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Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung bei Rheuma lesen müssen!

Frau hat geschwollene Hände wegen Rheuma Erkrankung

Wenn die Gelenke schmerzen, der Körper sich steif anfühlt und jede Bewegung zur Herausforderung wird, ist oft Rheuma die Ursache. Erkrankungen wie die rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, Lupus, Sklerodermie oder Vaskulitiden beeinflussen nicht nur das körperliche Wohlbefinden – sondern auch den Alltag, die Arbeitsfähigkeit und die soziale Teilhabe massiv.

Und dennoch berichten viele Betroffene das Gleiche: Ihr Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) inkl. Schwerbehinderung wird abgelehnt – oder mit einem zu niedrigen Wert bewilligt. Dabei kann ein korrekt anerkannter GdB und die Schwerbehinderung entscheidende Vorteile bringen – von steuerlicher Entlastung bis hin zum früheren Renteneintritt und besserem Kündigungsschutz.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die GdB-Bewertung inkl. Schwerbehinderung bei rheumatischen Erkrankungen: Wie die Bewertung funktioniert, welche GdB-Werte typisch sind, wie Sie einen Antrag stellen – und was zu tun ist, wenn der Bescheid nicht das widerspiegelt, was Sie tatsächlich durchleben.

Unsere mehr-GdB.de Sozialrechtsanwälte, spezialisiert auf GdB-Verfahren und Schwerbehindertenrecht, unterstützen Sie gerne – fundiert, individuell und mit dem Ziel, dass Ihre Einschränkungen auch rechtlich angemessen anerkannt werden.

Was ist der GdB – und warum ist er so entscheidend bei Rheuma?

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine chronische Erkrankung – wie z. B. Rheuma – den Alltag eines Menschen beeinträchtigt. Er reicht von 10 bis 100, in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 spricht man offiziell von einer Schwerbehinderung, die rechtlich zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Aber auch schon bei einem niedrigeren Wert kann sich die Anerkennung lohnen – z. B. wegen steuerlicher Entlastungen oder einer möglichen Gleichstellung im Berufsleben.

Bei Rheuma ist entscheidend, wie stark Ihre Beweglichkeit, Belastbarkeit und Teilhabe am Alltag eingeschränkt sind. Es zählt also nicht allein die Diagnose (z. B. rheumatoide Arthritis oder Psoriasis-Arthritis), sondern wie sehr die Erkrankung Ihre Lebensführung tatsächlich beeinflusst – etwa durch Schmerzen, Entzündungsschübe, Erschöpfung oder Begleiterkrankungen.

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Wichtig: Der GdB mit und ohne Schwerbehinderung ist kein „medizinisches Etikett“, sondern ein sozialrechtliches Instrument, das Ihnen helfen soll, die Folgen Ihrer Erkrankung im Alltag besser auszugleichen. Es geht nicht darum, Mitleid zu bekommen – sondern um Ihre Rechte.

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei Rheuma – und wie wird der GdB berechnet?

Viele Menschen mit Rheuma haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Feststellung eines GdB und der Schwerbehinderung, wenn die Erkrankung sie dauerhaft im Alltag einschränkt. Voraussetzung ist, dass die Beschwerden länger als sechs Monate andauern oder voraussichtlich anhalten werden – was bei chronisch-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen fast immer der Fall ist.

Ob und in welcher Höhe ein GdB oder die Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt dabei nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist, wie stark Ihre körperlichen Funktionen, Ihre Mobilität und Ihre gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt sind. Die Grundlage der Bewertung ist die sogenannte Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – insbesondere Abschnitt 18.21 für entzündlich-rheumatische Erkrankungen.

Diese orientiert sich u. a. an folgenden Kriterien:

  • Anzahl und Schwere betroffener Gelenke oder Organe
  • Ausmaß der Funktionseinschränkungen (z. B. Beweglichkeit, Belastbarkeit)
  • Häufigkeit und Intensität von Entzündungsschüben
  • Dauerhafte Beschwerden wie Schmerzen, Morgensteifigkeit, Erschöpfung
  • Notwendigkeit von Medikamenten oder Hilfsmitteln

Tipp vom Anwalt: Je detaillierter Ihre Einschränkungen ärztlich dokumentiert sind – etwa durch Gutachten, Arztbriefe oder Röntgenbefunde – desto besser sind Ihre Chancen auf eine realistische und gerechte GdB-Einstufung inkl. Schwerbehinderung.

GdB-Bewertung bei Rheuma nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Der Grad der Behinderung bei Rheuma richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) – konkret nach Punkt 18.21 der Verordnung. Die Bewertung erfolgt nicht pauschal, sondern anhand der individuellen Auswirkungen Ihrer Erkrankung: Entscheidend ist also, wie stark Ihre Beweglichkeit, Belastbarkeit und Lebensqualität durch das Rheuma eingeschränkt sind.

Typische Kriterien, die in die GdB-Einstufung einfließen, sind:

  • Anzahl betroffener Gelenke oder Wirbelsäulenabschnitte
  • Schweregrad der Funktionseinbußen
  • Krankheitsaktivität trotz Therapie
  • Dauerhafte Schmerzen, Erschöpfung oder Steifigkeit
  • Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Orthesen, Gehhilfen)
  • Mitbeteiligung anderer Organe (z. B. Herz, Lunge, Nieren)

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Rheuma

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Praxis auswirken – je nach Schweregrad. Entscheidend ist der tatsächliche funktionelle Zustand, nicht nur der Krankheitsname.
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich
10
20-40
50-70 inkl. Schwerbehinderung
80-100 inkl. Schwerbehinderung

Tipp vom Anwalt: Auch Begleiterkrankungen wie Osteoporose, Fatigue oder Depressionen können den GdB erhöhen – sie müssen im Antrag zwingend mit angegeben werden, selbst wenn sie nicht direkt durch das Rheuma verursacht wurden.

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei Rheuma?

Der Weg zum Grad der Behinderung und zur Schwerbehinderung beginnen mit einem Antrag beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Wohnortes. Der Antrag trägt offiziell den Namen „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ und ist entweder online verfügbar oder kann telefonisch bzw. per Post angefordert werden.

Schritte zur Antragstellung

  1. Antragsformular besorgen:
    Den Antrag erhalten Sie auf der Website Ihres zuständigen Versorgungsamts oder auf Anfrage per Post. Viele Bundesländer bieten inzwischen auch Online-Portale zur digitalen Antragstellung an.
  2. Ärztliche Unterlagen zusammenstellen
    Tragen Sie nicht nur Ihre rheumatische Erkrankung ein – sondern auch alle weiteren gesundheitlichen Einschränkungen, die Ihren Alltag erschweren (z. B. Fatigue, Depressionen, Arthrose, Osteoporose). Je vollständiger, desto besser.
  3. Alltagseinschränkungen bei Rheuma konkret schildern:
    Je anschaulicher Sie beschreiben, wie sich Ihre rheumatische Erkrankung auf Ihren Alltag auswirkt, desto besser kann die Situation eingeschätzt werden. Zum Beispiel:
    • Haben Sie morgens starke Gelenksteifigkeit, die Ihre Beweglichkeit einschränkt?
    • Können Sie alltägliche Aufgaben wie Anziehen, Kochen oder Putzen noch eigenständig erledigen?
    • Gibt es Tage, an denen die Schmerzen oder Entzündungen so stark sind, dass Sie das Bett kaum verlassen können?
    • Müssen Sie regelmäßig Pausen einlegen, weil Ihre Kräfte nachlassen oder die Schmerzen zunehmen?
    • Wie wirkt sich die Erkrankung auf Ihre berufliche Tätigkeit aus – z. B. bei körperlicher Belastung oder langem Sitzen?
  4. Antrag einreichen:
    Reichen Sie den Antrag samt Anlagen per Post (nach Möglichkeit per Einschreiben) oder über das Online-Portal ein.
  5. Geduld haben – und Fristen notieren:
    Die Bearbeitungszeit beträgt meist zwischen 3 und 6 Monaten, kann sich aber verlängern, wenn das Amt weitere Gutachten einholt oder Rückfragen hat. Sollte die Entscheidung negativ oder unbefriedigend ausfallen, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Tipp vom Anwalt: Machen Sie sich während des Antragsprozesses Notizen zu typischen Alltagsproblemen – etwa: „Ich kann morgens kaum eine Kaffeetasse halten“, „Treppensteigen ist nur mit Schmerzmitteln möglich“. Diese Beispiele helfen später bei der Begründung im Antrag oder einem Widerspruch – und bringen Ihre Einschränkungen auf den Punkt.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Rheuma ein

Wurde Ihre Schwerbehinderung oder Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Gerade bei Rheuma wird häufig am unteren Rand des Ermessensspielraums entschieden – viele Bescheide sind unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft.

Deshalb gilt: Widerspruch einlegen lohnt sich. Und zwar innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids.

Schritt-für-Schritt zum erfolgreichen Widerspruch:

  1. Fristwahrend Widerspruch einlegen:
    Reichen Sie zunächst einen formlosen Widerspruch ein – schriftlich per Brief oder Fax. Wichtig ist, dass dieser innerhalb der Monatsfrist beim Versorgungsamt eingeht. Die ausführliche Begründung können Sie später nachreichen.
  2. Akteneinsicht beantragen:
    Beantragen Sie im gleichen Zug die Einsicht in Ihre Verfahrensakte. So können Sie prüfen, welche medizinischen Unterlagen herangezogen wurden – und welche entscheidend sein könnten, aber fehlen oder nicht korrekt eingeordnet wurden.
  3. Widerspruch begründen – gezielt und konkret:
    • Welche Beschwerden schränken Sie im Alltag konkret ein (z. B. Morgensteifigkeit, Fatigue, Bewegungseinschränkungen)?
    • Welche Gelenke sind betroffen – und wie wirkt sich das auf Ihre Belastbarkeit aus?
    • Gibt es Begleiterkrankungen (z. B. Osteoporose, Depression, Gefäßentzündungen), die berücksichtigt werden sollten?
  4. Fachliche Unterstützung nutzen:
    Rheumatische Erkrankungen verlaufen sehr individuell – mitunter schubweise, mit unklarer Symptomatik oder multipler Organbeteiligung. Umso wichtiger ist eine spezialisierte Begleitung, die beurteilen kann, ob Ihr Bescheid sachgerecht erstellt wurde – und ob eine fundierte Nachbesserung durchsetzbar ist.

Tipp vom Anwalt: Bringen Sie im Widerspruch nicht einfach nur das nochmal vor, was schon im Antrag stand. Stellen Sie dar, was bisher übersehen wurde – und belegen Sie dies mit aktuellen Berichten, Alltagsbeispielen und ggf. Stellungnahmen behandelnder Ärzte. So erhöhen Sie Ihre Chancen deutlich.

Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Rheuma

Wenn auch Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, ist das noch lange kein Grund aufzugeben. Im Gegenteil: Viele Betroffene mit rheumatischen Erkrankungen erreichen erst durch eine Klage vor dem Sozialgericht die Schwerbehinderung oder die GdB-Einstufung, die ihrer tatsächlichen Lebensrealität entspricht – z. B. bei chronisch-entzündlicher Polyarthritis, Lupus mit Organbeteiligung, Psoriasis-Arthritis oder Sklerodermie mit Gelenkversteifung.


Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Wichtig zu wissen: Es fallen keine Gerichtskosten und Kosten für die Gegenseite an.

Darum lohnt sich eine Klage – und so läuft sie ab:

  • Unabhängige Gutachten durch das Gericht
    Das Sozialgericht beauftragt in der Regel einen neutralen medizinischen Sachverständigen – meist mit spezifischer Erfahrung in Rheumatologie. Dadurch fließen Einzelfaktoren, Schubverläufe, Schmerzintensität und Funktionsdefizite deutlich differenzierter in die Bewertung ein.
  • Sie können neue Beweismittel einbringen
    Gemeinsam mit einem Anwalt können Sie zusätzliche Befunde, ärztliche Stellungnahmen oder auch ein eigenes Gegengutachten nach § 109 SGG vorlegen – ideal, wenn Sie der bisherigen Bewertung nicht zustimmen.
  • Vergleichslösungen sind häufig
    Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, etwa mit einem höheren Gesamt-GdB, der Anerkennung von Merkzeichen oder einer Befristung auf Zeit mit erneuter Überprüfung.
  • Mit anwaltlicher Unterstützung steigen die Erfolgschancen
    Gerade bei rheumatischen Erkrankungen mit variabler Ausprägung, multipler Gelenkbeteiligung oder zusätzlicher Fatigue, Depression oder Fibromyalgie ist die rechtssichere und medizinisch präzise Argumentation entscheidend. Spezialisierte Sozialrechtsanwälte wissen, worauf es bei der Beweisführung wirklich ankommt.

Wichtig: Eine Klage kann genau der Schritt sein, der Ihnen endlich die Schwerbehinderung oder den GdB verschafft, den Sie brauchen – für mehr Sicherheit, Entlastung und Anerkennung im Alltag mit Rheuma.

Kostenlose Erstprüfung bei Rheuma durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht des Antragstellers fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.

Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Rheuma zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB und die Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Sichern Sie sich endlich den GdB, der Ihnen zusteht!
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