mehr-GdB.de & Migräne/ chronische Kopschmerzen

Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen lesen müssen!

Frau hat einen Migräneanfall

Migräne und chronische Kopfschmerzen sind mehr als lästige Leiden – sie können den Alltag und das Berufsleben massiv beeinträchtigen. Betroffene klagen nicht nur über Schmerzen, sondern oft auch über Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit. Wenn herkömmliche Therapien nur wenig Linderung bringen und Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sind, kann die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) sinnvoll sein.

Unsere mehr-GdB.de Sozialrechtsanwälte mit tiefgehender Expertise im GdB-Recht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche voll auszuschöpfen. Unten finden Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstprüfung durch spezialisierte Anwälte.

Was ist der GdB und warum ist er wichtig?

Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark eine chronische Erkrankung Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben. Bereits ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und profitieren von wichtigen Nachteilsausgleichen:

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Wichtig: Wenn Sie „nur“ einen GdB von 30 oder 40 haben, können Sie sich unter Umständen gleichstellen lassen und dennoch vom besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung profitieren.

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen – und wie wird er berechnet?

Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, beim zuständigen Versorgungsamt einen GdB-Antrag stellen. Bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen sind unter anderem folgende Faktoren ausschlaggebend:

  • Häufigkeit und Dauer der Anfälle
  • Ausmaß der Begleiterscheinungen (z. B. Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Lärmempfindlichkeit, Aura-Symptome)
  • Auswirkungen auf Arbeit und Alltag (z. B. mehrtägige Ausfälle, Rückzug aus dem Sozialleben)
  • Therapieverlauf: Welche Medikamente wirken noch? Liegen Resistenzen oder Nebenwirkungen vor?

Tipp vom Anwalt: Führen Sie ein Migräne- oder Kopfschmerztagebuch, in dem Sie Anfallshäufigkeit und -intensität, Dauer, Begleiterscheinungen und mögliche Auslöser dokumentieren. Dies ist eines der schlagkräftigsten Argumente gegenüber dem Versorgungsamt, wenn es darum geht, die Schwere Ihrer Beeinträchtigungen zu belegen.

GdB-Bewertung bei Migräne nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Migräne kann – je nach Schwere und Häufigkeit – einen relevanten GdB teils inkl. Schwerbehinderung begründen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Teil B, Ziff. 2.3) sehen vor:

  • Leichte Migräne (seltene Anfälle): GdB 0–10
  • Mittelgradige Migräne (mehrere Tage, Beeinträchtigung im Alltag): GdB 20–40
  • Schwere Migräne (kaum beschwerdefreie Intervalle, starke Symptome): GdB 50–60 inkl. Schwerbehinderung

Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.10.2023, Az. L 6 SB 385/23) sprach einer Frau mit mehrfach wöchentlichen Migräneanfällen (1–3 Tage, Übelkeit, Lichtempfindlichkeit) einen Einzel-GdB von 40 zu.


Auch das SG Frankfurt am Main (Urteil vom 19.12.2019, Az. S 9 SB 111/17) erkannte bei 8–15 Migräneanfällen im Monat ebenfalls einen GdB von 40 an – trotz ursprünglicher Ablehnung durch die Behörde.


Cluster-Kopfschmerzen werden meist analog bewertet, können aber – aufgrund der hohen Schmerzintensität – im Einzelfall auch höher eingestuft werden.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Migräne/ chronische Kopfschmerzen

Da Migräne in der Versorgungsmedizin-Verordnung zwar genannt, aber oft nicht differenziert genug bewertet wird, kommt es in der Praxis häufig zu zu niedrigen Einstufungen und Ablehnung der Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr). Besonders bei chronischer oder therapieresistenter Migräne wird die tatsächliche Belastung unterschätzt. Als Orientierung dienen die folgenden Richtwerte – abgeleitet aus der Versorgungsmedizinischen Verordnung sowie gerichtlicher Rechtsprechung:
Ausprägung von Migräne / chronischen Kopfschmerzen
Typischer GdB-Bereich
0-10
20-40
50-60 inkl. Schwerbehinderung
Chronische Kopfschmerzen (z. B. Spannungskopfschmerzen mit täglicher oder fast täglicher Problematik) werden ebenfalls in Anlehnung an diese Kriterien beurteilt. Entscheidend ist auch hier, wie beeinträchtigt Sie dadurch sind.

Hinweis: Ein GdB von 50 oder mehr bedeutet in der Regel Schwerbehinderung – also eine stärkere Schutzposition am Arbeitsplatz, steuerliche Vorteile sowie früherer, abschlagsfreier Renteneintritt.

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen?

Der Antrag auf Feststellung des GdB läuft beim Versorgungsamt Ihres Bundeslandes. Das Vorgehen umfasst:

Schritte zur Antragstellung

  1. Formularbeschaffung
    • Antragsformular vom Versorgungsamt (online oder per Post).
  2. Medizinische Unterlagen beifügen
    • Ärztliche Atteste (Neurologe, Schmerztherapeut).
    • Kopien von Krankenhaus- oder Reha-Berichten.
    • Migräne-/Kopfschmerztagebuch.
  3. Ausführliche Selbstdarstellung
    • Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen möglichst genau.
    • Geben Sie an, wie sich die Beschwerden auf Ihren Alltag, Ihre Arbeit und Ihr Familienleben auswirken.
  4. Abschicken
    • Per Post (am besten als Einschreiben) oder online.
  5. Bearbeitungszeit
    • In der Regel 3–6 Monate, aber es kann auch länger dauern

Wichtig: Die Behörde entscheidet meist nach Aktenlage – je vollständiger und konkreter Ihre Unterlagen sind, desto besser. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihrer eigenen Schilderung: Sie macht sichtbar, was in Befunden oft nicht steht.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen ein

Fällt der GdB niedriger aus als erwartet, wird Ihre Schwerbehinderung abgelehnt oder wird Ihr Antrag gänzlich abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen:

  1. Frist beachten
    • Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.
  2. Fristwahrender Widerspruch & Akteneinsicht
    • Legen Sie schriftlich (per Einschreiben) Widerspruch ein und fordern Sie Akteneinsicht an, um zu prüfen, welche Unterlagen dem Versorgungsamt vorlagen.
  3. Akten prüfen & Begründung nachreichen
    • Möglicherweise fehlen wichtige Arztbriefe oder Ihr Migränetagebuch wurde nicht berücksichtigt.
    • Ergänzen Sie Ihre Unterlagen und Begründungen entsprechend.
  4. Fachanwalt einschalten
    • Ein sozialrechtlich versierter Anwalt erkennt typische Fehler der Versorgungsbehörden und kann gezielt nachsteuern.
  5. Widerspruchsverfahren
    • Bleibt der Widerspruch erfolglos, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Anschließend können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

Tipp vom Anwalt: Im Widerspruchsverfahren sollten Sie neue Befunde oder zusätzliche Erläuterungen einbringen. Ein einfaches Wiederholen der alten Argumente bringt selten Erfolg.

Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht:
  • Kostenfreiheit: In der Regel fallen für Kläger am Sozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • Frist von einem Monat: Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids müssen Sie die Klage schriftlich einreichen.
  • Gerichtliche Beweiserhebung: Das Gericht kann unabhängige Gutachten zum RLS anfordern und bewertet Ihre Situation neu.
  • Vergleich oder Urteil: Oft kommt es zu einem Vergleich, in dem ein höherer GdB als zuvor festgelegt wird.

Wichtig: Ein spezialisierter Anwalt steigert hier die Erfolgschancen erheblich, da er sowohl die rechtlichen Feinheiten als auch typische Sachverständigenfehler im GdB-Verfahren kennt.

Kostenlose Erstprüfung bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da Migräne und chronische Kopfschmerzen in vielen Fällen unterschätzt werden, lohnt es sich, Ihren Bescheid genau zu prüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall zeitnah.
  • Transparente Kostenstruktur: Keine versteckten Gebühren, klare Kommunikation.
  • Schnelle Bearbeitung: Wir reagieren rasch auf kurze Widerspruchs- und Klagefristen.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie erst den Antrag planen oder schon einen ablehnenden Bescheid haben – je früher Sie fachliche Unterstützung hinzuziehen, desto größer sind die Erfolgschancen auf eine angemessene GdB-Bewertung oder Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung.

Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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