Rechtliches

Nutzungsbedingungen

§ 1 Leistungsbeschreibung

(1) Unternehmen und Plattform
Die CLARILAW GmbH („CLARILAW“) ist ein Softwareunternehmen und betreibt die Plattform mehr-GdB.de. Über die Plattform unterstützt CLARILAW Betroffene bei sozialrechtlichen Verfahren, insbesondere zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und zugehöriger Merkzeichen.

(2) Umfang der Leistungen
CLARILAW bietet Nutzern („Antragstellern“) folgende technische und organisatorische Unterstützung:

  • Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur zur Verwaltung von Verfahrensunterlagen,
  • Möglichkeit zum Austausch mit einer kooperierenden Partnerkanzlei (sofern vom Nutzer beauftragt),
  • Übermittlung von Dokumenten zwischen Nutzer und Partnerkanzlei über die Plattform.

(3) Keine anwaltliche Vertretung
CLARILAW ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine rechtliche Beratung oder Verfahrensvertretung. Sofern der Nutzer anwaltliche Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgen diese ausschließlich durch die Partnerkanzlei auf Grundlage eines separaten Mandatsvertrags.

(4) Aktualisierung von Unterlagen
CLARILAW ermöglicht Nutzern, ihre Verfahrensunterlagen über die Plattform zu ergänzen oder zu aktualisieren. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Partnerkanzlei übernommen wird.

§ 2 Anmeldung bei mehr-GdB.de

2.1 Vertragsschluss

Mit der Online-Dateneingabe auf mehr-GdB.de geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Unterstützung im sozialrechtlichen Verfahren (GdB/Merkzeichen) ab. Die von CLARILAW versandte Eingangsbestätigung oder die Anforderung weiterer Unterlagen stellt noch keine Annahme dieses Angebots dar. CLARILAW nimmt den Auftrag durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail an.

CLARILAW behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Typische Ablehnungsgründe sind:

  • Unvollständige oder unleserliche Unterlagen,
  • Verfahren, die nicht den Schwerpunkten von CLARILAW entsprechen (z. B. keine GdB-/Merkzeichen-Themen),
  • Fehlende Geschäftsfähigkeit des Nutzers (siehe § 2.2).

2.2 Geschäftsfähigkeit

Die Anmeldung auf mehr-GdB.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder Personen mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter gestattet. Bei Minderjährigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande.

Erfährt CLARILAW während der Nutzung von der Minderjährigkeit oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit, ist CLARILAW berechtigt, die Leistungen bis zum Nachweis der Genehmigung auszusetzen.

2.3 Pflichten des Nutzers

Sie sind verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Änderungen Ihrer Daten (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Rechtsschutzversicherungsstatus) müssen Sie umgehend per E-Mail an info@mehr-gdb.de unter Angabe Ihrer Mandatsnummer mitteilen.

§ 3 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CLARILAW GmbH, Leipziger Straße 19, 60487 Frankfurt am Main, E-Mail: info@mehr-gdb.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Falls Sie uns ausdrücklich auffordern, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung zu beginnen, gilt Folgendes:

  • Mit Ihrer Bestätigung: „Hiermit bestätige ich, dass ich CLARILAW ausdrücklich auffordere, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den beauftragten Arbeiten zu beginnen. Mir ist bewusst, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).“
  • Sobald CLARILAW die Leistung vollständig erbracht hat (z. B. durch Bereitstellung der Plattformfunktionen oder Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Partnerkanzlei), entfällt Ihr Widerrufsrecht.

Da Sie keine direkten Zahlungen an CLARILAW leisten (sofern nicht anders vereinbart), entfällt eine Rückerstattungspflicht im Widerrufsfall.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns.)

An:
CLARILAW GmbH
Leipziger Straße 19
60487 Frankfurt am Main
E-Mail: info@mehr-gdb.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Mandatsnummer: [falls vorhanden]

Beauftragt am: _________________________

Name des/der Verbraucher(s): _________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________

Unterschrift (nur bei Brief): _________________________

Datum: _________________________

§ 4 Erfolgsprüfung; Partnerkanzleien; Mandatsvertrag

4.1 Bewertung der Erfolgsaussichten

Für Sie und CLARILAW ist es wichtig, die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs- oder Klageverfahrens zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) oder von Merkzeichen zu bewerten. CLARILAW arbeitet hierfür mit spezialisierten Fachkanzleien zusammen („Partnerkanzleien“).

4.2 Zusammenarbeit mit der Partnerkanzlei

Mit der Übermittlung Ihrer Unterlagen an CLARILAW erteilen Sie einer unserer Partnerkanzleien eine Vollmacht zur vorläufigen Prüfung Ihres Falls.

  • Übernimmt die Partnerkanzlei Ihren Fall, kommt ein separater Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande.
  • Die Partnerkanzlei wird dann Widerspruch oder Klage gegen den Feststellungs- oder Widerspruchsbescheid einlegen und Akteneinsicht beantragen.
  • Anhand der Akten prüft die Partnerkanzlei, ob Fehler in der Bewertung Ihres GdB oder der Merkzeichen vorliegen.

Ergebnis der Prüfung:

  • Bei guten Erfolgsaussichten setzt die Partnerkanzlei das Verfahren fort.
  • Bei geringen Erfolgsaussichten stellt die Partnerkanzlei das Verfahren ein. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für die Prüfung in Rechnung gestellt (siehe § 7).

4.3 Datenaustausch und Schweigepflichtentbindung

Sie erklären sich damit einverstanden, dass:

  • Die Partnerkanzlei CLARILAW über den Verfahrensstand und die Erfolgsaussichten informiert,
  • CLARILAW der Partnerkanzlei Zugriff auf Ihre Daten gewährt (z. B. hochgeladene Unterlagen).

4.4 Weitere Verfahrensschritte und Kündigung

  • Die konkrete Verfahrensstrategie (z. B. Gutachten einholen, Klage einreichen) besprechen Sie direkt mit der Partnerkanzlei.
  • Sie können sich jederzeit gegen die Empfehlung der Partnerkanzlei entscheiden oder eine andere Anwaltskanzlei beauftragen.

Folgen bei Beendigung der Zusammenarbeit:

  • Wenn Sie die Partnerkanzlei wechseln oder das Verfahren nicht fortsetzen, endet die Zusammenarbeit mit CLARILAW.
  • Die bis dahin erbrachten Leistungen von CLARILAW (z. B. Dokumentenübermittlung, Plattformnutzung) bleiben für Sie kostenfrei, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
  • Sollten Sie die Partnerkanzlei wechseln oder das Verfahren abbrechen, können bis dahin entstandene Kosten der Partnerkanzlei (z. B. für Akteneinsicht oder Prüfung) anfallen. Diese Regelung klären Sie direkt mit der beauftragten Kanzlei (siehe Mandatsvertrag).

§ 5 Pflichten des Nutzers

5.1 Mitwirkungspflichten

Um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können, müssen Sie die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei umfassend unterstützen. Dazu sind Sie verpflichtet:

  • Alle erforderlichen Unterlagen/Daten vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen, insbesondere:
    • Vollmacht für die Partnerkanzlei,
    • Bescheide (z.B. Feststellungsbescheid, Widerspruchsbescheid),
    • Korrespondenz mit Versorgungsämtern, Ärzten oder Therapeuten,
    • Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden).
  • Sollten Sie erkennen, dass übermittelte Informationen unvollständig oder unrichtig sind, müssen Sie dies unverzüglich per E-Mail an info@mehr-gdb.de korrigieren.

5.2 Unterlassungspflichten nach Vollmachtserteilung

Nach Erteilung der Vollmacht an die Partnerkanzlei sind Sie verpflichtet:

  • Keine direkte Kommunikation mit dem Versorgungsamt oder anderen beteiligten Behörden zu führen,
  • Die Partnerkanzlei und CLARILAW sofort zu informieren, wenn Sie Post vom Versorgungsamt oder anderen Stellen erhalten,
  • Keine eigenständigen Schritte (z.B. Anträge, Widersprüche) ohne Rücksprache mit der Partnerkanzlei einzuleiten.

5.3 Ausschließliche Vertretung durch die Partnerkanzlei

Während die Partnerkanzlei für Sie tätig ist, dürfen Sie:

  • Keine weitere Stelle (z.B. anderen Anwalt) mit der Vertretung gegenüber dem Versorgungsamt oder Sozialgericht beauftragen,
  • Keine eigenen gerichtlichen Schritte (z.B. Klageeinreichung) ohne Absprache unternehmen.

§ 6 Kosten für Leistungen der CLARILAW

Die Nutzung der Plattform mehr-GdB.de ist für Sie kostenfrei. CLARILAW berechnet Ihnen keine Gebühren oder Provisionen für Leistungen. Dies gilt unabhängig vom Ausgang Ihres Verfahrens. CLARILAW ist keine Rechtsanwaltskanzlei und stellt Ihnen keine Rechtsberatung in Rechnung. Sofern Sie eine Partnerkanzlei beauftragen, werden deren Kosten direkt mit Ihnen abgerechnet (siehe § 7).

§ 7 Kosten der Partnerkanzlei / Verfahrenskosten

7.1 Nutzer mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügen, wird die Partnerkanzlei direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen. Die Selbstbeteiligung (sofern im RSV-Vertrag vorgesehen) tragen Sie als Nutzer selbst. CLARILAW übernimmt keine Kosten der Partnerkanzlei oder Verfahrenskosten.

Bedingung für Vertragsschluss:
Die Partnerkanzlei prüft zunächst, ob eine Deckungszusage Ihrer RSV vorliegt (falls vorhanden). Wird diese abgelehnt, können Sie in die Selbstzahler-Variante wechseln, sofern Sie dem ausdrücklich zustimmen.

7.2 Nutzer ohne Rechtsschutzversicherung

7.2.1 Kostenstruktur

Widerspruchsverfahren: Pauschal 299 € (inkl. MwSt.) für die Partnerkanzlei. Der Vertrag kommt sofort nach Abschluss des Mandatsvertrags zustande. Sie treten etwaige Kostenerstattungsansprüche (z. B. gegen das Versorgungsamt) an die Partnerkanzlei ab.

Klageverfahren: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – phasenweise je nach Aufwand.

7.2.2 Deckungsablehnung durch RSV

Lehnt Ihre RSV die Kostenübernahme ab, können Sie das Verfahren als Selbstzahler fortsetzen (siehe § 7.2.1).Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch CLARILAW besteht nicht.

7.2.3 Erfolgsneubewertung im Verfahren

Im Laufe des Verfahrens (z. B. nach einem gerichtlichen Gutachten) können sich die Erfolgsaussichten ändern. Die Partnerkanzlei wird Sie über die Kosten-Nutzen-Abwägung beraten und entscheidet nur mit Ihrer Zustimmung über: Fortführung der Klage, Rücknahme des Widerspruchs/Klage, Annahme eines Vergleichs.

7.3 Vergleichsverhandlungen

Bei Vergleichsvorschlägen (z. B. durch Versorgungsamt oder Gericht) entscheiden Sie in Absprache mit der Partnerkanzlei, ob Sie diesen annehmen. Die hierfür anfallenden Anwaltskosten (z. B. Beratung, Verhandlungen) werden nach RVG berechnet.

§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung

8.1 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und CLARILAW endet automatisch, wenn:

  • das Widerspruchs- oder Klageverfahren beendet ist (z. B. durch Bescheid, Vergleich oder Rücknahme),
  • Sie die Zusammenarbeit einseitig beenden (z. B. durch Widerruf oder Kündigung),
  • die Partnerkanzlei das Verfahren nach rechtlicher Prüfung für nicht erfolgversprechend hält und dies mit Ihnen besprochen und beendet hat.

8.2 Kündigung wegen Falschangaben oder Pflichtverletzungen

CLARILAW ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn:

  • sich herausstellt, dass Ihre Angaben (z. B. zu Person, Behinderung oder Verfahrensstand) unrichtig oder unvollständig waren,
  • Sie notwendige Unterlagen (z. B. Bescheide, Gutachten) nicht oder verspätet nachreichen,
  • Sie gegen Mitwirkungspflichten aus § 5 verstoßen.

8.3 Kündigung bei paralleler Vertretung

CLARILAW kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie:

  • gleichzeitig einen anderen Anwalt beauftragen (der nicht zur Partnerkanzlei gehört),
  • eigenständig Schritte im Verfahren einleiten (z. B. direkter Kontakt mit dem Versorgungsamt ohne Absprache).

In diesem Fall entfällt der Anspruch auf weitere Unterstützung durch CLARILAW. Bereits erbrachte Leistungen bleiben für Sie kostenfrei.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten – insbesondere sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen des GdB-Verfahrens – finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung auf [mehr-GdB.de/datenschutz].

§ 10 Schriftform und anwendbares Recht

10.1 Form von Erklärungen

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB (Ausnahme für individuelle Vereinbarungen) bleibt unberührt.

10.2 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts.

§ 11 Änderungen der Nutzungsbedingungen

11.1 Änderungsvorbehalt

CLARILAW behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen per E-Mail oder über die Plattform mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

11.2 Zustimmungsfiktion

Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprechen. Der Widerspruch muss in Textform (E-Mail) erfolgen. In der Benachrichtigung weisen wir Sie gesondert auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit, die 14-Tage-Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs.