Typisch sind ein starker Bewegungsdrang der Beine, Missempfindungen (z. B. Kribbeln, Ziehen) sowie Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit und Konzentrationsproblemen.
Der GdB richtet sich vor allem danach, wie häufig und stark die Beschwerden auftreten und wie sehr Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag dadurch beeinträchtigt sind.
Entscheidend sind die konkreten Folgen, vor allem Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Einschränkungen im Alltag oder Beruf, am besten belegt durch ärztliche Befunde sowie ein Symptom- und Schlafprotokoll (Häufigkeit, Dauer, Intensität) und dokumentierte Therapieversuche.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Beschreiben Sie genau, wie das RLS Ihren Alltag beeinflusst – vor allem Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Konzentrationsprobleme. Gut dokumentierte Beschwerden, zum Beispiel durch ärztliche Berichte oder Schlafprotokolle, erhöhen die Chancen auf einen angemessenen GdB und eine Schwerbehinderung.
Das Restless Legs-Syndrom (RLS), auch „Syndrom der ruhelosen Beine“ genannt, kann mit starkem Bewegungsdrang der Beine, ziehenden Schmerzen und Schlafstörungen einhergehen. In schweren Fällen führt RLS zu erheblichen Einschränkungen im Alltag und im Berufsleben.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und kann je nach Ausprägung wichtige Nachteilsausgleiche und Schutzrechte eröffnen, besonders wenn Schlaf und Erholung stark eingeschränkt sind und tagsüber eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht.
Das Restless Legs-Syndrom (RLS) ist auch als „Syndrom der ruhelosen Beine“ bekannt. Typische Symptome sind ein starker Bewegungsdrang der Beine, Missempfindungen wie Kribbeln, Stechen oder Ziehen sowie Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Studien zufolge sind mindestens 3 % der Bevölkerung in Deutschland betroffen.
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine in Zehnerschritten (20–100) festgelegte Kennzahl, die die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person wiedergibt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Entscheidend sind nicht nur Diagnosen, sondern insbesondere die tatsächlichen Auswirkungen auf das Alltagsleben.
Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Beim Restless-Legs-Syndrom hängt viel davon ab, wie intensiv und häufig die Beschwerden auftreten und in welchem Ausmaß sie den Alltag beeinträchtigen.
Relevante Faktoren sind unter anderem:
Leichtes RLS
kaum Einschränkungen im Alltag, nur selten Schlafprobleme
Mittelgradiges RLS
häufige Beschwerden, deutliche Beeinträchtigungen des Schlafs, Tagesmüdigkeit
Schweres RLS
starke Schlafstörungen, massive Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, regelmäßige Medikation
Extremfall
besonders heftige Symptomatik, kaum therapierbar, schwere psychische und körperliche Folgen
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund des Restless Legs-Syndroms (RLS) beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn das RLS vom Versorgungsamt als „Bagatelle“ abgetan wird. Die Rechtsprechung (z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Az. L 13 SB 52/11) zeigt, dass bei schwerem Verlauf mindestens ein GdB 30 und sogar ein Einzel-GdB 50 (Schwerbehinderung) gerechtfertigt sein kann.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, für die eigene Anerkennung des GdB zu kämpfen und die eigenen Rechte konsequent wahrzunehmen. Beim Restless Legs-Syndrom (RLS) ist besonders relevant, dass die Erkrankung in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) nicht ausdrücklich genannt wird, in der Rechtsprechung aber dennoch eingeordnet werden kann. So hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 13 SB 52/11) entschieden, dass RLS als eine Art „Hirnschaden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen“ nach Teil B 3.1.2 der Anlage zur VersMedV bewertet werden kann.
In der Entscheidung werden dabei Spannbreiten genannt, je nachdem, wie stark die psychischen bzw. neurologischen Einschränkungen im Alltag spürbar sind: Bei leichten Störungen wird ein GdB von 30 bis 40 eingeordnet, bei mittelgradigen Einschränkungen ein GdB von 50 bis 60, und bei schweren Einschränkungen ein GdB von 70 bis 100. Zugleich wird ein Mindest-GdB von 30 genannt, wenn neurologische Einschränkungen deutlich im Alltag bemerkbar sind, und bei schwerem Verlauf kann sogar ein Einzel-GdB von mindestens 50 in Betracht kommen.
Fazit:
Auch wenn RLS in der VersMedV nicht ausdrücklich aufgeführt ist, kann die Anerkennung über die passende Einordnung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gelingen. Entscheidend ist, die eigenen Beschwerden und deren Auswirkungen auf Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag konkret zu schildern und gut zu dokumentieren. Gerichtsurteile zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzustehen und die Einstufung notfalls konsequent überprüfen zu lassen.
Gerichtsurteile zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzustehen. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
Da viele Behörden das RLS nicht als eigenständige Schwerbehinderung einstufen oder den GdB viel zu niedrig ansetzen, lohnt es sich, Ihren Bescheid überprüfen zu lassen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Für Betroffene mit ausgeprägtem RLS kann ein höherer GdB und eine Schwerbehinderung erhebliche finanzielle und arbeitsrechtliche Vorteile bringen, insbesondere wenn das Schlaf- und Ruhebedürfnis stark eingeschränkt ist und tagsüber eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Entscheidend sind Intensität und Häufigkeit der Beschwerden und wie stark Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag dadurch beeinträchtigt sind.
Genannt werden Richtwerte von 10–20 (leicht), 30–40 (mittelgradig), 50–60 (schwer, inkl. Schwerbehinderung) und 70–100 (Extremfall, inkl. Schwerbehinderung).
Der Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt und sollte medizinische Unterlagen (z. B. Schlaflabor-Befunde, Nervenleitmessungen), Therapieverläufe sowie eine konkrete Beschreibung der Alltagseinschränkungen enthalten.
Es kann Widerspruch eingelegt werden (Frist: ein Monat nach Zugang des Bescheids), und nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann eine Klage beim Sozialgericht folgen.
Das Restless Legs-Syndrom kann bei starkem Verlauf den Alltag und das Berufsleben erheblich beeinträchtigen, vor allem durch Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Konzentrationsprobleme. Der GdB richtet sich danach, wie deutlich diese Einschränkungen spürbar sind, und kann bis zur Schwerbehinderung reichen. Vollständige Unterlagen, eine konkrete Beschreibung der Einschränkungen und eine saubere Dokumentation erhöhen die Chancen auf eine angemessene Bewertung, und bei zu niedriger Einstufung können Widerspruch und Klage in Betracht kommen.