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Verschlimmerungsantrag: Wann sich eine GdB-Neufeststellung wirklich lohnt

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Wann wird ein Verschlimmerungsantrag gestellt?

Wird gestellt, wenn sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid dauerhaft verschlechtert hat.

Ziel eines Verschlimmerungsantrags

Höherer Grad der Behinderung (GdB) und ggf. neue Merkzeichen → mehr Nachteilsausgleiche wie Steuererleichterungen, Kündigungsschutz oder Schwerbehindertenausweis.

Was beim Verschlimmerungsantrag geprüft wird

Das Versorgungsamt bewertet nicht „die Diagnose“, sondern die aktuellen Funktions- und Alltagsbeeinträchtigungen und vergleicht sie mit dem Stand beim letzten Bescheid.

Antrag & Nachweise für den Verschlimmerungsantrag

Wichtig sind aktuelle Arztberichte und Befunde seit dem letzten Bescheid, am besten ergänzt durch kurze konkrete Beispiele, was sich im Alltag verändert hat (z. B. Belastbarkeit, Mobilität, Hilfsmittel, Pflegebedarf).

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Tipp vom Anwalt: Stellen Sie den Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt nur bei einer klaren, ärztlich belegten Verschlechterung und bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig vor. Wer die richtigen Schritte kennt und die Erhöhung Grad der Behinderung Tipps beachtet, steigert die Erfolgschancen deutlich. 

Was ist ein Verschlimmerungsantrag?

Ein Verschlimmerungsantrag: Schwerbehinderung – auch Neufeststellungsantrag genannt – ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt, mit dem Betroffene eine Erhöhung ihres Grades der Behinderung (GdB) beantragen können. Voraussetzung ist, dass sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid dauerhaft verschlechtert hat oder neue Erkrankungen hinzugekommen sind.

Wichtig: Der Verschlechterungsantrag Grad der Behinderung führt zu einer kompletten Neubewertung des gesamten Gesundheitszustands. Das bedeutet, dass nicht nur die verschlechterten Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, sondern auch bereits anerkannte Erkrankungen erneut geprüft werden.

Dadurch können sich für Betroffene wichtige Vorteile ergeben: Der GdB kann steigen und damit Nachteilsausgleiche wie Steuervergünstigungen, zusätzlicher Urlaub, besonderer Kündigungsschutz, der Schwerbehindertenausweis oder sogar die Möglichkeit, mit Schwerbehinderung früher in Rente zu gehen, eröffnet werden.

In seltenen Fällen kann es auch zu einer Herabstufung kommen – in der Praxis ist dies jedoch deutlich weniger verbreitet, als oft angenommen wird.

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Voraussetzungen für den Verschlimmerungsantrag

Damit ein Verschlimmerungsantrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Vorhandener Bescheid
    Ein Verschlimmerungsantrag ist nur möglich, wenn bereits ein Grad der Behinderung (mindestens GdB 20) festgestellt wurde. Ohne vorherigen Bescheid muss stattdessen ein Erstantrag gestellt werden.

  2. Dauerhafte Verschlechterung
    Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss sich seit dem letzten Bescheid nachhaltig verschlimmert haben oder es sind neue Erkrankungen hinzugekommen. Vorübergehende Beschwerden reichen nicht aus – in der Regel sollte die Verschlechterung mindestens sechs Monate andauern und ärztlich nachweisbar sein.

  3. Relevanter Nutzen
    Ein Verschlimmerungsantrag lohnt sich vor allem dann, wenn mit einer GdB-Erhöhung spürbare Vorteile verbunden sind. Typisches Beispiel: von GdB 40 auf 50 → Schwerbehindertenstatus mit Steuervergünstigungen, besonderem Kündigungsschutz und zusätzlichem Urlaub.

  4. Ärztliche Nachweise
    Ohne aktuelle medizinische Unterlagen ist ein Antrag kaum erfolgreich. Fachärztliche Befunde, Klinikberichte oder Reha-Dokumentationen sollten die Verschlechterung belegen und den Antrag stützen.

Kurz gesagt: Ein Verschlimmerungsantrag sollte strategisch überlegt und nur bei klarer, dauerhafter Verschlechterung gestellt werden – idealerweise mit ärztlicher Rückendeckung.

Tipp vom Anwalt:  Holen Sie sich rechtlichen Rat ein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung zu maximieren. So sichern Sie sich langfristig die Unterstützung und Nachteilsausgleiche, die Ihnen zustehen.

Früher in Rente mit Schwerbehinderung: Ein zusätzlicher Vorteil

Ein oft übersehener Vorteil einer erfolgreichen Erhöhung des Grades der Behinderung ist die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Ab einem GdB von mindestens 50 besteht Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Damit ist ein vorgezogener Renteneintritt möglich – häufig abschlagsfrei oder mit deutlich geringeren Abzügen. Wer also einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt erfolgreich durchsetzt, profitiert nicht nur von Steuervergünstigungen, zusätzlichem Urlaub oder Kündigungsschutz, sondern kann auch seine Rentenperspektive entscheidend verbessern.

Ablauf der Antragstellung: Schritt für Schritt

Ein Verschlimmerungsantrag sollte gut vorbereitet werden. So gehen Sie am besten vor:

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie alle aktuellen medizinischen Unterlagen, die Ihre Verschlechterung belegen (Arztberichte, Reha- oder Klinikberichte, Befunde). Notieren Sie zusätzlich, wie sich die Einschränkungen konkret auf Ihren Alltag auswirken – zum Beispiel Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit oder zusätzlicher Hilfebedarf.

  2. Formular beschaffen: Der Verschlimmerungsantrag – oder Änderungsantrag für Schwerbehinderung – ist beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales erhältlich. Viele Bundesländer bieten Online-Formulare an. Alternativ kann auch ein formloser Antrag gestellt werden, empfehlenswert ist jedoch das offizielle Formular.

  3. Antrag ausfüllen: Tragen Sie sorgfältig alle Daten ein: Persönliche Angaben, Aktenzeichen des letzten Bescheids und vor allem alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich verschlimmert haben oder neu hinzugekommen sind. Beschreiben Sie die Auswirkungen so konkret wie möglich.

  4. Nachweise beifügen: Fügen Sie Ihrem Antrag Kopien relevanter Befunde bei. Dazu gehören der letzte Bescheid, aktuelle Arztberichte und, wenn vorhanden, zusätzliche Gutachten. Je vollständiger die Unterlagen, desto höher die Erfolgschancen.

  5. Antrag einreichen: Schicken Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Versorgungsamt oder, wenn möglich reichen Sie den Antrag online ein. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.

  6. Bearbeitungszeit abwarten: Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit können weitere ärztliche Stellungnahmen eingeholt oder sogar Gutachtertermine angesetzt werden.
  7. Bescheid prüfen: Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen neuen Feststellungsbescheid. Prüfen Sie diesen ganz genau: Wurde der GdB wie erhofft erhöht? Wenn nicht, oder wenn der GdB sogar gesenkt wurde, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Verschlimmerungsantrag Formular: Übersicht für alle Bundesländer

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Zielgerichtet handeln: Widerspruch oder Verschlimmerungsantrag?

In vielen Fällen ist Widerspruch der richtige Weg: Wenn Sie mit einem aktuellen Bescheid nicht einverstanden sind, weil der GdB zu niedrig ist oder bestimmte Nachteilsausgleiche fehlen – dann sollten Sie Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats). Die Erfolgsaussichten sind oft gut, da viele Bescheide auf unvollständigen Unterlagen oder fehlerhaften Bewertungen beruhen.

Ein Verschlimmerungsantrag (Neufeststellungsantrag) ist hingegen sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid dauerhaft verschlechtert hat. In diesem Fall wird Ihre gesamte gesundheitliche Situation neu bewertet – mit dem Ziel, den Grad der Behinderung (GdB) zu erhöhen oder weitere Merkzeichen zu erhalten.

Kurz gesagt: Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Kommt es hingegen zu einer wesentlichen Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustands, ist der Verschlimmerungsantrag der richtige Schritt.

Faustregel:

  • Direkt nach dem Bescheid unzufrieden? → Widerspruch.
  • Gesundheitszustand verschlechtert sich später? → Verschlimmerungsantrag.

Hilfe vom Fachanwalt – wann lohnt es sich?

Der Verschlimmerungsantrag ist ein wirkungsvolles Instrument, um den Grad der Behinderung an eine neue gesundheitliche Situation anzupassen. Er bietet die Chance auf wichtige Vorteile. 

Einen Verschlimmerungsantrag können Betroffene grundsätzlich selbst stellen. Dennoch gibt es Fälle, in denen anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist. Besonders dann, wenn es um eine wichtige Schwelle wie den Sprung von GdB 40 auf 50 geht, lohnt sich die Begleitung durch einen Experten. 

Auch bei einer Ablehnung oder wenn der Bescheid unvollständig ist, helfen Fachanwälte mit fundierter Argumentation und verbessern die GdB Widerspruch Erfolgsaussichten deutlich. Sie übernehmen zudem die komplexen Formalitäten gegenüber dem Versorgungsamt, sodass Betroffene entlastet werden und der Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt korrekt und vollständig bearbeitet wird.

Tipps & häufige Fehler vermeiden

Ein Verschlimmerungsantrag kann Ihre Chancen auf eine höhere Anerkennung des GdB deutlich verbessern – wenn er richtig vorbereitet ist. Diese Tipps sollten Sie beachten:

  • Nicht zu früh stellen: Reichen Sie den Antrag nur ein, wenn eine klare, dauerhafte Verschlechterung vorliegt. Vorübergehende Beschwerden führen oft zur Ablehnung des Antrags.

  • Alle Erkrankungen nennen: Auch scheinbar „kleinere“ Leiden oder psychische Belastungen können in der Gesamtschau zu einem höheren GdB führen. Verschweigen Sie nichts – das gilt besonders beim Verschlimmerungsantrag.

  • Konkrete Auswirkungen schildern: Beschreiben Sie genau, wie sich die Verschlimmerung auf Ihren Alltag auswirkt (z. B. eingeschränkte Mobilität, Hilfsmittelbedarf, häufige Schmerzen).

  • Aktuelle Nachweise beifügen: Verlassen Sie sich nicht auf alte Arztbriefe. Nur aktuelle Befunde belegen die Verschlechterung zuverlässig – was wichtig für den GdB Verschlimmerungsantrag ist.

  • Fristen beachten: Sollte Ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt werden, legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein. Die GdB Widerspruch Erfolgsaussichten sind oft positiv, wenn ärztliche Nachweise nachgereicht werden.

Rechtliche Unterstützung einholen: Fachanwälte für Schwerbehindertenrecht wissen, wie ein Schwerbehinderung-Verschlimmerungsantrag optimal vorbereitet wird und steigern so die Erfolgschancen erheblich.

Häufige Fragen (FAQ) zum Verschlimmerungsantrag

Wer kann einen Verschlimmerungsantrag stellen?

Einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt kann jede Person stellen, die bereits einen anerkannten Grad der Behinderung (mindestens GdB 20) hat. Ohne vorherigen Bescheid ist ein Erstantrag erforderlich.

Wie stelle ich den Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung Formular NRW?

Das Schwerbehinderung-Verschlimmerungsantrag-Formular NRW sowie die entsprechenden Formulare anderer Bundesländer erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales. Viele Behörden stellen die Anträge online bereit, sodass Sie diese bequem digital ausfüllen und einreichen können.

Welche Unterlagen brauche ich für den GdB Verschlimmerungsantrag?

Für einen erfolgreichen Antrag sind aktuelle ärztliche Befunde, Reha-Berichte oder Klinikunterlagen notwendig. Wichtig ist, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustands klar nachweisbar ist. Ohne medizinische Nachweise sinken die Erfolgschancen erheblich.

Kann ich mit GdB 50 früher in Rente gehen?

Ja. Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben Sie Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Damit ist es möglich, früher in Rente zu gehen, oft sogar abschlagsfrei.

Was tun, wenn der Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung abgelehnt wird?

Wenn der Antrag abgelehnt oder der GdB zu niedrig festgesetzt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die GdB Widerspruch Erfolgsaussichten sind gegeben, da viele Bescheide fehlerhaft oder unvollständig sind. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann hierbei entscheidend helfen.

Fazit: Verschlimmerungsantrag GdB – wann er sich wirklich lohnt


Ein Verschlimmerungsantrag kann sinnvoll sein, wenn Ihr Gesundheitszustand sich seit dem letzten Bescheid dauerhaft verschlechtert hat und der aktuelle GdB Ihre tatsächlichen Einschränkungen nicht mehr abbildet. Er kann Ihnen den Weg zu wichtigen Nachteilsausgleichen eröffnen, bringt aber auch mit sich, dass das Versorgungsamt Ihren gesamten Gesundheitszustand neu prüft, in seltenen Fällen ist auch eine Herabstufung möglich. Ob sich der Antrag lohnt, hängt deshalb immer von der konkreten Veränderung, der Beweislage und dem zu erwartenden Nutzen ab.

Eine gute Vorbereitung macht hier den Unterschied: Aktuelle fachärztliche Unterlagen, eine klare Darstellung Ihrer Alltagseinschränkungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen helfen, typische Fehler zu vermeiden.

Hinweis vom Experten: Stellen Sie den Verschlimmerungsantrag nur, wenn die Verschlechterung medizinisch gut belegt ist. Wer strukturiert vorgeht und seine Unterlagen sauber dokumentiert, erhöht die Chance auf eine angemessene Neubewertung deutlich.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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