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Rheuma und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Beschwerden bei Rheuma

Rheumatische Erkrankungen verursachen oft Gelenkschmerzen, Schwellungen und Morgensteifigkeit und können den Alltag durch eingeschränkte Beweglichkeit stark belasten.

Grad der Behinderung (GdB) bei Rheuma

Der GdB richtet sich vor allem danach, wie stark Funktion, Belastbarkeit und Teilhabe durch das Rheuma eingeschränkt sind, und kann je nach Ausprägung von 10 bis 100 reichen.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Rheuma

Nennen Sie die betroffenen Gelenke und schildern Sie, wie Schmerzen, Schübe und Morgensteifigkeit Ihren Alltag einschränken. Als Nachweise eignen sich aktuelle rheumatologische Befunde, ggf. Labor oder Bildgebung sowie Angaben zu Verlauf und Therapie.

Widerspruch & Klage bei Rheuma

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

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Tipp vom Anwalt: Je detaillierter Ihre Einschränkungen ärztlich dokumentiert sind – etwa durch Gutachten, Arztbriefe oder Röntgenbefunde – desto besser sind Ihre Chancen auf eine realistische und gerechte GdB-Einstufung inkl. Schwerbehinderung.

Einleitung: Was ist Rheuma und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Rheuma kann den Alltag über lange Zeit erheblich einschränken, etwa durch Schmerzen, Entzündungen, Schwellungen und anhaltende Steifigkeit, wodurch Bewegung, Arbeit und soziale Teilhabe deutlich erschwert werden können. Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und ist die Grundlage für Nachteilsausgleiche wie steuerliche Entlastung, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt.

Eine sorgfältige Antragstellung ist besonders wichtig, weil der GdB bei Rheuma häufig zu niedrig angesetzt wird, wenn wichtige Informationen fehlen oder Einschränkungen nicht konkret genug beschrieben werden.

Was ist Rheuma?

Rheuma ist keine einzelne Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene, meist chronisch-entzündliche Erkrankungen, die Gelenke, Muskeln und Bindegewebe betreffen und teils auch innere Organe einbeziehen können. Dazu zählen zum Beispiel rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Sklerodermie oder Vaskulitiden. Typisch sind Beschwerden wie Gelenkschmerzen, Schwellungen, Morgensteifigkeit, eingeschränkte Beweglichkeit und eine teils deutlich reduzierte Belastbarkeit, häufig in wechselnder Intensität.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt das Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland und wird in Zehnerschritten vergeben, je höher der Wert, desto stärker sind die Auswirkungen auf Alltag, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, mit entsprechenden Schutzrechten und Nachteilsausgleichen.

Bei Rheuma erfolgt die Einstufung nicht allein nach der Diagnose, sondern danach, wie stark die Erkrankung funktionell einschränkt, etwa durch Bewegungs- und Funktionsdefizite, Schmerzbelastung und die konkrete Einschränkung im Alltag.

Bei Rheuma erfolgt die Einstufung nicht allein nach der Diagnose, sondern danach, wie stark die Erkrankung funktionell einschränkt, etwa durch Bewegungs- und Funktionsdefizite, Schmerzbelastung und die konkrete Einschränkung im Alltag. Für die Bewertung werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt: betroffene Gelenke und Ausmaß der Funktionseinschränkungen, Schubhäufigkeit und Verlauf, Schmerzintensität, Fatigue sowie mögliche zusätzliche Organbeteiligungen oder Begleiterkrankungen.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Rheuma
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Ohne wesentliche Funktionseinschränkung, nur leichte Beschwerden

10

Geringe Auswirkungen: leichtgradige Einschränkungen, geringe Krankheitsaktivität

20-40

Mittelgradige Auswirkungen: dauerhafte, erhebliche Funktionseinbußen, schlecht kontrollierbar

50-70 inkl. Schwb.

Schwere Auswirkungen: irreversible Schäden, hochgradige Progredienz

80-100 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Rheuma beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: aktuelle Arztberichte (z. B. Rheumatologie), Befunde, Laborwerte, Bildgebung (z. B. MRT/Röntgen, wenn vorhanden), Krankenhaus- oder Reha-Berichte und ggf. Therapiepläne.
  • Notieren Sie, wie sich das Rheuma konkret auf Ihren Alltag auswirkt (z. B. Morgensteifigkeit, Schubverläufe, Schmerzen, Schwellungen, eingeschränkte Beweglichkeit, Fatigue, Einschränkungen im Beruf und Haushalt).

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, alle betroffenen Gelenke/Regionen sowie weitere Erkrankungen und Einschränkungen zu nennen, die Ihre Teilhabe beeinflussen.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie möglichst konkret, wie die Rheuma Ihren Alltag beeinträchtigt.
  • Geben Sie alle relevanten Erkrankungen und Einschränkungen an – auch psychische Belastungen oder Begleiterkrankungen.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Auch Begleiterkrankungen wie Osteoporose, Fatigue oder Depressionen können den GdB erhöhen – sie müssen im Antrag zwingend mit angegeben werden, selbst wenn sie nicht direkt durch das Rheuma verursacht wurden.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kostenlose Erstprüfung bei Rheuma durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht des Antragstellers fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird der GdB bei Rheuma grundsätzlich eingeordnet?

Die Einstufung richtet sich vor allem nach den funktionellen Einschränkungen im Alltag und der Teilhabe, nicht allein nach der Diagnose.

Welche typischen GdB-Bereiche kommen bei Rheuma vor?

Je nach Ausprägung werden als Orientierung unter anderem GdB 10 (leicht), 20–40 (mittelgradig), 50–70 (schwer) und 80–100 (sehr schwer) genannt.

Welche Unterlagen sind für den Antrag besonders wichtig?

Konkrete Alltagsbeispiele zu Morgensteifigkeit, Schmerzen, Fatigue, Bewegungs- und Funktionsdefiziten sowie die Auswirkungen auf Haushalt und Beruf verbessern die Nachvollziehbarkeit der Einschränkungen.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Fazit

Rheuma kann den Alltag durch Schmerzen, Entzündungen, Steifigkeit und Funktionsdefizite dauerhaft stark belasten, und der GdB ist entscheidend, um passende Nachteilsausgleiche zu erhalten– daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt gestalten können.

Haben Sie bereits einen GdB-Bescheid? Viele Bescheide sind zu niedrig angesetzt. Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen!
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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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