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Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) & Schwerbehinderung bei Lungenerkrankungen lesen müssen!

Mann kann wegen Lungenerkrankung schwerfällig atmen

Wenn die Lunge nicht mehr mitmacht, verändert sich alles. Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma bronchiale, Long-COVID, Lungenfibrose oder Bronchiektasen leiden nicht nur unter der körperlichen Belastung. Auch das Berufsleben, soziale Kontakte oder die Fähigkeit, sich frei zu bewegen, werden oft massiv eingeschränkt.

Und doch erleben viele Betroffene das gleiche: Ihr Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung wird abgelehnt oder nur mit einem zu niedrigen Wert bewilligt. Dabei kann der richtige GdB und die Schwerbehinderung existenziell wichtig sein – etwa für steuerliche Entlastungen, früheren Renteneintritt oder einen besseren Kündigungsschutz.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die GdB-Bewertung und Schwerbehinderung bei Lungenerkrankungen: Wie die Bewertung funktioniert, welche Werte typisch sind, wie Sie einen Antrag stellen – und was zu tun ist, wenn der Bescheid nicht das widerspiegelt, was Sie tagtäglich durchmachen.

Unsere mehr-GdB.de-Sozialrechtsanwälte, spezialisiert auf GdB-Verfahren und Schwerbehindertenrecht, unterstützen Sie gerne – unverbindlich, fundiert und mit Blick auf Ihre individuellen Rechte.

Was ist der GdB und warum ist er entscheidend bei Lungenerkrankungen?

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine Erkrankung das Leben eines Menschen einschränkt. Er wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 vergeben – je höher der GdB, desto schwerer die Auswirkungen auf die Teilhabe am Alltag, Berufsleben und der Gesellschaft. Ab einem GdB von 50 oder mehr spricht man zusätzlich von einer Schwerbehinderung.

Wichtig: Es geht nicht nur um die Diagnose – sondern um die tatsächlichen funktionellen Einschränkungen im Alltag. Was macht die Erkrankung mit Ihrer Belastbarkeit? Können Sie noch Treppen steigen, längere Strecken gehen, sich konzentrieren, mit dem Bus fahren, sich selbst versorgen? Werden diese Aspekte mit bedacht, erhalten Sie einen höheren GdB oder sogar die Schwerbehinderung.

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Wichtig: Ein korrekt anerkannter GdB teilweise sogar mit Schwerbehinderung ist kein „Bonus“ – sondern ein rechtlich verankerter Nachteilsausgleich, der Ihnen im Alltag, im Berufsleben und finanziell wichtige Unterstützung sichert. Gerade bei Lungenerkrankungen, die oft schleichend fortschreiten und unterschätzt werden, ist die richtige Einstufung nicht nur gerecht – sondern existenziell.

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei meiner Lungenerkrankung – und wie wird der GdB berechnet?

Grundsätzlich gilt: Jede Person, die länger als sechs Monate durch eine Erkrankung gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Das betrifft auch Lungenerkrankungen – egal ob die Diagnose COPD, Asthma, Long-COVID, Lungenfibrose, Bronchiektasen oder ein anderer Befund lautet. Entscheidend ist dabei nicht allein der medizinische Name der Krankheit, sondern wie stark Ihre Beschwerden Ihren Alltag beeinflussen. Können Sie noch längere Strecken gehen? Wie belastbar sind Sie im Haushalt oder Beruf? Müssen Sie häufig pausieren, Sauerstoff nutzen oder Aktivitäten abbrechen?

Die Berechnung des GdB und der Schwerbehinderung orientiert sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, einer Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Dabei werden nicht nur Lungenfunktionswerte (zum Beispiel FEV1, Sauerstoffsättigung, etc.), sondern auch Symptome wie Atemnot, Fatigue, Einschränkungen der Mobilität, Konzentrationsprobleme oder psychische Folgeerscheinungen berücksichtigt.

Wichtig: Wenn mehrere Gesundheitsprobleme vorliegen – zum Beispiel COPD und Herzprobleme oder Depressionen – werden diese nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Das Ziel ist es, ein realistisches Gesamtbild der Beeinträchtigung zu erfassen.

GdB-Bewertung bei Lungenerkrankungen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Die Grundlage für die GdB-Einstufung bei Lungenerkrankungen bildet die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), genauer gesagt die darin enthaltenen Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese definieren bestimmte Bewertungskriterien, anhand derer die gesundheitlichen Einschränkungen systematisch und nachvollziehbar beurteilt werden – nicht nur auf Basis von Diagnosen, sondern vor allem anhand funktioneller Einschränkungen im Alltag.

Zentral sind dabei drei Aspekte:

  • Wie stark ist die Atemnot ausgeprägt und wann tritt sie auf?
  • Wie sehr sind Lungenfunktion und Blutgaswerte verändert?
  • Wie groß ist die Auswirkung auf die Lebensführung (z. B. Mobilität, Erwerbsfähigkeit, Teilhabe)?

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Praxis auswirken – je nach Schweregrad:

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Lungenerkrankungen

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Praxis auswirken – je nach Schweregrad. Diese Werte gelten unabhängig davon, ob die Ursache beispielsweise COPD, Asthma bronchiale, Long-COVID, eine Lungenfibrose oder ein Lungenemphysem ist. Entscheidend ist der tatsächliche funktionelle Zustand, nicht nur der Krankheitsname.
Einschränkungsgrad der Lungenfunktion
Typischer GdB-Bereich
20-40
50-70 inkl. Schwerbehinderung
80-100 inkl. Schwerbehinderung

Tipp vom Anwalt: Viele Ablehnungen beruhen auf einer zu oberflächlichen Bewertung der Lungenfunktion. Wenn in Ihrem Bescheid beispielsweise steht: „Keine erhebliche Einschränkung der Teilhabe“, lohnt sich fast immer ein genauer Blick in die Akten – insbesondere dann, wenn Ihre Alltagsbelastbarkeit deutlich eingeschränkt ist.

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei Lungenerkrankungen?

Wenn Ihre Lungenerkrankung Sie über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im Alltag einschränkt, haben Sie grundsätzlich das Recht, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) inkl. Schwerbehinderung zu stellen. Die Beantragung ist in der Regel formlos möglich, sollte aber gut vorbereitet und durch aussagekräftige Unterlagen gestützt sein. Sie reichen Ihren Antrag auf Feststellung des GdB bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Wohnorts ein. Das Vorgehen gliedert sich meist wie folgt:

Schritte zur Antragstellung

  1. Antragsformular beschaffen:
    Den Antrag erhalten Sie auf der Website Ihres zuständigen Versorgungsamts oder auf Anfrage per Post. Viele Bundesländer bieten inzwischen auch Online-Portale zur digitalen Antragstellung an.
  2. Ärztliche Unterlagen zusammenstellen
    Legen Sie möglichst vollständige medizinische Nachweise bei, darunter:
    • Lungenfunktionsmessungen (z. B. FEV1-Wert, Bodyplethysmographie)
    • Berichte über Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte
    • Atteste von Fachärzten (Pneumologen, Schlafmediziner, etc.)
    • Medikamentenpläne, Therapieübersichten, Sauerstoffverordnungen
    • Schlaflaborberichte bei zusätzlicher Schlafapnoe
  3. Alltagseinschränkungen konkret schildern:
    Je anschaulicher Sie beschreiben, wie sich Ihre Erkrankung auf Ihren Alltag auswirkt, desto besser. Dazu gehört zum Beispiel:
    • Wie schnell geraten Sie außer Atem?
    • Können Sie noch alleine einkaufen gehen?
    • Gibt es Tage, an denen Sie das Haus kaum verlassen können?
    • Wie beeinflusst die Erkrankung Ihre Arbeitsfähigkeit?
  4. Antrag einreichen:
    Reichen Sie den Antrag samt Anlagen per Post (nach Möglichkeit per Einschreiben) oder über das Online-Portal Ihres Bundeslands ein.
  5. Geduld haben und Fristen notieren:
    Die Bearbeitungszeit beträgt meist zwischen 3 und 6 Monaten, kann sich aber verlängern, wenn das Amt weitere Gutachten einholt oder Rückfragen hat. Sollte die Entscheidung negativ oder unbefriedigend ausfallen, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Tipp vom Anwalt: Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Einschränkungen geschildert sind, desto eher erkennt das Versorgungsamt den tatsächlichen Schweregrad und die Schwerbehinderung an. Allgemeine Formulierungen wie „Ich habe Asthma“ reichen nicht – wichtig sind die Auswirkungen auf Ihr Leben.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Lungenerkrankungen ein

Wurde Ihr Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Gerade bei Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma, Long-COVID oder Lungenfibrose wird häufig am unteren Rand des Ermessensspielraums entschieden. Die Folge: Viele Bescheide sind unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft.

Deshalb gilt: Widerspruch einlegen lohnt sich. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids passieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum erfolgreichen Widerspruch:

  1. Fristwahrend Widerspruch einlegen:
    Reichen Sie zunächst einen formlosen Widerspruch ein – schriftlich per Brief oder Fax. Wichtig ist, dass der Widerspruch fristgerecht beim Amt eingeht. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
  2. Akteneinsicht beantragen:
    Fordern Sie direkt in Ihrem Widerspruch Akteneinsicht an. So erfahren Sie, welche Befunde das Amt berücksichtigt hat - und welche möglicherweise fehlen oder falsch interpretiert wurden.
  3. Widerspruch sorgfältig begründen:
    Liefern Sie Argumente, warum Sie mit ihrem Bescheid nicht einverstanden sind. Wichtig kann dabei sein:
    • Haben Sie neue medizinische Unterlagen oder aktuelle Befunde?
    • Wurden alle Aspekte Ihrer Lungenerkrankung richtig gewürdigt (z. B. Sauerstoffpflichtigkeit, Fatigue, Begleiterkrankungen)?
    • Fehlt die Berücksichtigung der Alltagseinschränkungen (z. B. Gehbehinderung, soziale Isolation, Arbeitsunfähigkeit)?
  4. Fachliche Unterstützung nutzen:
    Ein erfahrener Sozialrechtsanwalt erkennt oft auf den ersten Blick, wo der Bescheid angreifbar ist. Gerade bei GdB-Bewertungen für Lungenerkrankungen ist das Fachwissen entscheidend, weil sich viele Behörden nur auf Standardwerte verlassen – und das individuelle Belastungsprofil nicht richtig erfassen.

Tipp vom Anwalt: Wiederholen Sie im Widerspruch nicht einfach nur das, was Sie schon im Antrag gesagt haben. Bringen Sie neue Argumente, tiefergehende Begründungen und idealerweise zusätzliche Unterlagen ein. Nur so entsteht ein echter Mehrwert für die erneute Prüfung.

Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Lungenerkrankungen

Wenn auch Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, ist das noch lange nicht das Ende des Weges. Im Gegenteil: Viele Betroffene erreichen erst im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht eine realistische und faire Bewertung - wie die Schwerbehinderung (GdB 50 und mehr) - ihrer Lungenerkrankung, etwa bei COPD im Endstadium, Asthma mit massiven Einschränkungen, Long Covid mit Fatigue-Syndrom oder Sauerstoffpflichtigkeit im Alltag.

Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Die gute Nachricht: Bei der Klage fallen keine Kosten für das Gericht und die Gegenseite an.

Darum lohnt sich eine Klage – und so läuft sie ab:

  • Gericht beauftragt unabhängige Sachverständige:
    Anders als beim Versorgungsamt erfolgt hier oft eine umfassendere medizinische Bewertung, häufig durch spezialisierte Fachärzt:innen, die sich auch mit komplexen Lungenerkrankungen auskennen.
  • Neue Unterlagen und Beweisanträge möglich:
    Sie (bzw. Ihr Anwalt) können weitere Befunde, Stellungnahmen oder Gegengutachten (§ 109 SGG) einbringen.
  • Vergleiche sind häufig:
    Oft lässt sich das Verfahren durch einen Vergleich mit dem Amt beenden, etwa mit einem höheren GdB oder der Anerkennung bestimmter Merkzeichen (z. B. G für eingeschränkte Gehfähigkeit oder H für Hilflosigkeit bei schwerer Atemnot).
  • Mit Anwalt steigen die Erfolgschancen:
    Gerade bei Lungenerkrankungen mit komplexer oder schleichender Symptomatik (z. B. Long Covid, Lungenfibrose) ist es entscheidend, die richtigen Argumente rechtssicher und überzeugend vorzubringen. Ein spezialisierter Anwalt kennt die typischen Schwächen in Gutachten, Bescheiden und der Amtsbewertung.

Wichtig: Eine Klage kann der Schlüssel sein, um endlich den GdB zu bekommen, der Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand gerecht wird – und Ihnen die Nachteilsausgleiche verschafft, die Sie im Alltag dringend brauchen.

Kostenlose Erstprüfung bei Lungenerkrankungen durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen und anzufechten. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.

Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Lungenerkrankungen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB ist kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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