht jeder Antrag sofort zum gewünschten Ergebnis führt, lohnt sich der Einsatz für die eigenen Rechte. Eine gute Dokumentation, fachliche Unterstützung und das Bewusstsein für die eigenen Ansprüche erhöhen die Chancen deutlich, einen angemessenen GdB und damit wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten.

Gerichtsurteile zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzustehen. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

Besonderheiten bei bestimmten Gelenken: Daumensattelgelenk, Bouchard-Arthrose, Rhizarthrose

Daumensattelgelenk (Rhizarthrose):
Diese häufige Arthroseform beeinträchtigt besonders die Greiffunktion. Alltägliche Handlungen wie Flaschen öffnen, Schreiben oder Gegenstände halten werden schwierig. Da der Daumen für Feinmotorik essenziell ist, können selbst vermeintlich kleine Einschränkungen einen höheren GdB rechtfertigen - besonders wenn die Selbstständigkeit leidet.

Bouchard-Arthrose:
Betrifft die mittleren Fingergelenke und verursacht Schmerzen, Steifheit und knotige Verdickungen. Besonders problematisch: Sind mehrere Finger betroffen, wird die gesamte Handfunktion stark eingeschränkt.

Hüftgelenk (Coxarthrose):
Eine der belastendsten Arthroseformen. Typisch sind Schmerzen in Leiste, Oberschenkel oder Gesäß bei Bewegung. Die zentrale Rolle der Hüfte für die Mobilität führt oft zu höheren GdB-Werten als bei kleineren Gelenken.

Wichtig:

  • Bei mehreren betroffenen Gelenken steigt der GdB
  • Entscheidend ist die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag
  • Jede Arthroseform verdient eine individuelle Bewertung

Lassen Sie prüfen, ob Ihre Einschränkungen angemessen berücksichtigt wurden.

Praxisbeispiele zu Merkzeichen und Nachteilsausgleichen bei Arthrose

Beispiel für das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung):

Eine Person mit Arthrose beider Hüftgelenke und beider Kniegelenke, die zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung und Minderbelastbarkeit führt, kann das Merkzeichen „aG“ erhalten.

  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§ 228 ff. SGB IX)
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (§ 3a Abs. 1 KraftStG)
  • Privatfahrten können bis zu einem Betrag von 4.500 € pro Jahr (Stand 2021) als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden (§ 33 EStG)
  • Inanspruchnahme von kostenlosen Fahrdiensten
  • Ausstellung eines blauen europäischen Parkausweises für Parkerleichterungen (z. B. Behindertenparkplätze)
  • Tatsächliche Kosten für Fahrten zur Arbeit sind absetzbar (alternativ zur Entfernungskostenpauschale, § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG)

Beispiel für das Merkzeichen „B“ (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson):

Das Merkzeichen „B“ erhalten Personen mit einer erheblichen Einbuße der Selbstständigkeit und der körperlichen Beweglichkeit, die ständig auf Hilfe angewiesen sind, und die nötige Hilfe nicht durch andere erbracht werden kann (mindestens GdB 70).

  • Parkerleichterung durch den orangenen Parkausweis (bei weiteren Voraussetzungen, z. B. GdB 80 für Einschränkungen der Beine/Lendenwirbelsäule)
  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahn, Bus, U- und S-Bahn)
  • Kostenlose Sitzplatzreservierung in der Deutschen Bahn (während der Begleitung)
  • Teilweise Befreiung von der Zahlung der Kurtaxe
  • Gesetzliche Unfallversicherung bei Hilfe im Beruf

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Ab einem GdB von 50: Wichtige Merkzeichen und ihre Bedeutung bei Arthrose

Für Menschen mit Arthrose können bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zusätzliche Vorteile bringen:

  • G – Erhebliche Gehbehinderung: Bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, z. B. wenn längere Strecken nicht ohne große Mühe zu Fuß möglich sind. Vorteile: kostenlose oder vergünstigte ÖPNV-Nutzung, steuerliche Erleichterungen.
  • B – Begleitperson erforderlich: Für Menschen, die ständig Hilfe im Alltag oder beim Gehen brauchen. Vorteil: Begleitperson fährt im Nahverkehr kostenlos mit.

Weitere Merkzeichen wie H (Hilflosigkeit) oder RF (Rundfunkgebührenbefreiung) sind bei sehr schweren Einschränkungen möglich, treten bei reiner Arthrose jedoch selten auf.
Lassen Sie individuell prüfen, welche Merkzeichen für Sie in Frage kommen – unabhängig vom Stand Ihres Antrags.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der GdB bei Arthrose in verschiedenen Gelenken?

Je nach betroffenem Gelenk und Schwere der Beschwerden liegt der GdB meist zwischen 10 und 50. Bei mehreren betroffenen Gelenken oder schweren Einschränkungen kann er auch darüber liegen.

Kann ich einen Behindertenausweis bekommen?

Ab einem GdB von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, mit dem zahlreiche Nachteilsausgleiche verbunden sind.

Was ist bei mehreren betroffenen Gelenken zu beachten?

Die Einzel-GdB-Werte werden nicht einfach addiert. Entscheidend ist die Gesamtbeeinträchtigung. Je mehr Gelenke betroffen sind und je stärker die Einschränkung, desto höher kann der Gesamt-GdB ausfallen.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Welche weiteren Hilfen gibt es?

Neben dem GdB können Sie bei Bedarf auch einen Pflegegrad beantragen oder Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Fazit

Arthrose kann die Lebensqualität stark mindern, besonders bei mehreren betroffenen Gelenken. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche – daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt gestalten können.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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