mehr-GdB.de & Migräne/Kopfschmerzen

Migräne/Kopfschmerzen und Grad der Behinderung (GdB): Alle wichtigen Infos, Tipps & Vorteile für Betroffene

09.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Beschwerden bei Migräne/Kopfschmerzen

Migräne und chronische Kopfschmerzen können den Alltag und das Berufsleben massiv beeinträchtigen und gehen oft mit Übelkeit sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit einher.

Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne/Kopfschmerzen

Je nach Schwere und Häufigkeit werden in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen typischerweise GdB-Spannen von 0–10 (leicht) über 20–40 (mittelgradig) bis 50–60 (schwer) genannt.

Antrag & Nachweise beim Versorgungsamt für Migräne

Wichtig ist, wie häufig und wie stark die Anfälle sind und wie sehr sie Alltag oder Arbeit ausbremsen. Hilfreich sind ein Kopfschmerzkalender (Häufigkeit, Dauer, Ausfälle), ärztliche Befunde sowie Angaben zu Akut- und Vorbeugemedikation.

Widerspruch & Klage bei Migräne/Kopfschmerzen

Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.

Haben Sie bereits einen GdB-Bescheid? Viele Bescheide sind zu niedrig angesetzt. Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen!
Jetzt kostenlos Chancen prüfen
Tipp vom Anwalt: Führen Sie ein Migräne- oder Kopfschmerztagebuch, in dem Sie Anfallshäufigkeit und -intensität, Dauer, Begleiterscheinungen und mögliche Auslöser dokumentieren. Dies ist eines der schlagkräftigsten Argumente gegenüber dem Versorgungsamt, wenn es darum geht, die Schwere Ihrer Beeinträchtigungen zu belegen.

Einleitung: Was sind Migräne/Kopfschmerzen und warum ist der Grad der Behinderung (GdB) wichtig?

Migräne und chronische Kopfschmerzen sind mehr als lästige Leiden, sie können den Alltag und das Berufsleben massiv beeinträchtigen. Betroffene klagen nicht nur über Schmerzen, sondern oft auch über Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit. Wenn herkömmliche Therapien nur wenig Linderung bringen und die Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist, kann die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) sinnvoll sein.

Was sind Migräne/Kopfschmerzen?

Migräne und chronische Kopfschmerzen können wiederkehrende, teils lang anhaltende Beschwerden verursachen und den Alltag sowie die Leistungsfähigkeit deutlich einschränken. Häufig treten Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit auf, teilweise auch Schwindel, Sehstörungen, und viele Betroffene müssen sich während eines Anfalls zurückziehen. Typisch ist, dass nicht nur die Schmerzen selbst zählen, sondern auch, wie häufig und wie lange Anfälle auftreten und welche Auswirkungen das auf Arbeit, Alltag und Sozialleben hat.

Jede Migräne verläuft individuell, Ihre persönliche Situation zählt. Holen Sie sich eine fachliche Einschätzung, um zu klären, wie häufig und wie lange Ihre Anfälle auftreten, welche Begleitsymptome (z. B. Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit) hinzukommen und wie stark das Ihren Alltag und Ihre Leistungsfähigkeit beeinflusst – und was das für einen möglichen GdB bedeuten kann.

Grad der Behinderung (GdB) – Grundlagen

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine chronische Erkrankung das Leben eines Menschen einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben, je höher der GdB, desto stärker die Auswirkungen auf Teilhabe am Alltag und Berufsleben, und ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung.

Bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen sind für die Bewertung insbesondere Faktoren wie Häufigkeit und Dauer der Anfälle, das Ausmaß der Begleiterscheinungen (zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Lärmempfindlichkeit, Aura-Symptome), die Auswirkungen auf Arbeit und Alltag (zum Beispiel mehrtägige Ausfälle, Rückzug aus dem Sozialleben) sowie der Therapieverlauf relevant.

Als praktische Orientierung nennen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Teil B, Ziff. 2.3) je nach Ausprägung typische Bereiche von 0–10 (leichte Migräne), 20–40 (mittelgradige Migräne) bis 50–60 (schwere Migräne, inkl. Schwerbehinderung).

Die Bewertung des GdB ist oft komplex. Lassen Sie sich beraten, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden und welche Möglichkeiten Sie haben – egal, ob Sie schon einen Antrag gestellt haben oder nicht.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Migräne/Chronische Kopfschmerzen
Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich

Leichte Verlaufsform: Anfälle durchschnittlich einmal monatlich

0-10

Mittelgradige Verlaufsform: häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend

20-40

Schwere Verlaufsform: lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen

50-60 inkl. Schwb.

Antragstellung: So läuft es ab

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) wegen Migräne oder chronischen Kopfschmerzen beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: Atteste von Neurologen oder Schmerztherapeuten, Krankenhaus- oder Reha-Berichte
  • Halten Sie Ihre Einschränkungen im Alltag möglichst konkret fest, zum Beispiel durch das Führen Sie eines Migräne- oder Kopfschmerztagebuch, das Häufigkeit, Intensität, Dauer und Begleiterscheinungen dokumentiert.

Antrag ausfüllen

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und schildern Sie die Einschränkungen möglichst konkret, insbesondere wie sich die Beschwerden auf Alltag, Arbeit und Familienleben auswirken.

Unterlagen einreichen

  • Fügen Sie alle gesammelten medizinischen Nachweise bei.
  • Geben Sie eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte an, damit das Amt bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Bearbeitungszeit abwarten

  • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und holt ggf. zusätzliche Gutachten ein. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Bescheid erhalten

  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.

Worauf sollte man beim Antrag achten?

  • Beschreiben Sie möglichst konkret, wie Migräne und Kopfschmerzen Ihren Alltag beeinträchtigen (z. B. Häufigkeit und Dauer der Anfälle, Ausfalltage, Licht- und Lärmempfindlichkeit, Übelkeit, Einschränkungen im Job und Sozialleben).
  • Geben Sie alle relevanten Diagnosen und Einschränkungen an – auch Begleiterkrankungen und psychische Belastungen.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie erst den Antrag planen oder schon einen ablehnenden Bescheid haben – je früher Sie fachliche Unterstützung hinzuziehen, desto größer sind die Erfolgschancen auf eine angemessene GdB-Bewertung oder Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung.

Wie lange dauert die Rückmeldung vom Versorgungsamt?

Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

Regulärer Zeitrahmen:

  • In der Regel 3 bis 6 Monate
  • Abhängig vom Bundesland und Fallkomplexität
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Monate

Verlängerungen möglich:

  • Bei komplexen medizinischen Gutachten
  • Bei hohem Antragsaufkommen
  • Bei zusätzlichen Begutachtungsterminen

Rechtliche Optionen bei Verzögerung:

  • Nach Ablauf der 6-Monatsfrist besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage
  • Ein Fachanwalt kann das Verfahren beschleunigen
  • Vorherige rechtliche Beratung empfiehlt sich

Tipps für Wartende:

  1. Dokumentieren Sie alle neuen medizinischen Entwicklungen
  2. Bereiten Sie mögliche Nachfragen des Amtes vor
  3. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen

Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Kämpfen lohnt sich: Aktuelle Gerichtsurteile zum GdB

Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, die eigenen Einschränkungen nachvollziehbar zu belegen und die Bewertung nicht einfach hinzunehmen, wenn sie die tatsächliche Belastung nicht abbildet. Bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen werden in der Praxis nach den genannten Kriterien häufig zu niedrige Einstufungen vorgenommen, insbesondere bei chronischer oder therapieresistenter Migräne.

So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 17.10.2023, Az. L 6 SB 385/23) bei mehrfach wöchentlichen Migräneanfällen (jeweils 1–3 Tage, mit Übelkeit und Lichtempfindlichkeit) einen Einzel-GdB von 40 zugesprochen. Ebenso erkannte das Sozialgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 19.12.2019, Az. S 9 SB 111/17) bei 8–15 Migräneanfällen im Monat einen GdB von 40 an, nachdem die Behörde zunächst abgelehnt hatte.

Fazit:

Auch wenn nicht jedes Verfahren sofort zum gewünschten Ergebnis führt, kann eine saubere Dokumentation (zum Beispiel durch ein Tagebuch) und eine präzise Darstellung der Alltagsfolgen entscheidend sein, um eine angemessene Einstufung zu erreichen.

Kostenlose Erstprüfung bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da Migräne und chronische Kopfschmerzen in vielen Fällen unterschätzt werden, lohnt es sich, Ihren Bescheid genau zu prüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall zeitnah.
  • Transparente Kostenstruktur: Keine versteckten Gebühren, klare Kommunikation.
  • Schnelle Bearbeitung: Wir reagieren rasch auf kurze Widerspruchs- und Klagefristen.

Vorteile und Nachteilsausgleiche beim GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt je nach Höhe spürbare Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
  • Alltagsvorteile ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit mindestens 5 Tagen Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei ÖPNV, Kultur, Freizeit sowie Rabatten bei Versicherungen oder Mobilfunk.
  • Früher in Rente: Unter bestimmten Bedingungen können Schwerbehinderte früher oder sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.

Viele GdB-Bescheide sind fehlerhaft – So können Sie sich wehren

Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:

• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Bescheid genau prüfen (Frist: 1 Monat)
    • Abgleich mit tatsächlichen Beschwerden
    • Medizinische Unterlagen überprüfen
  2. Widerspruch einlegen:
    • Fristgerecht innerhalb von einem Monat
    • Konkrete Beanstandungen auflisten
    • Neue medizinische Nachweise beifügen
    • Alltagseinschränkungen detailliert schildern
  3. Fachliche Unterstützung:
    • Anwaltliche Beratung nutzen
    • Gutachten erstellen lassen

Wichtig:

• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich

Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird der GdB bei Migräne grundsätzlich bewertet?

Die Einstufung orientiert sich unter anderem an Häufigkeit und Dauer der Anfälle, Begleiterscheinungen und daran, wie stark Arbeit, Alltag und Sozialleben beeinträchtigt sind.

Welche typischen GdB-Bereiche kommen bei Migräne vor?

Je nach Schweregrad kommen häufig Bereiche von 20–40 (migränetypische Anfälle, die den Alltag wiederholt beeinträchtigen), 50–70 (Anfälle so häufig oder so lang, dass Alltag und Arbeit deutlich eingeschränkt sind) bis 80–100 (schwerste Verläufe mit sehr hoher Anfallslast und massiver Teilhabebeeinträchtigung) in Betracht.

Welche Unterlagen sind für den Antrag besonders wichtig?

Hilfreich sind ärztliche Atteste (zum Beispiel Neurologie oder Schmerztherapie), Krankenhaus- oder Reha-Berichte und ein Migräne- oder Kopfschmerztagebuch.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Fazit

Migräne und chronische Kopfschmerzen können Alltag und Berufsleben massiv beeinträchtigen, besonders wenn Anfälle häufig sind, lange dauern und starke Begleiterscheinungen auftreten. Ein angemessen festgestellter GdB kann wichtige Nachteilsausgleiche ermöglichen – daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Arthrose möglichst selbstbestimmt gestalten können.

Haben Sie bereits einen GdB-Bescheid? Viele Bescheide sind zu niedrig angesetzt. Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen!
Jetzt kostenlos Anspruch prüfen
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Weitere Artikel
Kostenlos Chancen prüfen lassen