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Depressionen und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufig betroffene Beschwerden bei Depressionen

Typische Beschwerden sind verminderte Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit, Selbstzweifel, Zukunftsängste, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, sozialer Rückzug und Suizidgedanken.

Grad der Behinderung (GdB) bei Depressionen

Je nach Schwere liegt der typische GdB-Bereich bei Depressionen häufig bei 20–30 (leicht), 40–50 (mittelschwer), 60–70 (schwer) bis 80–100 (sehr schwer).

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Depressionen

Wichtig sind aktuelle Befundberichte von Psychiater:in oder Therapeut:in und eine klare Beschreibung, wie stark Antrieb, Konzentration, Belastbarkeit, Schlaf und soziale Teilhabe im Alltag eingeschränkt sind. Hilfreich sind außerdem der Behandlungsverlauf (Therapie, Medikamente, Dauer), Klinik- oder Reha-Berichte und Angaben zur Arbeitsfähigkeit bzw. Fehlzeiten, falls vorhanden.

Widerspruch & Klage bei Depressionen

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt: Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten körperlichen und psychischen Folgen benennen. Oft wird bei Anträgen nur das Offensichtliche berücksichtigt, während beispielsweise Schlafstörungen oder soziale Ängste weniger im Fokus stehen. Eine umfassende Darstellung aller Einschränkungen erhöht Ihre Chancen auf eine faire Einstufung.

Einleitung: Was ist Depression und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Depression ist eine psychische Erkrankung, die sich zum Beispiel durch anhaltende Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme zeigen kann. Sie kann die Leistungsfähigkeit und den Alltag stark beeinträchtigen, sodass selbst einfache Tätigkeiten wie Arbeiten, Termine wahrnehmen oder soziale Kontakte pflegen schwerfallen können.Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt.

Dieser Artikel richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Depression ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Ob Sie bereits einen Bescheid haben oder einen Antrag planen: Eine individuelle Einschätzung und das Wissen um die eigenen Rechte helfen, den Alltag trotz Depression möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Was sind Depressionen?

Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern vielmehr die tatsächlichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen im Einzelfall.

Typische Beschwerden, die zu berücksichtigen sind:

  • Verminderte Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit
  • Selbstzweifel
  • Zukunftsängste
  • Antriebslosigkeit
  • Schlafstörungen
  • Sozialer Rückzug
  • Suizidgedanken

Ebenfalls zu beachten:

  • Lang andauernde depressive Episoden (mindestens mittelgradig) mit Notwendigkeit einer stationären Behandlung (vgl. SG Aachen, Urteil vom 20.09.2016 – S 12 SB 529/15)
  • Verminderte Leistungsfähigkeit im Berufsleben
  • Familiäre Probleme durch Rückzug
  • Soziale Phobien
  • Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
  • Generelle Einschränkungen in Berufs- und Familienleben

Jede Depression verläuft individuell – Ihre persönliche Situation zählt. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten körperlichen und psychischen Folgen benennen, damit Ihre Beschwerden in einer möglichen Bewertung vollständig berücksichtigt werden können.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, mit der das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland offiziell bewertet wird. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Je höher der Wert, desto stärker sind die Einschränkungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen und damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Um den GdB festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Medizinische Sachverständige prüfen dann alle vorliegenden Befunde, Gutachten und Arztberichte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Erkrankung, zum Beispiel Depressionen mit ihren Auswirkungen auf Alltag, Belastbarkeit und Teilhabe, den Alltag und die soziale Teilhabe beeinträchtigt. Dauert eine Depression länger als 6 Monate an, können Betroffene beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung stellen.

Die Bewertung des GdB erfolgt auf Basis medizinischer Kriterien und unter Berücksichtigung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für Depressionen spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Schwere und Dauer der depressiven Episoden
  • Funktionale Einschränkungen im Alltag
  • Ausmaß der Beeinträchtigung der sozialen und beruflichen Teilhabe
  • Therapieverlauf und medikamentöse Behandlung

Wenn mehrere Erkrankungen vorliegen, werden diese gemeinsam betrachtet und zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.

Ab einem GdB von 50 gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis und haben Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche und Schutzrechte, etwa zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile. Liegt der GdB unter 50, spricht man von einer Behinderung, mit eingeschränkten, aber ebenfalls wichtigen Ansprüchen. Insgesamt ist der GdB ein zentraler Schlüssel, um trotz gesundheitlicher Belastung möglichst selbstbestimmt und abgesichert am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Bewertung des GdB ist oft komplex. Lassen Sie sich beraten, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden und welche Möglichkeiten Sie haben, egal, ob Sie schon einen Antrag gestellt haben oder nicht.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Depressionen
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Leichte Depression

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische oder phobische Störungen)

20-30

Mittelschwere Depression
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradiger sozialer Anpassungsschwierigkeit

40-50 inkl. Schwb.

Schwere Depression
Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradiger sozialer Anpassungsschwierigkeit

60-70 inkl. Schwb.

Sehr schwere Depression
Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit schwerer sozialer Anpassungsschwierigkeit

80-100 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Der Antrag auf Feststellung des GdB unter anderem zur Anerkennung einer Schwerbehinderung muss bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslandes gestellt werden. Häufig können Sie ihn schriftlich oder online einreichen. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Depressionen beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: aktuelle Arztberichte, Befunde, Gutachten, Krankenhausberichte Therapieunterlagen und Medikamentenpläne
  • Notieren Sie, wie sich die Depression konkret auf Ihren Alltag auswirkt (z. B. Belastbarkeit, Antrieb, Konzentration, soziale Teilhabe, Arbeitsfähigkeit).

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, alle relevanten Erkrankungen und Einschränkungen zu nennen.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte und Therapeuten an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung dauert zwischen drei und sechs Monaten, abhängig vom Bundesland und der aktuellen Auslastung.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Schildern Sie Ihre Beeinträchtigungen und deren Wechselwirkungen möglichst genau. Oft entscheidet das Versorgungsamt nach Aktenlage – umso wichtiger ist eine ausführliche, gut dokumentierte Antragstellung (ggf. mit einer persönlichen Stellungnahme).

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Bescheide zu psychischen Erkrankungen wirken oft formelhaft und legen nicht offen, warum beispielsweise nur ein GdB von 20 oder 30 anerkannt wurde. Ob eine leichtere oder eine schwere psychische Störung vorliegt, ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kostenlose Erstprüfung bei Depression durch spezialisierte GdB-Anwälte

Weil viele der GdB-Bescheide fehlerhaft sind, sollten Sie Ihre Einstufung regelmäßig überprüfen lassen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Unverbindliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
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  • Schnelle Prüfung ohne Risiko: Zeitnahe Rückmeldung und fundierte Bewertung Ihres Falls

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann kann ich bei Depression einen GdB beantragen, und was ist für die Höhe entscheidend?

Wenn eine Depression länger als 6 Monate andauert, kann ein Antrag gestellt werden; entscheidend sind nicht nur Diagnose und Begriff, sondern die konkreten Auswirkungen und Beeinträchtigungen im Einzelfall.

Welche Beschwerden werden bei Depressionen typischerweise berücksichtigt?

Häufig berücksichtigt werden unter anderem verminderte Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit, Selbstzweifel, Zukunftsängste, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, sozialer Rückzug und Suizidgedanken.

Wie wird der GdB bei Depressionen bewertet und welche Faktoren spielen eine Rolle?

Bei Depressionen liegt der GdB je nach Schweregrad typischerweise bei 20–30 (leicht), 40–50 (mittel), 60–70 (schwer) oder 80–100 (sehr schwer).

Fazit

Depressionen können die Lebensqualität stark mindern und den Alltag sowie die soziale und berufliche Teilhabe erheblich beeinträchtigen. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche, daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Eine gute Dokumentation und passende Unterstützung können dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und den Alltag trotz Depressionen möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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