Long Covid / Post Covid kann unter anderem zu chronischer Erschöpfung (Fatigue/ME/CFS), Atemproblemen, kognitiven Störungen („Brain Fog“) sowie psychischen Beschwerden wie Angst oder Depressionen führen und den Alltag stark einschränken.
Da es noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab in der Versorgungsmedizin-Verordnung gibt, wird häufig nach vergleichbaren Syndromen (z. B. CFS oder Fibromyalgie) beurteilt und je nach Schwere sind GdB-Werte von 10 bis 100 möglich.
Beschreiben Sie konkret, welche Beschwerden Sie dauerhaft einschränken (z. B. Fatigue, Atemprobleme, Brain Fog) und belegen Sie das mit einem Symptomtagebuch sowie aktuellen Arztberichten und Befunden (z. B. Lungenfunktion, Schlaflabor) und ggf. Reha- oder Krankenhausberichten.
Wenn der GdB im Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, ist der erste Schritt meist der Widerspruch (in der Regel 1 Monat Frist). Wird er abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht erheben.
Tipp vom Anwalt: Long Covid / Post Covid wird von Behörden oft unterschätzt, gerade weil viele Symptome schwer messbar sind. Dokumentieren Sie deshalb Ihre Beschwerden möglichst systematisch und über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel mit einem Symptomtagebuch, ärztlichen Stellungnahmen und Reha-Berichten. Je besser nachvollziehbar Ihre Einschränkungen sind, desto höher ist die Chance auf einen angemessenen GdB und die Schwerbehinderung.
Long Covid oder Post Covid kann Menschen noch Monate oder Jahre nach einer Corona-Infektion massiv beeinträchtigen und führt häufig zu chronischer Erschöpfung (CFS/ME), Atemproblemen, kognitiven Störungen („Brain Fog“) oder psychischen Beschwerden. Betroffene müssen teils erhebliche Einbußen in ihrem Berufs- und Alltagsleben hinnehmen.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind, und entscheidet über Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz oder einen früheren Renteneintritt. Dieser Artikel richtet sich an Betroffene und Angehörige und gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie der GdB bei Long Covid / Post Covid ermittelt wird, welche Vorteile er bringt und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Expertinnen und Experten sprechen von Long Covid, wenn vier Wochen nach der akuten Infektion weiterhin Symptome auftreten oder neu entstehen. Hält dies länger als acht Wochen an, wird oft von Post Covid gesprochen.
Long Covid / Post Covid ist noch nicht abschließend erforscht, wird deshalb von vielen Ärztinnen und Ärzten häufig nicht ausreichend gewürdigt und Betroffene stoßen oft auf weniger Verständnis und fundierte Unterstützung, als nötig wäre. Gerade bei der Feststellung des GdB spielen fundierte ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle, unzureichende Dokumentation kann sich negativ auf die Anerkennung auswirken.
Häufige Folgen sind das chronische Fatigue-Syndrom (CFS/ME), Atemprobleme, kognitive Störungen („Brain Fog“), psychische Beschwerden oder andere gesundheitliche Einschränkungen. Typische Symptome können außerdem sein:
Bei der Behandlung kommen derzeit vor allem symptomlindernde Therapien zum Einsatz, zum Beispiel Atem- und Ergotherapie, Medikamente gegen Kreislaufbeschwerden oder Sauerstoff-Hochdruck-Therapie und Immunadsorption; die meisten Ansätze zielen darauf ab, einzelne Symptome zu verbessern oder stabil zu halten.
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt, wie stark gesundheitliche Einschränkungen das Alltagsleben beeinflussen. Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und erhalten wichtige Nachteilsausgleiche.
Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate lang unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen. Beschwerden bei Long Covid / Post Covid sind häufig vielschichtig und betreffen unterschiedliche Organsysteme, wichtige Aspekte sind unter anderem:
Da es in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab für Long Covid / Post Covid gibt, wird in der Regel auf ähnliche Krankheitsbilder zurückgegriffen, beispielsweise auf das chronische Fatigue-Syndrom (CFS) oder Fibromyalgie. Je nach Schweregrad können GdB-Werte von 10 bis 100 in Betracht kommen.
Leichte Einschränkungen (z. B. seltene Erschöpfung, Alltag noch gut bewältigbar)
Mittelgradige Einschränkungen (deutliche Ermüdbarkeit, Ausfallzeiten, reduzierter Alltag)
Schwere Einschränkungen (regelmäßige Schlaf- und Erholungsdefizite, erhebliche Berufsunfähigkeit, massive Fatigue)
Sehr schwere oder extreme Beeinträchtigungen (nahezu keine Alltagsbewältigung, dauerhafte Pflege-/ Betreuungsbedürftigkeit)
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Long Covid / Post Covid beantragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie haben bereits einen Bescheid: Unterstützung macht den Unterschied. Lassen Sie sich auf dem Weg zur richtigen Anerkennung begleiten.
Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.
Nach Einreichung Ihres GdB-Antrags müssen Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:
Regulärer Zeitrahmen:
Verlängerungen möglich:
Rechtliche Optionen bei Verzögerung:
Tipps für Wartende:
Falls Sie noch in der Antragsvorbereitung sind: Nutzen Sie die Zeit für eine umfassende Dokumentation Ihrer Einschränkungen. Eine vorherige Einschätzung durch Experten kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Weil gerade bei Long Covid / Post Covid oft kein klares Krankheitsbild vorliegt und Behörden unterschiedlich bewerten, ist das Risiko einer Unterbewertung hoch. Unsere spezialisierten Anwälte, helfen Ihnen, das zu vermeiden und bieten:
Ein korrekt festgestellter GdB kann finanzielle Entlastung, mehr Sicherheit im Beruf und praktische Alltagshilfen bringen. Prüfen Sie, welche Ansprüche für Ihre persönliche Situation gelten.
Viele Betroffene erhalten GdB-Bescheide, die ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigen. Typische Probleme sind:
• Unterbewertung der Alltagseinschränkungen
• Nichtberücksichtigung von Begleiterkrankungen
• Fehlerhafte Gesamtbewertung mehrerer Erkrankungen
• Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen
• Sammeln Sie laufend neue medizinische Befunde
• Lassen Sie sich nicht entmutigen - viele Verfahren sind erfolgreich
Eine fachkundige Begleitung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Besonders bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich professionelle Unterstützung.
Da es in der VersMedV noch keinen eigenen Bewertungsmaßstab gibt, wird häufig nach vergleichbaren Syndromen wie CFS oder Fibromyalgie beurteilt.
Je nach Schwere können Orientierungsspannen von 10–20 (leicht) über 30–40 (mittelgradig) bis 50–60 bzw. 70–100 (schwer bis sehr schwer) in Betracht kommen.
Hilfreich sind ärztliche Atteste, Befunde (z. B. Lungenfunktion, Schlaflabor), Krankenhaus- oder Reha-Berichte sowie eine dokumentierte Behandlungshistorie.
Sie können Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise beifügen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Fazit:
Long Covid / Post Covid kann die Lebensqualität stark beeinträchtigen, besonders bei anhaltender Erschöpfung, eingeschränkter Belastbarkeit oder mehreren Beschwerden gleichzeitig. Der GdB ermöglicht wichtige Hilfen und Nachteilsausgleiche – daher alle Einschränkungen vollständig angeben und einen Antrag stellen. Beratungsstellen und Sozialverbände unterstützen dabei, damit Sie Ihre Rechte wahren und den Alltag trotz Long Covid möglichst selbstbestimmt gestalten können.