Mandatsbedingungen

Mandatsbedingungen und Informationen

in der Angelegenheit Feststellung des Grades der Behinderung

gegen das zuständige Versorgungsamt

  • Gemäß § 49b, Abs.5 BRAO wurde bereits vor der Annahme des Mandates auf die Abrechnung dieser Angelegenheit nach dem Gegenstandswert hingewiesen, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte schriftliche Vergütung auf Stundenbasis im Einzelfall vereinbart ist.
  • Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Die Kostenerstattungs- oder sonstigen in diesem Verfahren verfolgten Ansprüche gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen zahlungspflichtigen Dritten werden hiermit sicherheitshalber zu Deckung der Gebühren- und Kostenansprüche der Prozessbevollmächtigten an die CORE Rechtsanwaltschaft mbH. mit der Ermächtigung abgetreten, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Schuldner mitzuteilen.
  • Die beauftragten Rechtsanwälte dürfen sich aus den abgetretenen Ansprüchen nur bis zur Höhe ihrer eigenen Gebühren- und Kostenansprüche gegen den Mandanten befriedigen.
  • Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte wird, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften (§§ 276,Abs.2, 309 Nr.7 BGB) entgegenstehen, für fahrlässiges Handeln auf die Mindestversicherungssumme aus der Berufshaftpflichtversicherung bei der Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, 80333 München zum Versicherungsschein ON.RSW.26796 über gegenwärtig 1.000.000,00 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) (§ 51a BRAO) beschränkt. 
  • Die Haftung beschränkt sich ferner auf die allein im Handelsregister bei dem AG Hannover zu HRB 211833 als Geschäftsführer eingetragener Rechtsanwalt Dr. iur. Jan-Michael Rädecke. Innerhalb der Partnerschaft beschränkt sich die Haftung auf die persönliche Inanspruchnahme des im Rahmen seiner eigenen beruflichen Befugnisse die Bearbeitung und Verantwortung der Angelegenheit übernehmenden Rechtsanwalts. Alle im Büro tätigen Rechtsanwälte wurden in Deutschland nach deutschem Recht ausgebildet sind als solche zugelassen. Die Zulassung der Rechtsanwälte erfolgte nach den gesetzlichen Vorschriften der BRAO durch die Rechtsanwaltskammern in Celle oder in Köln.
  • Ich erkläre ferner mein ausdrückliches Einverständnis, dass sämtliche mandatsbezogenen Daten im Computer erfasst und auch für die Zeit nach der Mandatsbeendigung gespeichert werden (§26,I BDSchG).
  • Zur Abgeltung erforderlicher Fotokopiekosten wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 20,00 € erhoben. Eine individuelle Abrechnung bleibt ggf. vorbehalten.
  • Ich wünsche die Kommunikation in dieser und in allen künftigen Angelegenheiten über das Internet. Empfang und Versand von e-mails bietet aus technischen Gründen keine vollständige Sicherheit in Bezug auf die Geheimhaltung der übermittelten Daten und Informationen oder den Zugriff durch unbefugte Dritte. Ich entbinde deshalb widerruflich die CORE Rechtsanwaltschaft mbH hinsichtlich der Kommunikation über das Internet von der anwaltlichen Schweigepflicht. Dies gilt auch dann, wenn die CORE Rechtsanwaltschaft mbH über das Internet im Rahmen des Mandats kommunizieren.
  • Die vorstehenden Mandatsbestätigungen wurden mir individuell erläutert. Ich habe diese zur Kenntnis genommen und billige deren Inhalt durch meine Unterschrift.