mehr-GdB & Steuerliche Erleichterungen

Steuerliche Erleichterungen bei Schwerbehinderung – alle Beträge, Bedingungen und Vorteile

06.02.2026

Das Wichtigste zur GdB-Herabstufung in Kürze

Pauschbetrag (Behinderten-Pauschbetrag)

Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und sich nach dem GdB richtet. Anspruch besteht ab GdB 20, und bestimmte Merkzeichen (z. B. H/Bl/TBl) erhöhen den Pauschbetrag deutlich.

Geltendmachung in der Steuererklärung

Der Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung eingetragen (Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“) und mit GdB-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Bei unbefristeter Feststellung wird er häufig jährlich übernommen. 

Kosten

Für das Eintragen des Pauschbetrags fallen keine besonderen Gebühren an, bei Unsicherheiten kann Beratung durch Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung sinnvoll sein.

Weitere Vorteile

Je nach GdB und Merkzeichen können zusätzliche steuerliche Nachteilsausgleiche möglich sein (z. B. Fahrtkostenpauschale bei Mobilitätsproblemen oder besondere Freibeträge in Einzelfällen)

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Tipp vom Anwalt: Eine Schwerbehinderung (GdB von 50 oder mehr) bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch rechtliche Nachteilsausgleiche, z. B. Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Der GdB-Bescheid sollte deshalb nicht ungeprüft hingenommen werden. Oft wird zu niedrig bewertet – dagegen können Sie Widerspruch oder Klage einlegen.

Was ist der Pauschbetrag bei Behinderung?

Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung. Er soll die laufenden typischen Mehrkosten ausgleichen, die durch eine gesundheitliche Einschränkung entstehen.

Wer hat Anspruch auf den Steuerfreibetrag?

  • Ab einem GdB von 20 steht Ihnen ein Pauschbetrag zu.
  • Je höher der GdB, desto höher der steuerliche Vorteil.
  • Ab einer Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr) entstehen zusätzlich weitere Vorteile – nicht nur steuerlich.
  • Merkzeichen wie „H“, „Bl“ oder „TBl“ berechtigen zu einem deutlich höheren Pauschbetrag.

Wichtig: Der Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis gewährt. Es ist keine detaillierte Begründung oder Belegsammlung notwendig – der GdB allein genügt.

Übersicht: Die große Tabelle der Pauschbeträge bei Schwerbehinderung
Grad der Behinderung (GdB)
Pauschbetrag pro Jahr

20

384 €

30

620 €

40

860 €

50

1.140 €

60

1.440 €

70

1.780 €

80

2.120 €

90

2.460 €

100

2.840 €

Merkzeichen „H“, „Bl“, „TBl“

7.400 €

Beispielrechnung: So wirkt sich der Pauschbetrag bei GdB 50 auf Ihre Steuer aus

Angenommen:

  • Sie sind alleinstehend, Steuerklasse I
  • Ihr Bruttoeinkommen: 55.000 € pro Jahr
  • Werbungskostenpauschale und Grundfreibetrag sind bereits berücksichtigt
  • Sie haben einen anerkannten GdB von 50 → Pauschbetrag: 1.140 €
Zu versteuerndes Einkommen
  • Ohne GdB: ca. 42.200 €
  • Mit GdB 50: ca. 41.060 €
Einkommensteuer (vereinfacht)
  • Ohne GdB: ca. 9.720 €
  • Mit GdB 50: ca. 9.340 €
Jährliche Steuerersparnis
  • ca. 380 €
Tipp vom Anwalt: Wenn Ihre realen Kosten höher als der Pauschbetrag sind, prüfen Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, ob Einzelabrechnung günstiger ist. Pauschale und Einzelkosten dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden.

So machen Sie den Pauschbetrag geltend

Der Pauschbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt:

  • Formular: Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“, Zeilen 5–12
  • Nachweis: GdB-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis
  • Automatik: Bei unbefristetem GdB wird der Pauschbetrag jedes Jahr automatisch übernommen

Wichtig: Auch bei einem befristeten GdB muss der Bescheid im jeweiligen Steuerjahr gültig gewesen sein – ein einziger Tag reicht aus.

Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten – was ist besser?

Grundsätzlich ersetzt der Pauschbetrag tatsächliche Mehraufwendungen. Wer belegbare Ausgaben z. B. für Pflege, Fahrten, Hilfsmittel oder Umbauten hat, kann diese alternativ oder zusätzlich über die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Weitere steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderung

Je nach GdB und Merkzeichen können Sie von weiteren steuerlichen Nachteilsausgleichen profitieren, z. B.:

  • Fahrtkostenpauschale bei Mobilitätsproblemen
  • Erhöhter Sparerfreibetrag
  • Steuerfreibeträge für Kinder mit Behinderung
  • Pflegepauschbetrag bei häuslicher Betreuung

Diese sind teilweise an Merkzeichen wie „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ geknüpft.

Kostenlose Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte

Unsere spezialisierten Sozialrechtsanwälte sind auf das Feststellungsverfahren des GdB und Schwerbehinderung spezialisiert – nicht auf die Steuererklärung. Aber:

Wir helfen Ihnen, den richtigen GdB zu erlangen, wenn Sie zu niedrig eingestuft wurden.

Unsere Leistungen:

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FAQ – Häufige Fragen zu Steuern mit GdB

Ab welchem GdB bekomme ich einen steuerlichen Vorteil?

Ein steuerlicher Vorteil ist in der Regel über den Behinderten-Pauschbetrag möglich. Ob und in welcher Höhe, hängt vom festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen ab.

Wie mache ich den Behinderten-Pauschbetrag geltend?

Der Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Als Nachweis dient meist der GdB-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis.

Kann ich statt Pauschbetrag auch einzelne Kosten absetzen?

Ja. Wenn Ihre tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen höher sind, kann es sinnvoll sein, diese als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Dafür brauchen Sie in der Regel Belege/Nachweise.

Was ist, wenn mein GdB befristet ist oder sich ändert?

Dann gilt der steuerliche Vorteil grundsätzlich nur für den Zeitraum, in dem der GdB anerkannt ist. Bei Änderungen kann sich die Höhe des Pauschbetrags entsprechend anpassen.

Lohnt sich ein Widerspruch, wenn der GdB zu niedrig festgesetzt wurde (wegen Steuern)?

Wenn Sie den GdB für inhaltlich falsch halten, kann ein Widerspruch sinnvoll sein, weil sich ein höherer GdB auch steuerlich auswirken kann. Entscheidend ist aber immer die medizinische Begründung und die Nachweise.

Fazit

Ein anerkannter GdB kann steuerlich entlasten, am häufigsten über den Behinderten-Pauschbetrag. In manchen Fällen sind tatsächliche Kosten günstiger als der Pauschbetrag, vor allem wenn regelmäßig höhere Ausgaben anfallen. Wichtig ist, die passende Variante zu wählen und die nötigen Nachweise bereitzuhalten.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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