Rheumatische Erkrankungen verursachen oft Gelenkschmerzen, Schwellungen und Morgensteifigkeit und können den Alltag durch eingeschränkte Beweglichkeit stark belasten.
Der GdB richtet sich vor allem danach, wie stark Funktion, Belastbarkeit und Teilhabe durch das Rheuma eingeschränkt sind, und kann je nach Ausprägung von 10 bis 100 reichen.
Nennen Sie die betroffenen Gelenke und schildern Sie, wie Schmerzen, Schübe und Morgensteifigkeit Ihren Alltag einschränken. Als Nachweise eignen sich aktuelle rheumatologische Befunde, ggf. Labor oder Bildgebung sowie Angaben zu Verlauf und Therapie.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Je detaillierter Ihre Einschränkungen ärztlich dokumentiert sind – etwa durch Gutachten, Arztbriefe oder Röntgenbefunde – desto besser sind Ihre Chancen auf eine realistische und gerechte GdB-Einstufung inkl. Schwerbehinderung.
Rheuma kann den Alltag über lange Zeit erheblich einschränken, etwa durch Schmerzen, Entzündungen, Schwellungen und anhaltende Steifigkeit, wodurch Bewegung, Arbeit und soziale Teilhabe deutlich erschwert werden können. Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und ist die Grundlage für Nachteilsausgleiche wie steuerliche Entlastung, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt.
Eine sorgfältige Antragstellung ist besonders wichtig, weil der GdB bei Rheuma häufig zu niedrig angesetzt wird, wenn wichtige Informationen fehlen oder Einschränkungen nicht konkret genug beschrieben werden.
Rheuma ist keine einzelne Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene, meist chronisch-entzündliche Erkrankungen, die Gelenke, Muskeln und Bindegewebe betreffen und teils auch innere Organe einbeziehen können. Dazu zählen zum Beispiel rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Sklerodermie oder Vaskulitiden. Typisch sind Beschwerden wie Gelenkschmerzen, Schwellungen, Morgensteifigkeit, eingeschränkte Beweglichkeit und eine teils deutlich reduzierte Belastbarkeit, häufig in wechselnder Intensität.
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland und wird in Zehnerschritten vergeben, je höher der Wert, desto stärker sind die Auswirkungen auf Alltag, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, mit entsprechenden Schutzrechten und Nachteilsausgleichen.
Bei Rheuma erfolgt die Einstufung nicht allein nach der Diagnose, sondern danach, wie stark die Erkrankung funktionell einschränkt, etwa durch Bewegungs- und Funktionsdefizite, Schmerzbelastung und die konkrete Einschränkung im Alltag.
Bei Rheuma erfolgt die Einstufung nicht allein nach der Diagnose, sondern danach, wie stark die Erkrankung funktionell einschränkt, etwa durch Bewegungs- und Funktionsdefizite, Schmerzbelastung und die konkrete Einschränkung im Alltag. Für die Bewertung werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt: betroffene Gelenke und Ausmaß der Funktionseinschränkungen, Schubhäufigkeit und Verlauf, Schmerzintensität, Fatigue sowie mögliche zusätzliche Organbeteiligungen oder Begleiterkrankungen.
Ohne wesentliche Funktionseinschränkung, nur leichte Beschwerden
Geringe Auswirkungen: leichtgradige Einschränkungen, geringe Krankheitsaktivität
Mittelgradige Auswirkungen: dauerhafte, erhebliche Funktionseinbußen, schlecht kontrollierbar
Schwere Auswirkungen: irreversible Schäden, hochgradige Progredienz
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Rheuma beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Auch Begleiterkrankungen wie Osteoporose, Fatigue oder Depressionen können den GdB erhöhen – sie müssen im Antrag zwingend mit angegeben werden, selbst wenn sie nicht direkt durch das Rheuma verursacht wurden.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht des Antragstellers fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Die Einstufung richtet sich vor allem nach den funktionellen Einschränkungen im Alltag und der Teilhabe, nicht allein nach der Diagnose.
Je nach Ausprägung werden als Orientierung unter anderem GdB 10 (leicht), 20–40 (mittelgradig), 50–70 (schwer) und 80–100 (sehr schwer) genannt.
Konkrete Alltagsbeispiele zu Morgensteifigkeit, Schmerzen, Fatigue, Bewegungs- und Funktionsdefiziten sowie die Auswirkungen auf Haushalt und Beruf verbessern die Nachvollziehbarkeit der Einschränkungen.
Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Rheuma kann den Alltag durch Schmerzen, Entzündungen, Steifigkeit und Funktionsdefizite dauerhaft stark belasten, und der GdB ist entscheidend, um passende Nachteilsausgleiche zu erhalten– daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt gestalten können.