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In 30 Sekunden erklärt Felix Kirk, warum Bescheide oft zu niedrig sind und wie er dagegen vorgeht.

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Kann ich wirklich nur wärmstens jedem Empfehlen der Hilfe in Sachen GdB braucht. Sehr freundlich Hilfsbereit, ich musste mich um gar nichts kümmern. Man wurde ständig über den Stand informiert. Vielen lieben Dank an den Anwalt Herrn Felix Kirk und das wahnsinnig gute Team. Jederzeit wieder.
Sehr kompetente Mitarbeiter und Anwälte.
Mein Bescheid über GDB 30 wurde von der Kanzlei infrage gestellt und es wurde Einspruch eingelegt.
Nach 4 Wochen neuer Bescheid mit GDB 50 und Merkzeichen G.
Top Vertretung in solchen Sachen 👍👍👍
Nur zu empfehlen.
Meinem Widerspruch wurde mit Hilfe von „mehr GdB“ vollumfänglich stattgegeben. Sehr transparente Vorgehensweise und auf jeden Fall den Versuch wert die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Vielen Dank!
Freundlicher Kontakt, auf ein Minimum beschränkt, super Informationsfluss. 100% vom Versorgungsamt erstattet bekommen. Umfangreiches Schreiben, welches Beschwerden genau erfasst hat & zur Erreichung des gewünschten GDBs geführt hat.
Ich habe den Dienst in Anspruch genommen, meine Angelegenheiten wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Ich wurde immer über den aktuellen Sachstand informiert.
Man kann den Dienst zu einhundert Prozent weiter empfehlen
Hervorragende Anwälte und voller Erfolg! Ich habe mich bei Mehr GdB von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Die fachliche Kompetenz ist herausragend, und mein Anliegen wurde extrem professionell sowie erfolgreich gelöst. Absolut empfehlenswert!
Schnell, unkompliziert, kompetent und sehr zuverlässig. Ich bin sehr zufrieden mit der Abwicklung und dem Ergebnis. Ein Muss für jeden, der sich mit dem Versorgungsamt auseinandersetzen muss. Das Team ist jeden Cent wert. Vielen Dank nochmal.
Wir haben auch den Dienst in Anspruch genommen und haben ohne großen Aufwand die gewünschten Punkte bekommen. Zwischenzeitlich würden wir immer wieder über den aktuellen Sachstand informiert. Wir können zu einhundert Prozent eine Weiterempfehlung aussprechen.
Mein Anliegen wurde super schnell und sehr professionell bearbeitet und ich wurde regelmäßig über den Fortschritt des Verfahrens informiert. Ich kann mehr-GdB.de nur weiterempfehlen.
Überragender Support! Fantastischer Einsatz! Immer informiert! Wüsste nicht was man bei diesem tollen Rechtsbeistandsteam verbessern könnte!
Sehr kompetente Berarung und immer auf dem laufenden geblieben wie der aktuelle Stand ist
Der Widerspruch wurde erfolgreich eingereicht. Die Abwicklung lief Komplikationlos. Wir waren sehr zufrieden und können das Team nur weiterempfehlen
Sehr gute und fachkundige Begründung des Widerspruchs, allerdings war das Versorgungsamt sehr träge und hat die Frist zur Bearbeitung des Widerspruchs überschritten. Nach einer Info an mehr-gdb, dass die Frist nun überschritten ist, wurde seitens mehr-gdb dann aber nachgehakt und mit Untätigkeitsklage gedroht, darauf hin wurde das Amt dann tätig und der Erfolg hat sich eingestellt ;-)
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Ob Widerspruch oder Klage: Das Versorgungsamt ermittelt beim Grad der Behinderung oft nicht vollständig. Diese Fehler sehen unsere Partneranwälte am häufigsten:
Aktuelle Befunde werden nicht angefordert. Das Amt entscheidet auf Basis veralteter Unterlagen aus der Akte.
Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte und Therapeuten fehlen und fließen nicht in die Bewertung ein.
Einzelne Erkrankungen werden nicht berücksichtigt oder mit anderen zusammengefasst und dadurch zu niedrig bewertet.
Der Gesamt-GdB wird nicht korrekt aus den Einzel-GdB gebildet. Wechselwirkungen mehrerer Erkrankungen werden unterschätzt.
Kostenlos · Unverbindlich · 5 Minuten
Ohne Papierkram, keine Termine & einfache Kommunikation.
Kostenlos · Unverbindlich · 5 Minuten
Ein paar Fragen zu Ihrem Bescheid und Ihren Beschwerden, das dauert keine 5 Minuten. In der Regel innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung.
Ihr Anwalt wahrt die Frist gegenüber dem Versorgungsamt oder dem Sozialgericht.
Er fordert Ihre Akte an und wertet Gutachten sowie Ihre aktuellsten Befunde aus.
Die Begründung zeigt konkret, wo das Amt falsch bewertet hat, und fordert den GdB, der Ihnen zusteht.
Ihr Anwalt führt das Verfahren bis zur Entscheidung, macht Druck, wenn das Amt nicht reagiert, und kämpft für eine faire Bewertung.
Anonymisierte Fälle, Namen aus Datenschutzgründen geändert.
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Transparent nach RVG, mit und ohne Rechtsschutzversicherung.
* ggf. Selbstbeteiligung laut Ihrem Vertrag
Das Versorgungsamt erstattet die Anwaltskosten (§ 63 SGB X).
* ggf. Selbstbeteiligung laut Ihrem Vertrag
Gewinnen Sie, trägt in der Regel das Land Ihre Anwaltskosten.
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Verpassen Sie die Frist, bleibt der zu niedrige GdB bestehen. Unterlagen müssen Sie vorher nicht sammeln: Ihr Anwalt legt Widerspruch oder Klage fristwahrend ein.
Unverbindliche Orientierung ohne Feiertage. Maßgeblich ist der Tag der Bekanntgabe; Ihr Anwalt prüft die Frist verbindlich.
Verständlich erklärt: wie der Grad der Behinderung bewertet wird, welche Rechte Sie haben und wie Widerspruch und Klage ablaufen.
Widerspruch oder Klage beim Grad der Behinderung? So gehen Sie vor: Fristen, Ablauf, Akteneinsicht und Gutachten verständlich erklärt.
GdB-50-Tabelle mit typischen Krankheiten: Voraussetzungen, Vorteile, Schwerbehindertenausweis sowie Antrag und Widerspruch verständlich erklärt.
Schreiben Sie Ihren Widerspruch bei Schwerbehinderung richtig: 5 Schritte, Akteneinsicht, medizinische Nachweise, Alltagsbeeinträchtigungen und praktisches Muster.
Ihre Frage ist nicht dabei? In der kostenlosen Ersteinschätzung beantwortet Ihr Anwalt sie persönlich.
Die Erfolgschancen sind hoch, denn viele Bescheide sind fehlerhaft: Befunde fehlen oder Erkrankungen werden nicht richtig zusammen bewertet. Eine pauschale Aussage für alle Fälle ist trotzdem nicht möglich, denn jeder Fall ist ein Einzelfall. Es kommt auf Ihre Befunde, das Gutachten in Ihrer Akte und den Abstand zur nächsten GdB-Stufe an. Deshalb lohnt es sich, Ihre Chancen kostenlos einschätzen zu lassen. Nur wenn unsere Partneranwälte Chancen sehen, bieten sie Ihnen die Übernahme Ihres Verfahrens an.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung: Sehen sie Chancen auf einen höheren GdB oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht? Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Unsere Partneranwälte rechnen transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie in der Regel nichts, ggf. fällt Ihre Selbstbeteiligung an. Ohne Versicherung kostet der Widerspruch einmalig 489,09 € inkl. MwSt. Vor jedem Schritt wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen, und entscheiden selbst, ob Sie weitere Schritte einleiten wollen: volle Kostentransparenz.
Unsere Partneranwälte arbeiten mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag Sozialrecht umfasst. Während des gesamten Verfahrens übernehmen sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern sich auch um die Abrechnung. Sie können sich also entspannt zurücklehnen, Ihr Partneranwalt erledigt alles für Sie.
Selbstverständlich. Unsere Partneranwälte sind überzeugt, dass gute juristische Vertretung keine Frage des Geldes sein sollte. Der Widerspruch kostet Sie einmalig 489,09 € inkl. MwSt., transparent nach RVG. Hat der Widerspruch Erfolg, erstattet das Amt die Kosten. Auch darum kümmert sich Ihr Anwalt.
Das hängt von Ihrem Fall und vom Versorgungsamt ab. Ihre kostenlose Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ein Widerspruch dauert ca. 3 Monate, eine Klage vor dem Sozialgericht ca. 6 bis 18 Monate. Unabhängig davon halten unsere Partneranwälte Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung von 50. Wird Ihr Behinderungsgrad im Widerspruchsverfahren auf 50 oder mehr angehoben, stellt das Versorgungsamt Ihnen den Ausweis aus. Auch Merkzeichen wie G oder aG lassen sich per Widerspruch erreichen.
Dann erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Ihr Partneranwalt prüft, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere Partneranwälte vertreten Sie auch vor dem Sozialgericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen. Die Klage muss innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids eingelegt werden.
Einlegen können Sie ihn selbst. Entscheidend ist die Begründung: Sie muss sich mit dem Gutachten in Ihrer Akte auseinandersetzen und zeigen, welche Befunde nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu niedrig bewertet wurden. Eine KI kennt Ihre Akte nicht. Außerdem führen Sie das Verfahren dann selbst, mit allen Rückfragen und Fristen.
Das hängt davon ab, welchen Bescheid Sie erhalten haben. Gegen den Bescheid des Versorgungsamts legen Sie zuerst Widerspruch ein. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, folgt die Klage vor dem Sozialgericht. Ihr Partneranwalt prüft Ihren Bescheid und übernimmt beides. In beiden Fällen gilt: Einlegen innerhalb von 1 Monat.
Dann ist ein Widerspruch in der Regel nicht mehr möglich. Lassen Sie Ihre Situation trotzdem einschätzen, Ihr Anwalt sagt Ihnen ehrlich, ob es einen Weg gibt.
Ihr Anwalt meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung.
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