Migräne und chronische Kopfschmerzen können den Alltag und das Berufsleben massiv beeinträchtigen und gehen oft mit Übelkeit sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit einher.
Je nach Schwere und Häufigkeit werden in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen typischerweise GdB-Spannen von 0–10 (leicht) über 20–40 (mittelgradig) bis 50–60 (schwer) genannt.
Wichtig ist, wie häufig und wie stark die Anfälle sind und wie sehr sie Alltag oder Arbeit ausbremsen. Hilfreich sind ein Kopfschmerzkalender (Häufigkeit, Dauer, Ausfälle), ärztliche Befunde sowie Angaben zu Akut- und Vorbeugemedikation.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Führen Sie ein Migräne- oder Kopfschmerztagebuch, in dem Sie Anfallshäufigkeit und -intensität, Dauer, Begleiterscheinungen und mögliche Auslöser dokumentieren. Dies ist eines der schlagkräftigsten Argumente gegenüber dem Versorgungsamt, wenn es darum geht, die Schwere Ihrer Beeinträchtigungen zu belegen.
Migräne und chronische Kopfschmerzen sind mehr als lästige Leiden, sie können den Alltag und das Berufsleben massiv beeinträchtigen. Betroffene klagen nicht nur über Schmerzen, sondern oft auch über Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit. Wenn herkömmliche Therapien nur wenig Linderung bringen und die Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist, kann die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) sinnvoll sein.
Migräne und chronische Kopfschmerzen können wiederkehrende, teils lang anhaltende Beschwerden verursachen und den Alltag sowie die Leistungsfähigkeit deutlich einschränken. Häufig treten Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit auf, teilweise auch Schwindel, Sehstörungen, und viele Betroffene müssen sich während eines Anfalls zurückziehen. Typisch ist, dass nicht nur die Schmerzen selbst zählen, sondern auch, wie häufig und wie lange Anfälle auftreten und welche Auswirkungen das auf Arbeit, Alltag und Sozialleben hat.
Jede Migräne verläuft individuell, Ihre persönliche Situation zählt. Holen Sie sich eine fachliche Einschätzung, um zu klären, wie häufig und wie lange Ihre Anfälle auftreten, welche Begleitsymptome (z. B. Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit) hinzukommen und wie stark das Ihren Alltag und Ihre Leistungsfähigkeit beeinflusst – und was das für einen möglichen GdB bedeuten kann.
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine chronische Erkrankung das Leben eines Menschen einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben, je höher der GdB, desto stärker die Auswirkungen auf Teilhabe am Alltag und Berufsleben, und ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung.
Bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen sind für die Bewertung insbesondere Faktoren wie Häufigkeit und Dauer der Anfälle, das Ausmaß der Begleiterscheinungen (zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Lärmempfindlichkeit, Aura-Symptome), die Auswirkungen auf Arbeit und Alltag (zum Beispiel mehrtägige Ausfälle, Rückzug aus dem Sozialleben) sowie der Therapieverlauf relevant.
Als praktische Orientierung nennen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Teil B, Ziff. 2.3) je nach Ausprägung typische Bereiche von 0–10 (leichte Migräne), 20–40 (mittelgradige Migräne) bis 50–60 (schwere Migräne, inkl. Schwerbehinderung).
Die Bewertung des GdB ist oft komplex. Lassen Sie sich beraten, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden und welche Möglichkeiten Sie haben – egal, ob Sie schon einen Antrag gestellt haben oder nicht.
Leichte Verlaufsform: Anfälle durchschnittlich einmal monatlich
Mittelgradige Verlaufsform: häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend
Schwere Verlaufsform: lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) wegen Migräne oder chronischen Kopfschmerzen beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie erst den Antrag planen oder schon einen ablehnenden Bescheid haben – je früher Sie fachliche Unterstützung hinzuziehen, desto größer sind die Erfolgschancen auf eine angemessene GdB-Bewertung oder Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, die eigenen Einschränkungen nachvollziehbar zu belegen und die Bewertung nicht einfach hinzunehmen, wenn sie die tatsächliche Belastung nicht abbildet. Bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen werden in der Praxis nach den genannten Kriterien häufig zu niedrige Einstufungen vorgenommen, insbesondere bei chronischer oder therapieresistenter Migräne.
So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 17.10.2023, Az. L 6 SB 385/23) bei mehrfach wöchentlichen Migräneanfällen (jeweils 1–3 Tage, mit Übelkeit und Lichtempfindlichkeit) einen Einzel-GdB von 40 zugesprochen. Ebenso erkannte das Sozialgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 19.12.2019, Az. S 9 SB 111/17) bei 8–15 Migräneanfällen im Monat einen GdB von 40 an, nachdem die Behörde zunächst abgelehnt hatte.
Fazit:
Auch wenn nicht jedes Verfahren sofort zum gewünschten Ergebnis führt, kann eine saubere Dokumentation (zum Beispiel durch ein Tagebuch) und eine präzise Darstellung der Alltagsfolgen entscheidend sein, um eine angemessene Einstufung zu erreichen.
Da Migräne und chronische Kopfschmerzen in vielen Fällen unterschätzt werden, lohnt es sich, Ihren Bescheid genau zu prüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Die Einstufung orientiert sich unter anderem an Häufigkeit und Dauer der Anfälle, Begleiterscheinungen und daran, wie stark Arbeit, Alltag und Sozialleben beeinträchtigt sind.
Je nach Schweregrad kommen häufig Bereiche von 20–40 (migränetypische Anfälle, die den Alltag wiederholt beeinträchtigen), 50–70 (Anfälle so häufig oder so lang, dass Alltag und Arbeit deutlich eingeschränkt sind) bis 80–100 (schwerste Verläufe mit sehr hoher Anfallslast und massiver Teilhabebeeinträchtigung) in Betracht.
Hilfreich sind ärztliche Atteste (zum Beispiel Neurologie oder Schmerztherapie), Krankenhaus- oder Reha-Berichte und ein Migräne- oder Kopfschmerztagebuch.
Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Migräne und chronische Kopfschmerzen können Alltag und Berufsleben massiv beeinträchtigen, besonders wenn Anfälle häufig sind, lange dauern und starke Begleiterscheinungen auftreten. Ein angemessen festgestellter GdB kann wichtige Nachteilsausgleiche ermöglichen – daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt gestalten können.