Migräne und chronische Kopfschmerzen sind mehr als lästige Leiden – sie können den Alltag und das Berufsleben massiv beeinträchtigen. Betroffene klagen nicht nur über Schmerzen, sondern oft auch über Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit. Wenn herkömmliche Therapien nur wenig Linderung bringen und Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sind, kann die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) sinnvoll sein.
Unsere mehr-GdB.de Sozialrechtsanwälte mit tiefgehender Expertise im GdB-Recht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche voll auszuschöpfen. Unten finden Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstprüfung durch spezialisierte Anwälte.
Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark eine chronische Erkrankung Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben. Bereits ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und profitieren von wichtigen Nachteilsausgleichen:
Wichtig: Wenn Sie „nur“ einen GdB von 30 oder 40 haben, können Sie sich unter Umständen gleichstellen lassen und dennoch vom besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung profitieren.
Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, beim zuständigen Versorgungsamt einen GdB-Antrag stellen. Bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen sind unter anderem folgende Faktoren ausschlaggebend:
Tipp vom Anwalt: Führen Sie ein Migräne- oder Kopfschmerztagebuch, in dem Sie Anfallshäufigkeit und -intensität, Dauer, Begleiterscheinungen und mögliche Auslöser dokumentieren. Dies ist eines der schlagkräftigsten Argumente gegenüber dem Versorgungsamt, wenn es darum geht, die Schwere Ihrer Beeinträchtigungen zu belegen.
Migräne kann – je nach Schwere und Häufigkeit – einen relevanten GdB teils inkl. Schwerbehinderung begründen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Teil B, Ziff. 2.3) sehen vor:
Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.10.2023, Az. L 6 SB 385/23) sprach einer Frau mit mehrfach wöchentlichen Migräneanfällen (1–3 Tage, Übelkeit, Lichtempfindlichkeit) einen Einzel-GdB von 40 zu.
Auch das SG Frankfurt am Main (Urteil vom 19.12.2019, Az. S 9 SB 111/17) erkannte bei 8–15 Migräneanfällen im Monat ebenfalls einen GdB von 40 an – trotz ursprünglicher Ablehnung durch die Behörde.
Cluster-Kopfschmerzen werden meist analog bewertet, können aber – aufgrund der hohen Schmerzintensität – im Einzelfall auch höher eingestuft werden.
Hinweis: Ein GdB von 50 oder mehr bedeutet in der Regel Schwerbehinderung – also eine stärkere Schutzposition am Arbeitsplatz, steuerliche Vorteile sowie früherer, abschlagsfreier Renteneintritt.
Wichtig: Die Behörde entscheidet meist nach Aktenlage – je vollständiger und konkreter Ihre Unterlagen sind, desto besser. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihrer eigenen Schilderung: Sie macht sichtbar, was in Befunden oft nicht steht.
Fällt der GdB niedriger aus als erwartet, wird Ihre Schwerbehinderung abgelehnt oder wird Ihr Antrag gänzlich abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen:
Tipp vom Anwalt: Im Widerspruchsverfahren sollten Sie neue Befunde oder zusätzliche Erläuterungen einbringen. Ein einfaches Wiederholen der alten Argumente bringt selten Erfolg.
Wichtig: Ein spezialisierter Anwalt steigert hier die Erfolgschancen erheblich, da er sowohl die rechtlichen Feinheiten als auch typische Sachverständigenfehler im GdB-Verfahren kennt.
Da Migräne und chronische Kopfschmerzen in vielen Fällen unterschätzt werden, lohnt es sich, Ihren Bescheid genau zu prüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie erst den Antrag planen oder schon einen ablehnenden Bescheid haben – je früher Sie fachliche Unterstützung hinzuziehen, desto größer sind die Erfolgschancen auf eine angemessene GdB-Bewertung oder Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung.
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.
Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
Unsere handverlesenen Partneranwälte sind Spezialisten für GdB-Verfahren und wir haben für jedes Krankheitsbild den passenden Experten. Unsere GdB-Anwälte haben tausende Verfahren geführt und haben diverse Krankheitsbilder und Kombinationen gesehen. Unser Vorgehen ist einfach, digital und stressfrei für Sie und unsere Partneranwälte kämpfen dafür, dass Sie den GdB erhalten, der Ihnen wirklich zusteht.
Wir haben ein handverlesenes Netzwerk an spezialisierten Partneranwälten aufgebaut, sodass wir für jedes Krankheitsbild den perfekten Experten haben, um Ihren Fall zu übernehmen. Dazu ist der gesamte Prozess digital, einfach und ohne Papierkram – bei voller Transparenz und persönlicher Betreuung. Anders als klassische Anwaltskanzleien haben wir uns ausschließlich auf GdB-Verfahren und Schwerbehinderungen spezialisiert und können dadurch einen besseren, digitaleren und günstigeren Service anbieten.
Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Wir haben transparente und faire Preise, die Sie unserer Preis-Seite entnehmen können. Vor jedem Schritt wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und entscheiden selbst, ob Sie mit unseren Anwälten weitere Schritte einleiten wollen – volle Kostentransparenz!
Jeder Fall ist anders, aber in der Vergangenheit konnten unsere GdB-Partneranwälte in 50% der Fälle einen höheren GdB erstreiten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Anspruch kostenlos und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Nur wenn die Chancen auf einen höheren GdB oder Anerkennung der Schwerbehinderung gut stehen, empfehlen wir Ihnen den nächsten Schritt.
Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, prüfen wir, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen.
Ganz einfach in drei Schritten:
1. Fragen online beantworten & kostenlos prüfen lassen (unter 3 Minuten)
2. mehr-GdB.de beauftragen & Widerspruch oder Klage einreichen
3. Höheren GdB / Schwerbehinderung erhalten & Vorteile sichern
Die Dauer hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Ihre kostenlose Einschätzung durch unsere Partneranwälte erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ein Widerspruch dauert in der Regel einige Wochen, eine Klage kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, wie lange es in Ihrem Fall dauert, halten wir Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden!
Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Während des gesamten Prozesses übernehmen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns auch um die Abrechnung. Sie können sich also entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie.
Selbstverständlich können Sie unseren Service auch privat bezahlen. Wir sind der festen Überzeugung, dass hochwertige juristische Beratung keine Frage des Geldes sein sollte. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Ihnen die besten Preise auf dem Markt anzubieten.