Wenn die Lunge nicht mehr mitmacht, verändert sich alles. Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma bronchiale, Long-COVID, Lungenfibrose oder Bronchiektasen leiden nicht nur unter der körperlichen Belastung. Auch das Berufsleben, soziale Kontakte oder die Fähigkeit, sich frei zu bewegen, werden oft massiv eingeschränkt.
Und doch erleben viele Betroffene das gleiche: Ihr Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung wird abgelehnt oder nur mit einem zu niedrigen Wert bewilligt. Dabei kann der richtige GdB und die Schwerbehinderung existenziell wichtig sein – etwa für steuerliche Entlastungen, früheren Renteneintritt oder einen besseren Kündigungsschutz.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die GdB-Bewertung und Schwerbehinderung bei Lungenerkrankungen: Wie die Bewertung funktioniert, welche Werte typisch sind, wie Sie einen Antrag stellen – und was zu tun ist, wenn der Bescheid nicht das widerspiegelt, was Sie tagtäglich durchmachen.
Unsere mehr-GdB.de-Sozialrechtsanwälte, spezialisiert auf GdB-Verfahren und Schwerbehindertenrecht, unterstützen Sie gerne – unverbindlich, fundiert und mit Blick auf Ihre individuellen Rechte.
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine Erkrankung das Leben eines Menschen einschränkt. Er wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 vergeben – je höher der GdB, desto schwerer die Auswirkungen auf die Teilhabe am Alltag, Berufsleben und der Gesellschaft. Ab einem GdB von 50 oder mehr spricht man zusätzlich von einer Schwerbehinderung.
Wichtig: Es geht nicht nur um die Diagnose – sondern um die tatsächlichen funktionellen Einschränkungen im Alltag. Was macht die Erkrankung mit Ihrer Belastbarkeit? Können Sie noch Treppen steigen, längere Strecken gehen, sich konzentrieren, mit dem Bus fahren, sich selbst versorgen? Werden diese Aspekte mit bedacht, erhalten Sie einen höheren GdB oder sogar die Schwerbehinderung.
Wichtig: Ein korrekt anerkannter GdB teilweise sogar mit Schwerbehinderung ist kein „Bonus“ – sondern ein rechtlich verankerter Nachteilsausgleich, der Ihnen im Alltag, im Berufsleben und finanziell wichtige Unterstützung sichert. Gerade bei Lungenerkrankungen, die oft schleichend fortschreiten und unterschätzt werden, ist die richtige Einstufung nicht nur gerecht – sondern existenziell.
Grundsätzlich gilt: Jede Person, die länger als sechs Monate durch eine Erkrankung gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Das betrifft auch Lungenerkrankungen – egal ob die Diagnose COPD, Asthma, Long-COVID, Lungenfibrose, Bronchiektasen oder ein anderer Befund lautet. Entscheidend ist dabei nicht allein der medizinische Name der Krankheit, sondern wie stark Ihre Beschwerden Ihren Alltag beeinflussen. Können Sie noch längere Strecken gehen? Wie belastbar sind Sie im Haushalt oder Beruf? Müssen Sie häufig pausieren, Sauerstoff nutzen oder Aktivitäten abbrechen?
Die Berechnung des GdB und der Schwerbehinderung orientiert sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, einer Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Dabei werden nicht nur Lungenfunktionswerte (zum Beispiel FEV1, Sauerstoffsättigung, etc.), sondern auch Symptome wie Atemnot, Fatigue, Einschränkungen der Mobilität, Konzentrationsprobleme oder psychische Folgeerscheinungen berücksichtigt.
Wichtig: Wenn mehrere Gesundheitsprobleme vorliegen – zum Beispiel COPD und Herzprobleme oder Depressionen – werden diese nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Das Ziel ist es, ein realistisches Gesamtbild der Beeinträchtigung zu erfassen.
Die Grundlage für die GdB-Einstufung bei Lungenerkrankungen bildet die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), genauer gesagt die darin enthaltenen Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese definieren bestimmte Bewertungskriterien, anhand derer die gesundheitlichen Einschränkungen systematisch und nachvollziehbar beurteilt werden – nicht nur auf Basis von Diagnosen, sondern vor allem anhand funktioneller Einschränkungen im Alltag.
Zentral sind dabei drei Aspekte:
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Praxis auswirken – je nach Schweregrad:
Tipp vom Anwalt: Viele Ablehnungen beruhen auf einer zu oberflächlichen Bewertung der Lungenfunktion. Wenn in Ihrem Bescheid beispielsweise steht: „Keine erhebliche Einschränkung der Teilhabe“, lohnt sich fast immer ein genauer Blick in die Akten – insbesondere dann, wenn Ihre Alltagsbelastbarkeit deutlich eingeschränkt ist.
Tipp vom Anwalt: Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Einschränkungen geschildert sind, desto eher erkennt das Versorgungsamt den tatsächlichen Schweregrad und die Schwerbehinderung an. Allgemeine Formulierungen wie „Ich habe Asthma“ reichen nicht – wichtig sind die Auswirkungen auf Ihr Leben.
Wurde Ihr Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Gerade bei Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma, Long-COVID oder Lungenfibrose wird häufig am unteren Rand des Ermessensspielraums entschieden. Die Folge: Viele Bescheide sind unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft.
Deshalb gilt: Widerspruch einlegen lohnt sich. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids passieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum erfolgreichen Widerspruch:
Tipp vom Anwalt: Wiederholen Sie im Widerspruch nicht einfach nur das, was Sie schon im Antrag gesagt haben. Bringen Sie neue Argumente, tiefergehende Begründungen und idealerweise zusätzliche Unterlagen ein. Nur so entsteht ein echter Mehrwert für die erneute Prüfung.
Wenn auch Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, ist das noch lange nicht das Ende des Weges. Im Gegenteil: Viele Betroffene erreichen erst im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht eine realistische und faire Bewertung - wie die Schwerbehinderung (GdB 50 und mehr) - ihrer Lungenerkrankung, etwa bei COPD im Endstadium, Asthma mit massiven Einschränkungen, Long Covid mit Fatigue-Syndrom oder Sauerstoffpflichtigkeit im Alltag.
Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Die gute Nachricht: Bei der Klage fallen keine Kosten für das Gericht und die Gegenseite an.
Darum lohnt sich eine Klage – und so läuft sie ab:
Wichtig: Eine Klage kann der Schlüssel sein, um endlich den GdB zu bekommen, der Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand gerecht wird – und Ihnen die Nachteilsausgleiche verschafft, die Sie im Alltag dringend brauchen.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen und anzufechten. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Lungenerkrankungen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.
Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB ist kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
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