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Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) beim Restless Legs-Syndrom lesen müssen!

Frau kann wegen Restless-Legs-Syndrom nicht schlafen

Das Restless Legs-Syndrom (RLS), auch „Syndrom der ruhelosen Beine“ genannt, betrifft Studien zufolge mindestens 3% der Bevölkerung in Deutschland. Ein starker Bewegungsdrang der Beine, ziehende Schmerzen und Schlafstörungen zählen zu den typischen Symptomen. Was viele jedoch nicht wissen: In schweren Fällen kann RLS zu erheblichen Einschränkungen im Alltag und im Berufsleben führen und somit die Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) oder einer Schwerbehinderung rechtfertigen.

Unsere mehr-GdB.de-Sozialrechtsanwälte mit tiefgehender Expertise im GdB-Recht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte vollumfänglich wahrzunehmen. Am Ende dieses Artikels können Sie eine kostenlose Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte in Anspruch nehmen.

Was ist der GdB und warum ist er wichtig?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine in Zehnerschritten (20–100) festgelegte Kennzahl, die die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person wiedergibt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Er berücksichtigt dabei nicht nur reine Diagnosen, sondern insbesondere die tatsächlichen Auswirkungen auf das Alltagsleben.

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Wichtig: Für Betroffene mit ausgeprägtem RLS kann ein höherer GdB und eine Schwerbehinderung erhebliche finanzielle und arbeitsrechtliche Vorteile bringen, insbesondere wenn das Schlaf- und Ruhebedürfnis stark eingeschränkt ist und tagsüber eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht.

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei Restless Legs-Syndrom – und wie wird der GdB berechnet?

Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Beim Restless-Legs-Syndrom hängt viel davon ab, wie intensiv und häufig die Beschwerden auftreten und in welchem Ausmaß sie Ihren Alltag beeinträchtigen.

Relevante Faktoren:

  • Ausmaß des Bewegungsdrangs und der Missempfindungen (z. B. Kribbeln, Stechen, Ziehen)
  • Häufigkeit und Stärke der Schlafstörungen (nächtliche Unruhe, langanhaltende Einschlaf- oder Durchschlafprobleme)
  • Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten infolge des Schlafmangels
  • Therapieverlauf: Wirken Medikamente (z. B. Dopaminagonisten) ausreichend oder besteht eine Therapieresistenz?
  • Psychische Belastungen (z. B. depressive Episoden, Ängste)

Tipp vom Anwalt: Beschreiben Sie genau, wie das RLS Ihren Alltag beeinflusst – vor allem Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Konzentrationsprobleme. Gut dokumentierte Beschwerden, zum Beispiel durch ärztliche Berichte oder Schlafprotokolle, erhöhen die Chancen auf einen angemessenen GdB und eine Schwerbehinderung.

GdB-Bewertung beim Restless-Legs-Syndrom nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Das RLS wird in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) nicht ausdrücklich genannt. Laut dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 13 SB 52/11) ist RLS als eine Art „Hirnschaden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen“ nach Teil B 3.1.2 der Anlage zur VersMedV einzustufen. Dort heißt es sinngemäß:

Leichte psychische/neurologische Störungen (im Alltag gering spürbar): GdB 30–40

Mittelgradige Einschränkungen (im Alltag deutlich spürbar): Schwerbehinderung mit GdB 50–60

Schwere Einschränkungen: Schwerbehinderung mit GdB 70–100

Mit dieser Einstufung unter „Hirnschäden mit isoliert vorkommenden Syndromen“ kommt das LSG Berlin-Brandenburg bei schwerem RLS sogar zu einer Schwerbehinderung führen (Einzel-GdB von mindestens 50). Zugleich ergibt sich ein Mindest-GdB von 30, wenn die neurologischen Einschränkungen deutlich im Alltag bemerkbar sind.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Restless-Legs-Syndrome

Da die VersMedV keine eigene Kategorie für RLS enthält, wird es in der Praxis oft „zu niedrig“ eingestuft. Ein Einzel-GdB von 10 ist jedoch für schwer betroffene Personen viel zu niedrig. Als Orientierung gelten die folgenden Richtwerte (abgeleitet aus der Rechtsprechung und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen):
Ausprägung des RLS
Typischer GdB-Bereich
10-20
30-40
50-60 inkl. Schwerbehinderung
70-100 inkl. Schwerbehinderung

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich von zu niedrigen Einstufungen nicht entmutigen. Viele Behörden kennen sich mit RLS nicht genügend aus und unterbewerten dessen Auswirkungen massiv.

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei Restless-Legs- Syndrom?

Der Antrag erfolgt meist beim zuständigen Versorgungsamt. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Schritte zur Antragstellung

  1. Formular anfordern
    • Entweder schriftlich bei der Behörde oder online auf deren Webseite
  2. Medizinische Unterlagen beifügen
    • Neurologische Gutachten zum RLS (z. B. Schlaflabor-Befunde, Nervenleitmessungen)
    • Arztberichte zur Medikation (z. B. Dopaminagonisten), Therapieverläufe
    • Dokumentation von Schlafstörungen und Tagesmüdigkeit (z. B. Schlaftagebuch)
  3. Ausführliche Beschreibung Ihrer Einschränkungen
    • Wie sehr beeinträchtigen die RLS-Symptome Ihren Alltag?
    • Werden Arbeit und soziale Aktivitäten erschwert?
    • Welche psychischen Belastungen entstehen?
  4. Antrag einreichen
    • Per Post (am besten per Einschreiben) oder online, je nach Behörde
  5. Bearbeitungszeit
    • Üblicherweise 3 bis 6 Monate; Verzögerungen sind möglich, wenn weitere Gutachten eingeholt werden müssen

Wichtig: Die Behörde entscheidet meist nach Aktenlage – je vollständiger und konkreter Ihre Unterlagen sind, desto besser. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihrer eigenen Schilderung: Sie macht sichtbar, was in Befunden oft nicht steht.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Restless-Legs-Syndrom ein

Fällt der vom Versorgungsamt festgestellte GdB niedriger aus, als Sie erwarten, oder wird Ihr Antrag ganz abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei ist wichtig:

  1. Frist beachten
    • Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids erfolgen.
  2. Fristwahrender Widerspruch & Akteneinsicht
    • Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie zugleich Akteneinsicht an, um alle Unterlagen der Behörde einzusehen.
  3. Akten prüfen & Begründung nachreichen
    • Überprüfen Sie, ob sämtliche Befunde und Gutachten berücksichtigt wurden.
    • Weisen Sie auf eventuelle Fehler oder fehlende Dokumente hin.
  4. Fachanwalt einschalten
    • Ein erfahrener Sozialrechtsanwalt erkennt schnell Lücken oder Bewertungsfehler und kann effektiv gegensteuern.
  5. Behördliches Widerspruchsverfahren
    • Das Versorgungsamt prüft Ihren Fall erneut. Bei erneuter Ablehnung erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie vor dem Sozialgericht klagen können.

Tipp vom Anwalt: Im Widerspruchsverfahren sollten Sie neue Befunde oder zusätzliche Erläuterungen einbringen. Ein einfaches Wiederholen der alten Argumente bringt selten Erfolg.

Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Restless-Legs-Syndrom

Scheitert auch der Widerspruch, ist die Klage beim Sozialgericht der nächste Schritt:
  • Kostenfreiheit: In der Regel fallen für Kläger am Sozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • Frist von einem Monat: Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids müssen Sie die Klage schriftlich einreichen.
  • Gerichtliche Beweiserhebung: Das Gericht kann unabhängige Gutachten zum RLS anfordern und bewertet Ihre Situation neu.
  • Vergleich oder Urteil: Oft kommt es zu einem Vergleich, in dem ein höherer GdB als zuvor festgelegt wird.

Wichtig: Ein spezialisierter Anwalt steigert hier die Erfolgschancen erheblich, da er sowohl die rechtlichen Feinheiten als auch typische Sachverständigenfehler im GdB-Verfahren und Schwerbehindertenrecht kennt.

Kostenlose Erstprüfung bei Restless-Legs-Syndrom durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da viele Behörden das RLS nicht als eigenständige Schwerbehinderung einstufen oder den GdB viel zu niedrig ansetzen, lohnt es sich, Ihren Bescheid überprüfen zu lassen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten schnell und fundiert.
  • Transparente Kostenstruktur: Keine versteckten Gebühren, klare Kommunikation.
  • Zeitnahe Bearbeitung: Gerade bei kurzen Widerspruchsfristen zählt jede Woche.

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn das RLS vom Versorgungsamt als „Bagatelle“ abgetan wird. Die Rechtsprechung (z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Az. L 13 SB 52/11) zeigt, dass bei schwerem Verlauf mindestens ein GdB 30 und sogar ein Einzel-GdB 50 (Schwerbehinderung) gerechtfertigt sein kann.

Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen beim Restless Legs-Syndrom zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB ist kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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