Typisch sind anhaltende, behandlungsbedürftige Schmerzen, oft zusammen mit Erschöpfung, Schlafstörungen und Konzentrationsproblemen, bei Fibromyalgie häufig als generalisierte Muskelschmerzen.
Je nach Schweregrad liegt der GdB häufig zwischen 20 und 60, bei Fibromyalgie werden in der Praxis oft Werte von 30 bis 50 genannt.
Entscheidend ist, wie stark Schmerzen und Begleitbeschwerden die Teilhabe im Alltag einschränken, hilfreich sind aktuelle Arztberichte und ein Schmerzprotokoll, das Häufigkeit, Dauer und Auswirkungen dokumentiert.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Reichen Sie lieber zu viele als zu wenige medizinische Unterlagen ein. So vermeiden Sie, dass die Behörde Ihren Zustand unterschätzt und der GdB zu niedrig ausfällt.
Chronische Schmerzen gelten als eigenständiges Krankheitsbild, wenn sie länger als sechs Monate bestehen und die ursprüngliche Warnfunktion verlieren. Häufig treten sie bei Fibromyalgie, chronischem Rückenschmerz, Myofaszialem Schmerzsyndrom oder chronischem HWS-Syndrom auf.
Im Unterschied zu akuten Schmerzen sind chronische Schmerzen meist das Ergebnis einer gestörten Schmerzverarbeitung im Nervensystem. Körperliche und psychische Faktoren verstärken sich gegenseitig – etwa bei einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren oder einer Somatoformen Schmerzstörung.
Für die Bewertung des Pflegegrads oder des Grades der Behinderung (GdB) ist entscheidend, wie stark die Schmerzen die Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag einschränken. Besonders bei Fibromyalgie ist die Einschätzung komplex, da die Beschwerden zwar messbar sind, ihre Ursachen aber tief im Nervensystem liegen.
Ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist der erste Schritt, wenn Sie Ihre chronischen Schmerzen offiziell anerkennen lassen möchten.
Er wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt und sollte durch aktuelle ärztliche Nachweise und Befunde unterstützt werden.
Wichtig für den Antrag:
Nach Eingang des Antrags prüft das Versorgungsamt die Unterlagen. Fehlen aussagekräftige Befunde, kann eine amtsärztliche Begutachtung angeordnet werden. Dabei wird bewertet, wie stark Ihre Beschwerden die Teilhabe am Alltag einschränken.
Tipp vom Anwalt: Achten Sie darauf, dass ärztliche Unterlagen die funktionellen Einschränkungen genau beschreiben und sich an den Kriterien der Versorgungsmedizinischen Verordnung orientieren. Dadurch vermeiden Sie, dass der tatsächliche Schweregrad unterschätzt wird.
Chronische Schmerzen zählen zu den häufigsten Gründen für einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB). Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose selbst, sondern das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen, die durch die Schmerzen im Alltag entstehen.
Die Bewertung erfolgt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV). Sie legen fest, wie stark körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mindern. Die Einstufung erfolgt individuell und richtet sich nach der Schwere und Dauer der Funktionsstörungen.
Je nach Schweregrad liegt der GdB bei chronischen Schmerzen häufig zwischen 20 und 60.
Bei schweren Schmerzsyndromen – etwa Fibromyalgie mit ausgeprägter Einschränkung – sind auch höhere Werte möglich.
Tipp: Achten Sie darauf, dass ärztliche Unterlagen die funktionellen Einschränkungen genau beschreiben und sich an den Kriterien der Versorgungsmedizinischen Verordnung orientieren. Dadurch vermeiden Sie, dass der tatsächliche Schweregrad unterschätzt wird.
Chronische Schmerzen können je nach Ursache und Schweregrad sehr unterschiedlich bewertet werden.
Die folgende Übersicht zeigt, welche GdB-Werte bei chronischen Schmerzsyndromen und Fibromyalgie häufig anerkannt werden. Die Angaben dienen als Orientierung – das Versorgungsamt entscheidet immer im Einzelfall, abhängig von Befundlage, Funktionsverlust und psychischer Begleitbelastung.
Chronische Schmerzen (allgemein)
• Typische Beeinträchtigung: Dauerhafte, behandlungsbedürftige Schmerzen mit leichten Einschränkungen
• Orientierungswert GdB: 20–30
Fibromyalgie
• Typische Beeinträchtigung: Generalisierte Muskelschmerzen, Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme
• Orientierungswert GdB: 30–50
Chronische Rückenschmerzen
• Typische Beeinträchtigung: Wiederkehrende Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit, Belastungsprobleme
• Orientierungswert GdB: 30–40
Chronisches HWS-Syndrom
• Typische Beeinträchtigung: Nacken- und Kopfschmerzen, Bewegungseinschränkungen, Sensibilitätsstörungen
• Orientierungswert GdB: 20–40
Myofasziales Schmerzsyndrom
• Typische Beeinträchtigung: Lokalisierte Muskelverhärtungen mit Ausstrahlungsschmerzen
• Orientierungswert GdB: 20–30
Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
• Typische Beeinträchtigung: Körperliche Schmerzen mit deutlicher psychischer Begleitbelastung
• Orientierungswert GdB: 40–60
Somatoforme Schmerzstörung
• Typische Beeinträchtigung: Psychisch überlagerte Schmerzsymptomatik ohne klare organische Ursache
• Orientierungswert GdB: 30–50
Depression mit Schmerzsyndrom
• Typische Beeinträchtigung: Schmerzchronifizierung mit Antriebslosigkeit und seelischer Erschöpfung
• Orientierungswert GdB: 40–60
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV). Entscheidend ist, wie stark die Schmerzen die körperliche und psychische Funktionsfähigkeit im Alltag beeinträchtigen – nicht allein die Diagnose.
Die Bewertung des Grades der Behinderung (GdB) hängt immer vom konkreten Krankheitsbild und der tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigung ab. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie Versorgungsämter häufig bewerten – die Entscheidung erfolgt jedoch immer im Einzelfall.
Charakteristisch sind weit verbreitete Muskelschmerzen, Erschöpfung und Schlafstörungen. Bei deutlichen Einschränkungen im Alltag – etwa durch dauerhafte Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder psychische Begleitfaktoren – kann der GdB bis zu 50 betragen.
Treten anhaltende Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule auf, kann ein GdB zwischen 30 und 40 anerkannt werden. Kommt es zusätzlich zu neurologischen Ausfällen oder starker Einschränkung der Belastbarkeit, ist auch eine höhere Bewertung möglich.
Nacken- und Kopfschmerzen führen häufig zu Problemen bei der Arbeit oder beim Autofahren. Je stärker die Beweglichkeit eingeschränkt ist, desto höher fällt die Einstufung aus.
Hier überlagern psychische Faktoren die körperlichen Beschwerden. Trotz fehlender organischer Ursache können die Schmerzen erheblich sein – entscheidend ist die dokumentierte Alltagsbeeinträchtigung.
Wenn körperliche Schmerzen und psychische Belastung sich gegenseitig verstärken, kann ein höherer GdB angemessen sein. Hier ist eine ausführliche fachärztliche Dokumentation besonders wichtig.
Praxis-Tipp: Versorgungsämter stützen ihre Entscheidung auf die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV). Achten Sie deshalb darauf, dass ärztliche Befunde und Funktionsberichte genau beschreiben, wie die Schmerzen Ihren Alltag beeinträchtigen – das ist für die GdB-Bewertung entscheidend.
Ein Schmerz gilt als chronisch, wenn er länger als sechs Monate besteht, keine akute Ursache mehr hat und die Beschwerden dauerhaft die Lebensqualität beeinträchtigen. Oft spielen mehrere Faktoren zusammen – etwa Nervenveränderungen, Stress oder psychische Belastung.
Nein. Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich immer nach dem individuellen Schweregrad. In der Praxis werden bei Fibromyalgie meist Werte zwischen 30 und 50 anerkannt, bei schweren Schmerzstörungen mit psychischen Begleitfaktoren auch höhere.
Wichtig sind aktuelle Arztberichte, Schmerzprotokolle und Therapie- oder Reha-Befunde, die genau beschreiben, wie stark die Schmerzen den Alltag einschränken. Entscheidend ist, dass die Befunde an den Kriterien der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV) orientiert sind.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Bleibt dieser erfolglos, besteht die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei – nur für eine anwaltliche Vertretung können Kosten entstehen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag stellen. Dafür müssen neue medizinische Nachweise vorliegen, die die zusätzliche Einschränkung belegen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann helfen, die Unterlagen korrekt zusammenzustellen und Fristen einzuhalten.
Chronische Schmerzen – ob durch Fibromyalgie, Rückenerkrankungen oder somatoforme Schmerzstörungen – können das tägliche Leben massiv beeinträchtigen.
Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) ist wichtig, um Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile und gegebenenfalls Kündigungsschutz zu erhalten. Entscheidend ist, wie stark die Schmerzen Ihre Teilhabe am Alltag einschränken – nicht allein die Diagnose.
Wer seine Unterlagen sorgfältig vorbereitet, aktuelle ärztliche Nachweise beilegt und die funktionellen Einschränkungen präzise beschreibt, verbessert seine Chancen auf eine gerechte Bewertung deutlich.