Chronische Lungenerkrankungen führen oft zu Atemnot und deutlich eingeschränkter Belastbarkeit, was Alltag, Beruf und Beweglichkeit spürbar beeinträchtigen kann.
Je nach Schweregrad liegt der typische GdB-Bereich bei 20–40 (geringer Grad), 50–70 (mittlerer Grad) oder 80–100 (schwerer Grad), entscheidend sind die funktionellen Einschränkungen.
Beschreiben Sie konkret, wie stark Atemnot und Belastbarkeit Ihren Alltag einschränken (z. B. Treppensteigen, kurze Gehstrecken, Haushalt) und legen Sie aktuelle Befunde bei, vor allem Lungenfunktion (Spirometrie), ggf. Blutgase/Sauerstoffsättigung sowie Arzt- und ggf. Reha- oder Krankenhausberichte.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Viele Ablehnungen beruhen auf einer zu oberflächlichen Bewertung der Lungenfunktion. Wenn in Ihrem Bescheid beispielsweise steht: „Keine erhebliche Einschränkung der Teilhabe“, lohnt sich fast immer ein genauer Blick in die Akten – insbesondere dann, wenn Ihre Alltagsbelastbarkeit deutlich eingeschränkt ist.
Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma bronchiale, Long-COVID, Lungenfibrose oder Bronchiektasen leiden nicht nur unter der körperlichen Belastung. Auch das Berufsleben, soziale Kontakte oder die Fähigkeit, sich frei zu bewegen, werden oft massiv eingeschränkt.
Und doch erleben viele Betroffene das gleiche: Ihr Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung wird abgelehnt oder nur mit einem zu niedrigen Wert bewilligt. Dabei kann der richtige GdB und die Schwerbehinderung existenziell wichtig sein, etwa für steuerliche Entlastungen, einen früheren Renteneintritt oder einen besseren Kündigungsschutz.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt. Dieser Abschnitt richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Lungenerkrankungen ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Chronische Lungenerkrankungen beeinträchtigen vor allem die Atmung und damit die Belastbarkeit im Alltag. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern die tatsächlichen funktionellen Einschränkungen: Wie wirkt sich die Erkrankung auf Ihre Teilhabe am Alltag, am Berufsleben und an der Gesellschaft aus? Was macht sie mit Ihrer Belastbarkeit, zum Beispiel beim Treppensteigen, bei längeren Strecken, beim Busfahren, bei der Selbstversorgung oder im Haushalt?
Typische Symptome bei Lungenerkrankungen sind belastungsabhängige Atemnot, anhaltender Husten, pfeifende Atmung, Engegefühl in der Brust und eine deutlich verringerte Belastbarkeit. Schon alltägliche Tätigkeiten wie Treppensteigen, zügiges Gehen, Einkaufen tragen oder Hausarbeit können schnell anstrengend werden, besonders wenn die Sauerstoffaufnahme eingeschränkt ist oder sich Infekte und Schübe häufen.
Jede Lungenerkrankung verläuft individuell, Ihre persönliche Situation zählt. Holen Sie sich eine fachliche Einschätzung, um zu erfahren, wie sich Ihre Beschwerden auf einen möglichen GdB auswirken können.
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine Erkrankung das Leben eines Menschen einschränkt. Er wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 vergeben, je höher der GdB, desto schwerer die Auswirkungen auf die Teilhabe am Alltag, Berufsleben und der Gesellschaft. Ab einem GdB von 50 oder mehr spricht man zusätzlich von einer Schwerbehinderung.
Um den GdB festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Medizinische Sachverständige prüfen dann alle vorliegenden Befunde, Gutachten und Arztberichte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Erkrankung, zum Beispiel eine chronische Lungenerkrankung mit Atemnot, eingeschränkter Belastbarkeit oder häufigen Verschlechterungen, den Alltag und die soziale Teilhabe beeinträchtigt. Wenn mehrere Erkrankungen vorliegen, werden diese gemeinsam betrachtet und zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.
Ab einem GdB von 50 gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis und haben Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche und Schutzrechte, etwa zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile. Liegt der GdB unter 50, spricht man von einer Behinderung, mit eingeschränkten, aber ebenfalls wichtigen Ansprüchen. Insgesamt ist der GdB für Menschen mit Lungenerkrankungen ein zentraler Schlüssel, um trotz gesundheitlicher Belastung möglichst selbstbestimmt und abgesichert am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wichtig: Ein korrekt anerkannter GdB teilweise sogar mit Schwerbehinderung ist kein „Bonus“ – sondern ein rechtlich verankerter Nachteilsausgleich, der Ihnen im Alltag, im Berufsleben und finanziell wichtige Unterstützung sichert. Gerade bei Lungenerkrankungen, die oft schleichend fortschreiten und unterschätzt werden, ist die richtige Einstufung nicht nur gerecht – sondern existenziell.
Geringer Grad
Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. zügiges Gehen, Hausarbeit); Lungenfunktionswerte bis zu 1/3 unter dem Soll, Blutgaswerte im Normbereich
Mittlerer Grad
Atemnot bereits bei alltäglicher, leichter Belastung (z. B. Spazierengehen, Treppensteigen bis 1 Etage); Lungenfunktionswerte bis zu 2/3 unter dem Soll, respiratorische Partialinsuffizienz
Schwerer Grad
Atemnot in Ruhe oder bei minimaler Belastung; Lungenfunktionswerte mehr als 2/3 unter Soll, respiratorische Globalinsuffizienz, evtl. Sauerstofftherapie oder Pflegebedürftigkeit
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) wegen einer Lungenerkrankung beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Wichtig: Wenn mehrere Gesundheitsprobleme vorliegen – zum Beispiel COPD und Herzprobleme oder Depressionen – werden diese nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Das Ziel ist es, ein realistisches Gesamtbild der Beeinträchtigung zu erfassen.
Tipp vom Anwalt: Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Einschränkungen geschildert sind, desto eher erkennt das Versorgungsamt den tatsächlichen Schweregrad und die Schwerbehinderung an. Allgemeine Formulierungen wie „Ich habe Asthma“ reichen nicht – wichtig sind die Auswirkungen auf Ihr Leben.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen und anzufechten. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Die Einstufung orientiert sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und bewertet vor allem die funktionellen Einschränkungen im Alltag, nicht nur die Diagnose.
Je nach Schweregrad kommen häufig Bereiche von 20–40 (Atemnot bei mittelschwerer Belastung), 50–70 (Atemnot bereits bei leichter Alltagsbelastung) bis 80–100 (Atemnot in Ruhe oder bei minimaler Belastung) in Betracht.
Hilfreich sind möglichst vollständige medizinische Nachweise wie Lungenfunktionsmessungen, Krankenhaus- oder Reha-Berichte, Atteste von Fachärzten, Medikamentenpläne und Therapieübersichten sowie gegebenenfalls Sauerstoffverordnungen und Schlaflaborberichte bei zusätzlicher Schlafapnoe.
Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Lungenerkrankungen können den Alltag, das Berufsleben und die Beweglichkeit massiv einschränken. Ein korrekt anerkannter GdB kann wichtige Nachteilsausgleiche sichern, deshalb sollten Einschränkungen nachvollziehbar beschrieben und durch aussagekräftige Unterlagen belegt werden.