GdB zu niedrig? Holen Sie sich den GdB, der Ihnen zusteht.

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DeutschlandweitGegen jedes Versorgungsamt
Rechtsanwalt Felix Kirk
Felix KirkRechtsanwalt · Sozial- & Schwerbehindertenrecht
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Spezialisierter Anwalt mit mehr als 10 Jahren Erfahrung

In 30 Sekunden erklärt Felix Kirk, warum Bescheide oft zu niedrig sind und wie er dagegen vorgeht.

2.000+ GdB-VerfahrenDeutschlandweit geführt gegen fast alle Versorgungsämter
Medizinisches SozialrechtSchwerpunkt Schwerbehindertenrecht
GdB-Gutachten & BefundeFundierte Auswertung medizinischer Unterlagen
VerfahrensführungKennt die Praxis der Versorgungsämter und kämpft für Ihr Recht
Bewertungen

Das sagen Mandantinnen und Mandanten unserer Partneranwälte

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Das Problem

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – Ihrer auch?

Ob Widerspruch oder Klage: Das Versorgungsamt ermittelt beim Grad der Behinderung oft nicht vollständig. Diese Fehler sehen unsere Partneranwälte am häufigsten:

Entscheidung mit alten Befunden

Aktuelle Befunde werden nicht angefordert. Das Amt entscheidet auf Basis veralteter Unterlagen aus der Akte.

Nicht alle Ärzte und Therapeuten kontaktiert

Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte und Therapeuten fehlen und fließen nicht in die Bewertung ein.

Beschwerden zusammengefasst oder ignoriert

Einzelne Erkrankungen werden nicht berücksichtigt oder mit anderen zusammengefasst und dadurch zu niedrig bewertet.

Falsche Berechnung des Gesamt-GdB

Der Gesamt-GdB wird nicht korrekt aus den Einzel-GdB gebildet. Wechselwirkungen mehrerer Erkrankungen werden unterschätzt.

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So läuft es ab

Sie beantworten ein paar Fragen. Den Rest erledigt Ihr Anwalt.

Ohne Papierkram, keine Termine & einfache Kommunikation.

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Sie · unter 5 Minuten

Fragen online beantworten

Ein paar Fragen zu Ihrem Bescheid und Ihren Beschwerden, das dauert keine 5 Minuten. In der Regel innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung.

2
Ihr Anwalt

Widerspruch oder Klage einlegen

Ihr Anwalt wahrt die Frist gegenüber dem Versorgungsamt oder dem Sozialgericht.

3
Ihr Anwalt

Akteneinsicht und aktuelle Befunde

Er fordert Ihre Akte an und wertet Gutachten sowie Ihre aktuellsten Befunde aus.

4
Ihr Anwalt

Begründung mit klarer Forderung

Die Begründung zeigt konkret, wo das Amt falsch bewertet hat, und fordert den GdB, der Ihnen zusteht.

5
Ihr Anwalt

Verfahrensführung bis zur fairen Bewertung

Ihr Anwalt führt das Verfahren bis zur Entscheidung, macht Druck, wenn das Amt nicht reagiert, und kämpft für eine faire Bewertung.

Ergebnisse

Aus den Verfahren unserer Partneranwälte

Anonymisierte Fälle, Namen aus Datenschutzgründen geändert.

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Preise

Faire Preise. Keine versteckten Kosten.

Transparent nach RVG, mit und ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit Rechtsschutz
0 €für Sie*
Ihr Partneranwalt holt die Deckungszusage für Sie ein
Abrechnung nach RVG direkt mit Ihrer Versicherung

* ggf. Selbstbeteiligung laut Ihrem Vertrag

Ohne Rechtsschutz
489,09 €einmalig, inkl. MwSt.
Festpreis für das gesamte Widerspruchsverfahren
Keine versteckten Kosten
Bei Erfolg potenziell0 €

Das Versorgungsamt erstattet die Anwaltskosten (§ 63 SGB X).

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Frist

Handeln Sie jetzt:
Sie haben nur 1 Monat Zeit für Widerspruch oder Klage.

Verpassen Sie die Frist, bleibt der zu niedrige GdB bestehen. Unterlagen müssen Sie vorher nicht sammeln: Ihr Anwalt legt Widerspruch oder Klage fristwahrend ein.

1
(Widerspruchs-)Bescheid kommt anAb hier läuft die Monatsfrist.
2
Widerspruch oder Klage fristwahrend einlegenDie Begründung folgt nach Akteneinsicht.
!
Frist verpasstDie Entscheidung wird bestandskräftig. Widerspruch oder Klage sind dann nicht mehr möglich.
Wann ist Ihr (Widerspruchs-)Bescheid angekommen?
Ihre Frist endet voraussichtlich amFrist läuft
Dienstag, 10. November 2026
Noch 22 Tage. Wer wartet, vergisst die Frist schnell. Ihr Anwalt legt Widerspruch oder Klage fristwahrend ein, die Begründung folgt danach. Starten Sie jetzt, dann ist die Frist sicher gewahrt.
Jetzt kostenlos prüfen lassen

Unverbindliche Orientierung ohne Feiertage. Maßgeblich ist der Tag der Bekanntgabe; Ihr Anwalt prüft die Frist verbindlich.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? In der kostenlosen Ersteinschätzung beantwortet Ihr Anwalt sie persönlich.

Wie hoch sind meine Erfolgschancen?

Die Erfolgschancen sind hoch, denn viele Bescheide sind fehlerhaft: Befunde fehlen oder Erkrankungen werden nicht richtig zusammen bewertet. Eine pauschale Aussage für alle Fälle ist trotzdem nicht möglich, denn jeder Fall ist ein Einzelfall. Es kommt auf Ihre Befunde, das Gutachten in Ihrer Akte und den Abstand zur nächsten GdB-Stufe an. Deshalb lohnt es sich, Ihre Chancen kostenlos einschätzen zu lassen. Nur wenn unsere Partneranwälte Chancen sehen, bieten sie Ihnen die Übernahme Ihres Verfahrens an.

Wie läuft die kostenlose Einschätzung ab?

Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung: Sehen sie Chancen auf einen höheren GdB oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht? Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Was kostet mich das? Gibt es versteckte Gebühren?

Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Unsere Partneranwälte rechnen transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie in der Regel nichts, ggf. fällt Ihre Selbstbeteiligung an. Ohne Versicherung kostet der Widerspruch einmalig 489,09 € inkl. MwSt. Vor jedem Schritt wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen, und entscheiden selbst, ob Sie weitere Schritte einleiten wollen: volle Kostentransparenz.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Partneranwälte?

Unsere Partneranwälte arbeiten mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag Sozialrecht umfasst. Während des gesamten Verfahrens übernehmen sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern sich auch um die Abrechnung. Sie können sich also entspannt zurücklehnen, Ihr Partneranwalt erledigt alles für Sie.

Kann ich den Partneranwalt auch ohne Rechtsschutz beauftragen?

Selbstverständlich. Unsere Partneranwälte sind überzeugt, dass gute juristische Vertretung keine Frage des Geldes sein sollte. Der Widerspruch kostet Sie einmalig 489,09 € inkl. MwSt., transparent nach RVG. Hat der Widerspruch Erfolg, erstattet das Amt die Kosten. Auch darum kümmert sich Ihr Anwalt.

Wie lange dauert das GdB-Verfahren?

Das hängt von Ihrem Fall und vom Versorgungsamt ab. Ihre kostenlose Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ein Widerspruch dauert ca. 3 Monate, eine Klage vor dem Sozialgericht ca. 6 bis 18 Monate. Unabhängig davon halten unsere Partneranwälte Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Was hat der Widerspruch mit meinem Schwerbehindertenausweis zu tun?

Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung von 50. Wird Ihr Behinderungsgrad im Widerspruchsverfahren auf 50 oder mehr angehoben, stellt das Versorgungsamt Ihnen den Ausweis aus. Auch Merkzeichen wie G oder aG lassen sich per Widerspruch erreichen.

Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Dann erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Ihr Partneranwalt prüft, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere Partneranwälte vertreten Sie auch vor dem Sozialgericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen. Die Klage muss innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids eingelegt werden.

Kann ich den Widerspruch nicht selbst oder mit ChatGPT schreiben?

Einlegen können Sie ihn selbst. Entscheidend ist die Begründung: Sie muss sich mit dem Gutachten in Ihrer Akte auseinandersetzen und zeigen, welche Befunde nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu niedrig bewertet wurden. Eine KI kennt Ihre Akte nicht. Außerdem führen Sie das Verfahren dann selbst, mit allen Rückfragen und Fristen.

Brauche ich einen Widerspruch oder eine Klage?

Das hängt davon ab, welchen Bescheid Sie erhalten haben. Gegen den Bescheid des Versorgungsamts legen Sie zuerst Widerspruch ein. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, folgt die Klage vor dem Sozialgericht. Ihr Partneranwalt prüft Ihren Bescheid und übernimmt beides. In beiden Fällen gilt: Einlegen innerhalb von 1 Monat.

Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt?

Dann ist ein Widerspruch in der Regel nicht mehr möglich. Lassen Sie Ihre Situation trotzdem einschätzen, Ihr Anwalt sagt Ihnen ehrlich, ob es einen Weg gibt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von einem Anwalt prüfen.

Ihr Anwalt meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung.

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