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GdB-Rechtsmittel: Widerspruch und Klage bei Schwerbehinderung

06.02.2026

Das Wichtigste zu GdB-Rechtsmitteln in Kürze

Antrag stellen

Der erste Schritt ist der GdB-Antrag beim zuständigen Versorgungsamt. Wichtig ist, alle relevanten Befunde beizufügen und die Alltags-Einschränkungen konkret zu beschreiben, nicht nur Diagnosen.

Wie der GdB ermittelt wird

Die Behörde bewertet einzelne Gesundheitsstörungen als Einzel-GdB und bildet daraus den Gesamt-GdB. Dieser wird nicht addiert, sondern orientiert sich an der schwerwiegendsten Beeinträchtigung, weitere können erhöhen.

Widerspruch (Frist + Vorgehen)

Wenn der Bescheid abgelehnt/zu niedrig ist, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig sinnvoll: erst fristwahrend Widerspruch einreichen und Akteneinsicht beantragen, danach begründen und neue/ergänzende Unterlagen nachreichen.

Klage beim Sozialgericht

Wird der Widerspruch abgelehnt, ist innerhalb eines Monats nach Widerspruchsbescheid die Klage möglich. Das Gericht prüft neu, hört Ärzte an und beauftragt oft Gutachter.

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Tipp vom Anwalt: Bleiben Sie nach Antragsabgabe unbedingt am Ball. Erkundigen Sie sich nach einigen Wochen, ob Ihre Ärzte die Unterlagen an das Amt geschickt haben. Eine lückenhafte Befundlage ist einer der häufigsten Gründe für eine zu niedrige Einstufung.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen einer Person ihr Alltagsleben beeinflussen. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und bezieht sich dabei auf die Auswirkungen der Gesundheitsstörung(en) – nicht allein auf Diagnosen. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.

Bereits ab einem GdB von 30 oder 40 besteht die Möglichkeit einer Gleichstellung. Das heißt, auch wenn der GdB unter 50 liegt und somit noch keine Schwerbehinderung vorliegt, können Betroffene auf Antrag einen besonderen Kündigungsschutz erhalten, wenn sie ohne die Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder bekommen könnten.

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Der GdB-Antrag: So stellen Sie die Weichen richtig

Der erste Schritt zur Feststellung Ihrer Behinderung ist der Antrag beim zuständigen Versorgungsamt (oder in manchen Bundesländern beim Amt für soziale Angelegenheiten). Dort reichen Sie alle medizinischen Unterlagen ein, die Ihre Beeinträchtigung dokumentieren – von Arztberichten bis hin zu Krankenhausentlassungen.

  1. Befundberichte sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Diagnosen und ärztlichen Stellungnahmen beifügen. Oft müssen die Versorgungsämter Befunde selbst anfordern, was den Prozess verzögert.
  2. Formular sorgfältig ausfüllen: Beschreiben Sie detailliert, welche Einschränkungen in Ihrem Alltag auftreten. Fügen Sie gegebenenfalls eine persönliche Stellungnahme bei, um die tatsächlichen Auswirkungen zu verdeutlichen.
Tipp vom Anwalt: Betonen Sie in der Begründung stets die funktionellen Auswirkungen Ihrer Krankheit. Nennen Sie konkrete Beispiele wie diese: „Ich kann nur noch x Stunden arbeiten“, „Ich habe pro Woche y Schmerztage“, „Ich benötige Hilfe bei Alltagsaufgaben.“ Sachliche und detaillierte Erläuterungen erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.

Wie wird der GdB ermittelt?

Hat die Behörde alle medizinischen Unterlagen zusammen, bewertet der ärztliche Dienst jede Erkrankung beziehungsweise Beeinträchtigung mit einem sogenannten Einzel-GdB. Daraus wird im zweiten Schritt der Gesamt-GdB gebildet. Hierbei wird nicht addiert. Stattdessen bestimmt die schwerwiegendste Beeinträchtigung die Basis. Weitere Erkrankungen können dann den Gesamt-GdB erhöhen, wenn sie das Ausmaß der Behinderung zusätzlich verschlimmern. Somit können auch verschiedene Einzel-GdB zu einem Gesamt-GdB von über 50 und somit zur Schwerbehinderung führen.

Wichtig: Eine Diagnose allein begründet keinen bestimmten GdB. Entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihren Alltag. Zwei Personen mit der gleichen Diagnose können durchaus unterschiedliche GdB-Werte erhalten, weil die Einschränkungen in Beruf und Privatleben unterschiedlich stark ausfallen.

Ablehnung oder zu niedrige Einstufung? Der Widerspruch

Wenn Sie mit dem Feststellungsbescheid Ihres Versorgungsamts nicht einverstanden sind – zum Beispiel weil Ihr Antrag abgelehnt wurde, der GdB viel zu niedrig erscheint oder Sie nicht die erwünschte Schwerbehinderung erhalten haben – können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei:

  1. Fristwahrender Widerspruch
    Reichen Sie einen kurzen Widerspruch ein, in dem Sie Name, Bescheiddatum und Aktenzeichen nennen. Beantragen Sie gleichzeitig Akteneinsicht, um alle versorgungsärztlichen Stellungnahmen einzusehen.
  2. Widerspruchsbegründung
    Nach Akteneinsicht müssen Sie neue oder vertiefte Argumente vortragen. Decken Sie eventuelle Fehler auf, liefern Sie zusätzliche Atteste nach und erläutern Sie genauer, inwiefern Ihre Beeinträchtigungen Ihren Alltag einschränken.

Klage vor dem Sozialgericht – wenn der Widerspruch scheitert

Lehnt das Versorgungsamt auch nach Ihrem Widerspruch ab, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Nun können Sie binnen eines Monats Klage am Sozialgericht einreichen. So gehen Sie dabei vor:

Schritte der Klage

  1. Klagebegründung
    Orientieren Sie sich an der Begründung Ihres Widerspruchs, gehen Sie aber unbedingt auf die Argumente im Widerspruchsbescheid ein. Fügen Sie weiterführende Unterlagen oder aktuelle Befunde an.
  2. Sozialgerichtliches Verfahren
    Das Gericht überprüft Ihren Grad der Behinderung. Es hört Ihre behandelnden Ärzte an und beauftragt oft einen neutralen Gutachter. Die Kosten hierfür trägt das Gericht.
  3. Kosten und Prozesskostenhilfe
    Sozialgerichtsverfahren sind für Kläger in der Regel gerichtskostenfrei. Kommt es zu einer positiven Entscheidung, muss das Versorgungsamt meist auch die Rechtsanwaltskosten tragen. Bei geringen Einkünften können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wichtig: Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand während des Verfahrens, teilen Sie dies dem Gericht mit. So kann eine höhere Einstufung oder die Schwerbehinderung erreicht werden, sofern ein aktualisiertes Gutachten vorliegt. Maßgeblich ist häufig der letzte Tag der mündlichen Verhandlung.

Ihr Widerspruch wurde ebenfalls bereits abgelehnt – und jetzt?

Viele Betroffene geben an dieser Stelle auf, obwohl gerade vor dem Sozialgericht häufig eine Korrektur möglich ist. Wenn Sie gegen Ihren GdB-Bescheid klagen möchten, aber unsicher sind, ob sich der Aufwand lohnt: Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen klar, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Keine Kosten bis zur Beauftragung – und mit Rechtsschutz meist komplett abgedeckt.

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FAQ – Häufige Fragen

Wer kann die kostenlose Einschätzung nutzen?

Alle, die glauben, dass ihr GdB zu niedrig ist oder der Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde.

Wie läuft die kostenlose Einschätzung ab?

Man beantwortet online kurz Fragen, anschließend prüfen Fachanwälte den Fall und geben eine Einschätzung zu den Chancen.

Was kostet das, gibt es versteckte Gebühren?

Laut FAQ: keine versteckten Kosten, transparente Preise.

Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Dann wird geprüft, ob eine Klage sinnvoll ist; Vertretung vor Gericht ist möglich.

Wie läuft der Prozess grundsätzlich ab?

Im Artikel wird ein 3-Schritte-Prozess beschrieben: online prüfen lassen, beauftragen, dann Widerspruch/Klage einreichen.

Fazit: Bleiben Sie konsequent – und lassen Sie sich helfen

Die Feststellung eines angemessenen GdB insbesondere zur Schwerbehinderung ist kein Selbstläufer. Fehlende Befunde, unzureichende Darstellungen Ihrer Beeinträchtigungen oder eine vorschnelle Behördenentscheidung führen oft zu Ablehnungen oder zu niedrigen Einstufungen. Doch Sie haben gute Chancen, sich dagegen zu wehren – sowohl im Widerspruchs- aber vor allem im Klageverfahren.

Lassen Sie Ihre Situation von erfahrenen Anwälten bewerten und erfahren Sie, ob Ihr Bescheid korrekt ist.
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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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