mehr-GdB.de & Long Covid / Post Covid

Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) bei Long Covid und Post Covid lesen müssen!

Frau ist wegen Long Covid Erkrankung erschöpft und prüft Ihren Bescheid zu Grad der Behinderung

Long Covid oder Post Covid kann Menschen noch Monate oder gar Jahre nach einer überstandenen Corona-Infektion massiv beeinträchtigen. Häufige Folgen sind das chronische Fatigue-Syndrom (CFS), Atemprobleme, kognitive Störungen („Brain Fog“), psychische Beschwerden oder andere gesundheitliche Einschränkungen. Betroffene müssen teils erhebliche Einbußen in ihrem Berufs- und Alltagsleben hinnehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass Long Covid / Post Covid noch nicht abschließend erforscht ist. Deshalb wird das Krankheitsbild von vielen Ärztinnen und Ärzten häufig nicht ausreichend gewürdigt. Dadurch wird die Situation für die Betroffenen zusätzlich erschwert, da sie oft auf weniger Verständnis und fundierte Unterstützung stoßen, als nötig wäre.

Gerade bei der Feststellung des GdB spielen fundierte ärztliche Stellungnahmen jedoch eine entscheidende Rolle. Wenn der behandelnde Arzt die vorliegenden Beschwerden nicht ausführlich dokumentiert oder unzureichend beschreibt, kann sich das negativ auf die Anerkennung des GdB oder der Schwerbehinderung auswirken.

Definition: Experten sprechen von Long Covid, wenn vier Wochen nach der akuten Infektion weiterhin Symptome auftreten oder neu entstehen. Hält dies länger als acht Wochen an, wird oft von Post Covid gesprochen.

Internationale Forschung geht davon aus, dass weltweit rund 5% der Bevölkerung – also rund 400 Millionen Menschen – an Long Covid / Post Covid leiden. Diese Prozentzahl an Erkrankten wird auch in Deutschland vermutet. Es wir davon ausgegangen dass ca. 3,5 Mio Menschen in Deutschland an Long Covid / Post Covid erkrankt sind. Frauen sind dabei etwa doppelt so häufig betroffen wie Männer, was unter anderem auf Unterschiede im Immunsystem und Hormonhaushalt zurückzuführen ist.

Wie entsteht Long Covid / Post Covid? Eine abschließende Klärung steht noch aus, aber mehrere Gründe werden diskutiert. Unter anderem könnte eine lang anhaltende Aktivierung des Immunsystems zu schlecht heilendem Gewebe oder Autoantikörpern führen, die sich gegen den eigenen Körper richten. Das Krankheitsbild ist sehr komplex und kann unterschiedliche Organe und Funktionen beeinträchtigen.

Typische Symptome, die über die bereits genannten hinausreichen, sind u. a.:

  • Herzrasen
  • Müdigkeit und Erschöpfung (Fatigue)
  • Schlafstörungen
  • Sprachstörungen
  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit
  • Muskelschwäche und Muskelschmerzen
  • Brustschmerzen
  • Störungen von Geruch und Geschmack

Da es im Verlauf häufig zu einem chronischen Erschöpfungssyndrom (ME/CFS) kommen kann und Betroffene in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sind, leiden viele auch unter psychischen Folgen, wie etwa Depressionen oder Angstzuständen. Einige können kaum noch am normalen Leben teilnehmen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche zur GdB-Feststellung bei Long Covid / Post Covid. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen angemessenen Grad der Behinderung beantragen, welche Nachteilsausgleiche bei hoher Einschränkung winken und was zu tun ist, wenn Ihr Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird.

Bei der Behandlung von Long Covid / Post Covid kommen zurzeit vor allem symptomlindernde Therapien zum Einsatz, beispielsweise Atem- und Ergotherapie, Medikamente gegen Kreislaufbeschwerden oder Sauerstoff-Hochdruck-Therapie und Immunadsorption (Auswaschen von Autoantikörpern). Nach heutigem Stand zielen die meisten Therapien darauf ab, einzelne Symptome zu verbessern oder stabil zu halten.

Unsere mehr-GdB.de-Sozialrechtsanwälte mit tiefer Expertise im GdB-Recht unterstützen Sie gerne, damit Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen können. Am Ende des Artikels finden Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte.

Was ist der GdB und warum ist er wichtig?

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark gesundheitliche Einschränkungen das Alltagsleben beeinflussen. Er reicht von 20 bis 100, festgelegt in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und erhalten wichtige Nachteilsausgleiche.

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Wichtig: Gerade für Betroffene, die aufgrund von Long Covid / Post Covid lange arbeitsunfähig sind oder nur eingeschränkt arbeiten können, kann ein hoher GdB oder eine Schwerbehinderung eine wertvolle Stütze sein.

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei Long Covid / Post Covid – und wie wird er berechnet?

Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate lang unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen. Beschwerden von Long Covid / Post Covid sind häufig vielschichtig und betreffen unterschiedliche Organsysteme. Wichtige Aspekte, die die Feststellung Ihres GdB beeinflussen, sind:

  • Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS / ME): Anhaltende Erschöpfung, fehlende Regeneration trotz ausreichend Schlaf
  • Atemprobleme oder eingeschränkte Lungenfunktion: Dauerhafte Luftnot, Lungenfunktionsstörungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Konzentrationsprobleme, Gedächtnislücken, Wortfindungsstörungen („Brain Fog“)
  • Psychische Beschwerden: Ängste, Depressionen, Schlafstörungen
  • Weitere körperliche Symptome: Etwa Geschmacks- und Geruchsstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Muskel-/Gelenkschmerzen, Husten oder Fieber

Tipp vom Anwalt: Long Covid / Post Covid wird von Behörden oft unterschätzt, gerade weil viele Symptome schwer messbar sind. Dokumentieren Sie deshalb Ihre Beschwerden möglichst systematisch und über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel mit einem Symptomtagebuch, ärztlichen Stellungnahmen und Reha-Berichten. Je besser nachvollziehbar Ihre Einschränkungen sind, desto höher ist die Chance auf einen angemessenen GdB und die Schwerbehinderung.

GdB-Bewertung bei Long Covid / Post Covid nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Da es in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab für Long-Covid gibt, wird in der Regel auf ähnliche Krankheitsbilder zurückgegriffen – beispielsweise auf das chronische Fatigue-Syndrom (CFS) oder auf Fibromyalgie. Je nach Schweregrad können hier GdB-Werte von 10 bis 100 und somit eine Schwerbinderung infrage kommen.

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Long Covid / Post Covid

Die VersMedV beschreibt für vergleichbare Syndrome (z. B. CFS, Fibromyalgie) eine Spanne von GdB 10 bis 100, abhängig von den tatsächlichen Einschränkungen. Eine Orientierung kann folgende Übersicht geben:
Ausprägung von Long Covid / Post Covid (bzw. CFS)
Typischer GdB-Bereich
10-20
30-40
50-60 inkl. Schwerbehinderung
70-100 inkl. Schwerbehinderung

Tipp vom Anwalt: Warten Sie nicht ab, ob es irgendwann ein eigenes Kapitel zu Long Covid / Post Covid in der VersMedV gibt. Schon jetzt können Sie Ihre Beschwerden ausführlich dokumentieren und so Ihren GdB-Antrag solide untermauern.

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei Long Covid / Post Covid?

Sie reichen Ihren Antrag auf Feststellung des GdB bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Wohnorts ein. Das Vorgehen gliedert sich meist wie folgt:

Schritte zur Antragstellung

  1. Formularbeschaffung
    • Antragsformulare erhalten Sie online oder per Post vom Versorgungsamt.
  2. Medizinische Unterlagen beifügen
    • Ärztliche Atteste zu Ihren Long Covid / Post Covid Beschwerden (Pulmologie, Neurologie, Kardiologie, Psychologie etc.)
    • Befunde (z. B. Blutwerte, Lungenfunktionsprüfung, Schlaflabor-Berichte)
    • Krankenhaus- oder Reha-Berichte
    • Behandlungshistorie (Medikamente, Therapien)
  3. Ausführliche Darstellung Ihrer Einschränkungen
    • Beschreiben Sie genau, wie Ihre Beschwerden Ihren Alltag, Ihren Beruf und Ihre Freizeitaktivitäten beeinträchtigen.
    • Dokumentieren Sie z. B. Fatigue-Symptome, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Ängste, Lungenprobleme.
  4. Antrag einreichen
    • Per Post (möglichst mit Einschreiben) oder online über das zuständige Portal.
  5. Bearbeitungszeit
    • Üblicherweise zwischen 3 und 6 Monaten, bei Long Covid / Post Covid Anträgen kann es teils auch länger dauern.

Wichtig: Die Behörde entscheidet meist nach Aktenlage – je vollständiger und konkreter Ihre Unterlagen sind, desto besser. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihrer eigenen Schilderung: Sie macht sichtbar, was in Befunden oft nicht steht.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Long Covid / Post Covid ein

Wird Ihr Antrag oder die Schwerbehinderung abgelehnt oder niedriger bewertet, als Sie erwarten, besteht die Möglichkeit zum Widerspruch. Dabei ist wichtig:

  1. Frist beachten
    • Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids muss der Widerspruch beim Versorgungsamt eingehen.
  2. Fristwahrender Widerspruch & Akteneinsicht
    • Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie die Akten an, um den Entscheidungsgrund zu prüfen.
  3. Aktenprüfung & Begründung
    • Stellen Sie klar, ob ggf. wichtige Befunde fehlten oder falsch bewertet wurden.
    • Ergänzen Sie neue oder vertiefte ärztliche Stellungnahmen.
  4. Fachanwalt einschalten
    • Ein auf Sozial- und Schwerbehindertenrecht spezialisierter Anwalt kann Lücken in der Bewertung schnell erkennen und effektiv gegensteuern.
  5. Widerspruchsverfahren
    • Das Versorgungsamt prüft erneut. Bei erneuter Ablehnung bekommen Sie einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie vor dem Sozialgericht klagen können.

Tipp vom Anwalt: Geben Sie im Widerspruchsverfahren möglichst neue Argumente oder zusätzliche Befunde an. Rein wiederholte Darstellungen bringen häufig keinen Mehrwert.

Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Long Covid / Post Covid

Scheitert der Widerspruch, steht Ihnen die Klage beim Sozialgericht offen. Dazu sollten Sie wissen:

  • Keine Gerichtskosten: Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Kläger in der Regel kostenfrei.
  • Frist: Binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
  • Gutachten & Beweiserhebung: Das Gericht beauftragt oft unabhängige Sachverständige, um Ihren Gesundheitszustand und die damit verbundenen Einschränkungen neu zu bewerten.
  • Vergleich oder Urteil: Häufig gibt es eine Einigung (Vergleich) oder ein Urteil zu Ihren Gunsten.

Wichtig: Ein versierter Rechtsbeistand kann Ihre Erfolgschancen erheblich verbessern, da er oder sie typische Fehlerquellen kennt (zum Beispiel unvollständige Gutachten, falsche Orientierung an veralteten Normen, usw.) und Ihre Rechte gezielt durchsetzt.

Kostenlose Erstprüfung bei Long Covid / Post Covid durch spezialisierte GdB-Anwälte

Weil gerade bei Long Covid / Post Covid oft kein klares Krankheitsbild vorliegt und Behörden unterschiedlich bewerten, ist das Risiko einer Unterbewertung hoch. Unsere spezialisierten Anwälte, helfen Ihnen, das zu vermeiden und bieten:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.

Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen beim Long Covid / Post Covid zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Doch ein fairer GdB ist kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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