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Long-/Post-Covid und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Beschwerden bei Long-/Post-Covid

Long Covid / Post Covid kann unter anderem zu chronischer Erschöpfung (Fatigue/ME/CFS), Atemproblemen, kognitiven Störungen („Brain Fog“) sowie psychischen Beschwerden wie Angst oder Depressionen führen und den Alltag stark einschränken.

Grad der Behinderung (GdB) bei Long-/Post-Covid

Da es noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab in der Versorgungsmedizin-Verordnung gibt, wird häufig nach vergleichbaren Syndromen (z. B. CFS oder Fibromyalgie) beurteilt und je nach Schwere sind GdB-Werte von 10 bis 100 möglich.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Long-/Post-Covid

Beschreiben Sie konkret, welche Beschwerden Sie dauerhaft einschränken (z. B. Fatigue, Atemprobleme, Brain Fog) und belegen Sie das mit einem Symptomtagebuch sowie aktuellen Arztberichten und Befunden (z. B. Lungenfunktion, Schlaflabor) und ggf. Reha- oder Krankenhausberichten.

Widerspruch & Klage bei Long-/Post-Covid

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt: Long Covid / Post Covid wird von Behörden oft unterschätzt, gerade weil viele Symptome schwer messbar sind. Dokumentieren Sie deshalb Ihre Beschwerden möglichst systematisch und über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel mit einem Symptomtagebuch, ärztlichen Stellungnahmen und Reha-Berichten. Je besser nachvollziehbar Ihre Einschränkungen sind, desto höher ist die Chance auf einen angemessenen GdB und die Schwerbehinderung.

Einleitung: Was ist Long Covid / Post Covid und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Long Covid oder Post Covid kann Menschen noch Monate oder Jahre nach einer Corona-Infektion massiv beeinträchtigen und führt häufig zu chronischer Erschöpfung (CFS/ME), Atemproblemen, kognitiven Störungen („Brain Fog“) oder psychischen Beschwerden. Betroffene müssen teils erhebliche Einbußen in ihrem Berufs- und Alltagsleben hinnehmen.

Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt. Dieser Artikel richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Long Covid / Post Covid ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Was ist Long Covid / Post Covid

Expertinnen und Experten sprechen von Long Covid, wenn vier Wochen nach der akuten Infektion weiterhin Symptome auftreten oder neu entstehen. Hält dies länger als acht Wochen an, wird oft von Post Covid gesprochen.

Long Covid / Post Covid ist noch nicht abschließend erforscht, wird deshalb von vielen Ärztinnen und Ärzten häufig nicht ausreichend gewürdigt und Betroffene stoßen oft auf weniger Verständnis und fundierte Unterstützung, als nötig wäre. Gerade bei der Feststellung des GdB spielen fundierte ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle, unzureichende Dokumentation kann sich negativ auf die Anerkennung auswirken.

Häufige Folgen sind das chronische Fatigue-Syndrom (CFS/ME), Atemprobleme, kognitive Störungen („Brain Fog“), psychische Beschwerden oder andere gesundheitliche Einschränkungen. Typische Symptome können außerdem sein:

  • Herzrasen
  • Müdigkeit und Erschöpfung (Fatigue)
  • Schlafstörungen
  • Sprachstörungen
  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit
  • Muskelschwäche und Muskelschmerzen
  • Brustschmerzen
  • Störungen von Geruch und Geschmack

Bei der Behandlung kommen derzeit vor allem symptomlindernde Therapien zum Einsatz, zum Beispiel Atem- und Ergotherapie, Medikamente gegen Kreislaufbeschwerden oder Sauerstoff-Hochdruck-Therapie und Immunadsorption; die meisten Ansätze zielen darauf ab, einzelne Symptome zu verbessern oder stabil zu halten.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt, wie stark gesundheitliche Einschränkungen das Alltagsleben beeinflussen. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und erhalten wichtige Nachteilsausgleiche.

Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate lang unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen. Beschwerden bei Long Covid / Post Covid sind häufig vielschichtig und betreffen unterschiedliche Organsysteme, wichtige Aspekte sind unter anderem:

  • Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS / ME): anhaltende Erschöpfung, fehlende Regeneration trotz ausreichend Schlaf
  • Atemprobleme oder eingeschränkte Lungenfunktion: dauerhafte Luftnot, Lungenfunktionsstörungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Konzentrationsprobleme, Gedächtnislücken, Wortfindungsstörungen („Brain Fog“)
  • Psychische Beschwerden: Ängste, Depressionen, Schlafstörungen
  • Weitere körperliche Symptome: z. B. Geschmacks- und Geruchsstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Muskel-/Gelenkschmerzen, Husten oder Fieber

Da es in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab für Long Covid / Post Covid gibt, wird in der Regel auf ähnliche Krankheitsbilder zurückgegriffen, beispielsweise auf das chronische Fatigue-Syndrom (CFS) oder Fibromyalgie. Je nach Schweregrad können GdB-Werte von 10 bis 100 in Betracht kommen.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Long Covid / Post Covid
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Leichte Einschränkungen (z. B. seltene Erschöpfung, Alltag noch gut bewältigbar)

10-20

Mittelgradige Einschränkungen (deutliche Ermüdbarkeit, Ausfallzeiten, reduzierter Alltag)

30-40

Schwere Einschränkungen (regelmäßige Schlaf- und Erholungsdefizite, erhebliche Berufsunfähigkeit, massive Fatigue)

50-60 inkl. Schwb.

Sehr schwere oder extreme Beeinträchtigungen (nahezu keine Alltagsbewältigung, dauerhafte Pflege-/ Betreuungsbedürftigkeit)

70-100 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Long Covid / Post Covid beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und dokumentieren Sie Ihre Beschwerden möglichst nachvollziehbar (z.B. mit Symptomtagebuch, ärztlichen Stellungnahmen, Reha-Berichten).

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, alle betroffenen Beschwerden und weiteren Erkrankungen zu nennen.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie medizinische Nachweise zu Ihren Long Covid / Post Covid Beschwerden bei, zum Beispiel:
    • Ärztliche Atteste (z. B. Pulmologie, Neurologie, Kardiologie, Psychologie)
    • Befunde (z. B. Blutwerte, Lungenfunktionsprüfung, Schlaflabor-Berichte)
    • Krankenhaus- oder Reha-Berichte
    • Behandlungshistorie (Medikamente, Therapien)
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie möglichst konkret, wie Long Covid / Post Covid Ihren Alltag beeinträchtigt (z. B. Erschöpfung, Konzentration, Belastbarkeit, Atemprobleme).
  • Geben Sie alle relevanten Erkrankungen und Einschränkungen an – auch psychische Belastungen oder Begleiterkrankungen.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kostenlose Erstprüfung bei Long Covid / Post Covid durch spezialisierte GdB-Anwälte

Weil gerade bei Long Covid / Post Covid oft kein klares Krankheitsbild vorliegt und Behörden unterschiedlich bewerten, ist das Risiko einer Unterbewertung hoch. Unsere spezialisierten Anwälte, helfen Ihnen, das zu vermeiden und bieten:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird der GdB bei Long Covid / Post Covid grundsätzlich eingeordnet?

Da es in der VersMedV noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab gibt, wird häufig nach vergleichbaren Syndromen wie CFS oder Fibromyalgie beurteilt.

Welche typischen GdB-Bereiche kommen bei Long Covid / Post Covid vor?

Je nach Schwere können Orientierungsspannen von 10–20 (leicht) über 30–40 (mittelgradig) bis 50–60 bzw. 70–100 (schwer bis sehr schwer) in Betracht kommen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag besonders wichtig?

Hilfreich sind ärztliche Atteste, Befunde (z. B. Lungenfunktion, Schlaflabor), Krankenhaus- oder Reha-Berichte sowie eine dokumentierte Behandlungshistorie.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Fazit:

Long Covid / Post Covid kann die Lebensqualität stark beeinträchtigen, besonders bei anhaltender Erschöpfung, eingeschränkter Belastbarkeit oder mehreren Beschwerden gleichzeitig. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche – daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Long Covid möglichst selbstbestimmt gestalten können.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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