Arthrose betrifft oft Finger, Hände, Hüfte, Knie, Füße, Zehen und Schultern und schränkt die Selbstständigkeit stark ein.
Der GdB hängt von Schwere, betroffenen Gelenken und Begleiterkrankungen ab und liegt meist zwischen 10 und 50.
Nennen Sie alle betroffenen Gelenke und beschreiben Sie konkret, was im Alltag nicht mehr geht, zum Beispiel Treppensteigen, längeres Gehen oder Stehen, Greifen, Schreiben, Tragen oder Hausarbeit. Sinnvolle Nachweise sind aktuelle orthopädische Arztberichte, Bildgebung (Röntgen, MRT), OP- und Reha-Berichte, Angaben zu Hilfsmitteln sowie Schmerzverlauf und Beweglichkeit, idealerweise mit kurzen Beispielen aus dem Alltag.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Viele Arthrose-Patienten wissen nicht, dass sie bei Gehbehinderungen (aG) oder Hilfebedarf (B) zusätzliche Rechte haben – vom Parkausweis bis zur Steuerersparnis. Prüfen Sie genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen!
Arthrose ist eine der häufigsten Gelenkerkrankungen und entsteht durch den Verschleiß des Gelenkknorpels. Sie führt zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen – oft in Fingern, Händen, Knien, Füßen, Zehen und Schultern. Selbst einfache Tätigkeiten wie Greifen, Gehen oder Treppensteigen können so schwerfallen.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt.
Dieser Artikel richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Arthrose ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Ob Sie bereits einen Bescheid haben oder einen Antrag planen: Eine individuelle Einschätzung und das Wissen um die eigenen Rechte helfen, den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt zu gestalten.
Arthrose ist eine chronische, nicht heilbare Gelenkerkrankung, bei der der Knorpel zwischen den Gelenkflächen abgebaut wird. Ohne diesen Schutz reiben die Knochen direkt aufeinander – was Schmerzen, Entzündungen und Bewegungseinschränkungen verursacht. Sie entwickelt sich meist schleichend, begünstigt durch Alter, Überlastung, Verletzungen oder genetische Faktoren.
Betroffen sein können alle Gelenke, besonders jedoch:
Typische Symptome sind belastungsabhängige Schmerzen, Steifheit nach Ruhe, Schwellungen, Reibegeräusche und eingeschränkte Kraft und Beweglichkeit. Schon alltägliche Handlungen wie Flaschen öffnen, Schreiben, Gehen oder Treppensteigen können schwerfallen – besonders bei Arthroseformen, die Feinmotorik oder Beweglichkeit stark einschränken.
Jede Arthrose verläuft individuell – Ihre persönliche Situation zählt. Holen Sie sich eine fachliche Einschätzung, um zu erfahren, wie sich Ihre Beschwerden auf einen möglichen GdB auswirken können.
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, mit der das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland offiziell bewertet wird. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Je höher der Wert, desto stärker sind die Einschränkungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen – und damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Um den GdB festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Medizinische Sachverständige prüfen dann alle vorliegenden Befunde, Gutachten und Arztberichte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Erkrankung – zum Beispiel Arthrose mit Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Kraftverlust – den Alltag und die soziale Teilhabe beeinträchtigt. Wenn mehrere Erkrankungen vorliegen, werden diese gemeinsam betrachtet und zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.
Ab einem GdB von 50 gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis und haben Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche und Schutzrechte – etwa zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile. Liegt der GdB unter 50, spricht man von einer Behinderung, mit eingeschränkten, aber ebenfalls wichtigen Ansprüchen. Insgesamt ist der GdB für Menschen mit Arthrose ein zentraler Schlüssel, um trotz gesundheitlicher Belastung möglichst selbstbestimmt und abgesichert am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Bewertung des GdB ist oft komplex. Lassen Sie sich beraten, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden und welche Möglichkeiten Sie haben – egal, ob Sie schon einen Antrag gestellt haben oder nicht.
Ohne wesentliche Funktionsein-schränkung mit leichten Beschwerden
Mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)
Mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)
Mit schweren Auswirkungen (dauerhafte Funktionseinbußen die nicht rückgängig gemacht werden können, hochgradige Einschränkungen die schnell und stetig zunehmen)
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Arthrose beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft. Wenn Ihr Arthrose-Grad zu niedrig bewertet wurde: Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und ergänzen Sie konkrete Alltagsbeispiele (z.B.: "Kann keine Einkaufstüten tragen").
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, für die eigene Anerkennung des GdB zu kämpfen und seine Rechte konsequent wahrzunehmen. So hat etwa das Sozialgericht Aachen (Az.: S 12 SB 694/14) im Jahr 2015 entschieden, dass bei komplexen Bewegungseinschränkungen und Schmerzen – wie etwa bei Arthrose, CRPS oder vergleichbaren Erkrankungen der Hand – ein GdB von 40 gerechtfertigt sein kann. In dem konkreten Fall wurde der Antrag auf einen noch höheren GdB zwar abgelehnt, aber das Verfahren machte deutlich: Wer seine Einschränkungen und deren Auswirkungen auf den Alltag detailliert darlegt und medizinisch gut dokumentiert, kann eine angemessene Anerkennung erreichen.
Auch bei Arthrose anderer Gelenke gilt: Die Gerichte prüfen im Streitfall genau, wie stark die Funktionseinschränkung tatsächlich ist, und orientieren sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Besonders bei chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und mehreren betroffenen Gelenken lohnt es sich, den eigenen Anspruch durch Widerspruch oder notfalls vor Gericht zu verfolgen.
Fazit:
Selbst wenn nicht jeder Antrag sofort zum gewünschten Ergebnis führt, lohnt sich der Einsatz für die eigenen Rechte. Eine gute Dokumentation, fachliche Unterstützung und das Bewusstsein für die eigenen Ansprüche erhöhen die Chancen deutlich, einen angemessenen GdB und damit wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten.
Gerichtsurteile zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzustehen. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
Daumensattelgelenk (Rhizarthrose):
Diese häufige Arthroseform beeinträchtigt besonders die Greiffunktion. Alltägliche Handlungen wie Flaschen öffnen, Schreiben oder Gegenstände halten werden schwierig. Da der Daumen für Feinmotorik essenziell ist, können selbst vermeintlich kleine Einschränkungen einen höheren GdB rechtfertigen - besonders wenn die Selbstständigkeit leidet.
Bouchard-Arthrose:
Betrifft die mittleren Fingergelenke und verursacht Schmerzen, Steifheit und knotige Verdickungen. Besonders problematisch: Sind mehrere Finger betroffen, wird die gesamte Handfunktion stark eingeschränkt.
Hüftgelenk (Coxarthrose):
Eine der belastendsten Arthroseformen. Typisch sind Schmerzen in Leiste, Oberschenkel oder Gesäß bei Bewegung. Die zentrale Rolle der Hüfte für die Mobilität führt oft zu höheren GdB-Werten als bei kleineren Gelenken.
Wichtig:
Lassen Sie prüfen, ob Ihre Einschränkungen angemessen berücksichtigt wurden.
Eine Person mit Arthrose beider Hüftgelenke und beider Kniegelenke, die zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung und Minderbelastbarkeit führt, kann das Merkzeichen „aG“ erhalten.
Das Merkzeichen „B“ erhalten Personen mit einer erheblichen Einbuße der Selbstständigkeit und der körperlichen Beweglichkeit, die ständig auf Hilfe angewiesen sind, und die nötige Hilfe nicht durch andere erbracht werden kann (mindestens GdB 70).
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Für Menschen mit Arthrose können bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zusätzliche Vorteile bringen:
Weitere Merkzeichen wie H (Hilflosigkeit) oder RF (Rundfunkgebührenbefreiung) sind bei sehr schweren Einschränkungen möglich, treten bei reiner Arthrose jedoch selten auf.
Lassen Sie individuell prüfen, welche Merkzeichen für Sie in Frage kommen – unabhängig vom Stand Ihres Antrags.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Je nach betroffenem Gelenk und Schwere der Beschwerden liegt der GdB meist zwischen 10 und 50. Bei mehreren betroffenen Gelenken oder schweren Einschränkungen kann er auch darüber liegen.
Ab einem GdB von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, mit dem zahlreiche Nachteilsausgleiche verbunden sind.
Die Einzel-GdB-Werte werden nicht einfach addiert. Entscheidend ist die Gesamtbeeinträchtigung. Je mehr Gelenke betroffen sind und je stärker die Einschränkung, desto höher kann der Gesamt-GdB ausfallen.
Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Neben dem GdB können Sie bei Bedarf auch einen Pflegegrad beantragen oder Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Arthrose kann die Lebensqualität stark mindern, besonders bei mehreren betroffenen Gelenken. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche – daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt gestalten können.