Wenn die Gelenke schmerzen, der Körper sich steif anfühlt und jede Bewegung zur Herausforderung wird, ist oft Rheuma die Ursache. Erkrankungen wie die rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, Lupus, Sklerodermie oder Vaskulitiden beeinflussen nicht nur das körperliche Wohlbefinden – sondern auch den Alltag, die Arbeitsfähigkeit und die soziale Teilhabe massiv.
Und dennoch berichten viele Betroffene das Gleiche: Ihr Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) inkl. Schwerbehinderung wird abgelehnt – oder mit einem zu niedrigen Wert bewilligt. Dabei kann ein korrekt anerkannter GdB und die Schwerbehinderung entscheidende Vorteile bringen – von steuerlicher Entlastung bis hin zum früheren Renteneintritt und besserem Kündigungsschutz.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die GdB-Bewertung inkl. Schwerbehinderung bei rheumatischen Erkrankungen: Wie die Bewertung funktioniert, welche GdB-Werte typisch sind, wie Sie einen Antrag stellen – und was zu tun ist, wenn der Bescheid nicht das widerspiegelt, was Sie tatsächlich durchleben.
Unsere mehr-GdB.de Sozialrechtsanwälte, spezialisiert auf GdB-Verfahren und Schwerbehindertenrecht, unterstützen Sie gerne – fundiert, individuell und mit dem Ziel, dass Ihre Einschränkungen auch rechtlich angemessen anerkannt werden.
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine chronische Erkrankung – wie z. B. Rheuma – den Alltag eines Menschen beeinträchtigt. Er reicht von 10 bis 100, in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 spricht man offiziell von einer Schwerbehinderung, die rechtlich zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Aber auch schon bei einem niedrigeren Wert kann sich die Anerkennung lohnen – z. B. wegen steuerlicher Entlastungen oder einer möglichen Gleichstellung im Berufsleben.
Bei Rheuma ist entscheidend, wie stark Ihre Beweglichkeit, Belastbarkeit und Teilhabe am Alltag eingeschränkt sind. Es zählt also nicht allein die Diagnose (z. B. rheumatoide Arthritis oder Psoriasis-Arthritis), sondern wie sehr die Erkrankung Ihre Lebensführung tatsächlich beeinflusst – etwa durch Schmerzen, Entzündungsschübe, Erschöpfung oder Begleiterkrankungen.
Wichtig: Der GdB mit und ohne Schwerbehinderung ist kein „medizinisches Etikett“, sondern ein sozialrechtliches Instrument, das Ihnen helfen soll, die Folgen Ihrer Erkrankung im Alltag besser auszugleichen. Es geht nicht darum, Mitleid zu bekommen – sondern um Ihre Rechte.
Viele Menschen mit Rheuma haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Feststellung eines GdB und der Schwerbehinderung, wenn die Erkrankung sie dauerhaft im Alltag einschränkt. Voraussetzung ist, dass die Beschwerden länger als sechs Monate andauern oder voraussichtlich anhalten werden – was bei chronisch-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen fast immer der Fall ist.
Ob und in welcher Höhe ein GdB oder die Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt dabei nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist, wie stark Ihre körperlichen Funktionen, Ihre Mobilität und Ihre gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt sind. Die Grundlage der Bewertung ist die sogenannte Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – insbesondere Abschnitt 18.21 für entzündlich-rheumatische Erkrankungen.
Diese orientiert sich u. a. an folgenden Kriterien:
Tipp vom Anwalt: Je detaillierter Ihre Einschränkungen ärztlich dokumentiert sind – etwa durch Gutachten, Arztbriefe oder Röntgenbefunde – desto besser sind Ihre Chancen auf eine realistische und gerechte GdB-Einstufung inkl. Schwerbehinderung.
Der Grad der Behinderung bei Rheuma richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) – konkret nach Punkt 18.21 der Verordnung. Die Bewertung erfolgt nicht pauschal, sondern anhand der individuellen Auswirkungen Ihrer Erkrankung: Entscheidend ist also, wie stark Ihre Beweglichkeit, Belastbarkeit und Lebensqualität durch das Rheuma eingeschränkt sind.
Typische Kriterien, die in die GdB-Einstufung einfließen, sind:
Tipp vom Anwalt: Auch Begleiterkrankungen wie Osteoporose, Fatigue oder Depressionen können den GdB erhöhen – sie müssen im Antrag zwingend mit angegeben werden, selbst wenn sie nicht direkt durch das Rheuma verursacht wurden.
Tipp vom Anwalt: Machen Sie sich während des Antragsprozesses Notizen zu typischen Alltagsproblemen – etwa: „Ich kann morgens kaum eine Kaffeetasse halten“, „Treppensteigen ist nur mit Schmerzmitteln möglich“. Diese Beispiele helfen später bei der Begründung im Antrag oder einem Widerspruch – und bringen Ihre Einschränkungen auf den Punkt.
Wurde Ihre Schwerbehinderung oder Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Gerade bei Rheuma wird häufig am unteren Rand des Ermessensspielraums entschieden – viele Bescheide sind unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft.
Deshalb gilt: Widerspruch einlegen lohnt sich. Und zwar innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids.
Schritt-für-Schritt zum erfolgreichen Widerspruch:
Tipp vom Anwalt: Bringen Sie im Widerspruch nicht einfach nur das nochmal vor, was schon im Antrag stand. Stellen Sie dar, was bisher übersehen wurde – und belegen Sie dies mit aktuellen Berichten, Alltagsbeispielen und ggf. Stellungnahmen behandelnder Ärzte. So erhöhen Sie Ihre Chancen deutlich.
Wenn auch Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, ist das noch lange kein Grund aufzugeben. Im Gegenteil: Viele Betroffene mit rheumatischen Erkrankungen erreichen erst durch eine Klage vor dem Sozialgericht die Schwerbehinderung oder die GdB-Einstufung, die ihrer tatsächlichen Lebensrealität entspricht – z. B. bei chronisch-entzündlicher Polyarthritis, Lupus mit Organbeteiligung, Psoriasis-Arthritis oder Sklerodermie mit Gelenkversteifung.
Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Wichtig zu wissen: Es fallen keine Gerichtskosten und Kosten für die Gegenseite an.
Darum lohnt sich eine Klage – und so läuft sie ab:
Wichtig: Eine Klage kann genau der Schritt sein, der Ihnen endlich die Schwerbehinderung oder den GdB verschafft, den Sie brauchen – für mehr Sicherheit, Entlastung und Anerkennung im Alltag mit Rheuma.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht des Antragstellers fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Rheuma zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.
Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB und die Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
Unsere handverlesenen Partneranwälte sind Spezialisten für GdB-Verfahren und wir haben für jedes Krankheitsbild den passenden Experten. Unsere GdB-Anwälte haben tausende Verfahren geführt und haben diverse Krankheitsbilder und Kombinationen gesehen. Unser Vorgehen ist einfach, digital und stressfrei für Sie und unsere Partneranwälte kämpfen dafür, dass Sie den GdB erhalten, der Ihnen wirklich zusteht.
Wir haben ein handverlesenes Netzwerk an spezialisierten Partneranwälten aufgebaut, sodass wir für jedes Krankheitsbild den perfekten Experten haben, um Ihren Fall zu übernehmen. Dazu ist der gesamte Prozess digital, einfach und ohne Papierkram – bei voller Transparenz und persönlicher Betreuung. Anders als klassische Anwaltskanzleien haben wir uns ausschließlich auf GdB-Verfahren und Schwerbehinderungen spezialisiert und können dadurch einen besseren, digitaleren und günstigeren Service anbieten.
Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Wir haben transparente und faire Preise, die Sie unserer Preis-Seite entnehmen können. Vor jedem Schritt wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und entscheiden selbst, ob Sie mit unseren Anwälten weitere Schritte einleiten wollen – volle Kostentransparenz!
Jeder Fall ist anders, aber in der Vergangenheit konnten unsere GdB-Partneranwälte in 50% der Fälle einen höheren GdB erstreiten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Anspruch kostenlos und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Nur wenn die Chancen auf einen höheren GdB oder Anerkennung der Schwerbehinderung gut stehen, empfehlen wir Ihnen den nächsten Schritt.
Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, prüfen wir, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen.
Ganz einfach in drei Schritten:
1. Fragen online beantworten & kostenlos prüfen lassen (unter 3 Minuten)
2. mehr-GdB.de beauftragen & Widerspruch oder Klage einreichen
3. Höheren GdB / Schwerbehinderung erhalten & Vorteile sichern
Die Dauer hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Ihre kostenlose Einschätzung durch unsere Partneranwälte erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ein Widerspruch dauert in der Regel einige Wochen, eine Klage kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, wie lange es in Ihrem Fall dauert, halten wir Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden!
Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Während des gesamten Prozesses übernehmen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns auch um die Abrechnung. Sie können sich also entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie.
Selbstverständlich können Sie unseren Service auch privat bezahlen. Wir sind der festen Überzeugung, dass hochwertige juristische Beratung keine Frage des Geldes sein sollte. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Ihnen die besten Preise auf dem Markt anzubieten.