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Der einzige Artikel, den Sie zum Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung bei Herz-/ Kreislauferkrankungen lesen müssen!

Frau hält sich die Brust bei Herz-Kreislauf-Erkrankung

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und damit einhergehend der Schwerbehinderung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist oft komplex – und für Betroffene von großer Bedeutung. Ob Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, Herzklappenfehler, Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen: Solche Diagnosen beeinträchtigen nicht nur die körperliche Belastbarkeit, sondern auch Beruf, Alltag und Teilhabe am sozialen Leben.

Trotzdem wird die Schwere der Erkrankung im GdB-Bescheid häufig nicht realistisch bewertet – mit finanziellen, arbeitsrechtlichen und persönlichen Folgen. Denn: Ein zu niedrig angesetzter GdB und die Ablehnung der Schwerbehinderung kann wichtige Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile, Mobilitätshilfen oder sogar den frühzeitigen Renteneintritt verhindern.

In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Chancen auf eine faire GdB-Einstufung und auf die Anerkennung der Schwerbehinderung zu verbessern – und um, wenn nötig, gezielt Widerspruch oder Klage gegen einen unzutreffenden Bescheid einzulegen.

Unsere mehr-GdB.de Sozialrechtsanwälte mit fundierter Spezialisierung im Schwerbehindertenrecht unterstützen Sie auf Wunsch mit einer kostenlosen Ersteinschätzung – individuell, rechtssicher und auf Augenhöhe.

Was ist der GdB – und warum ist er so entscheidend bei Herz-/ Kreislauferkrankungen?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Kennzahl, die beschreibt, wie stark Ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen beeinträchtigt sind – unabhängig von der vorliegenden Diagnose. Entscheidend ist nicht der medizinische Befund, sondern die tatsächliche Einschränkung Ihrer Lebensführung im Alltag.

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Bereits ab einem GdB von 30 haben Sie Anspruch auf wichtige Nachteilsausgleiche. Ab GdB 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert.

Ein angemessen eingestufter GdB inkl. Schwerbehinderung ist gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen wichtig – denn die Einschränkungen treten oft schleichend oder unregelmäßig auf, werden aber im Alltag schnell zur Belastung.

Zentrale Vorteile eines höheren GdB:

Graphische Darstellung der Vorteile eines Grades der Behinderung

Wichtig: Selbst wenn Ihre Erkrankung ärztlich gut eingestellt ist, kann ein GdB oder eine Schwerbehinderung gerechtfertigt sein – entscheidend ist, wie sich Ihre Belastbarkeit im Alltag darstellt. Dokumentieren Sie daher typische Einschränkungen (z. B. Luftnot beim Treppensteigen, Erschöpfung, Arbeitsunfähigkeit).

Habe ich überhaupt einen Anspruch auf einen GdB bei  Herz-/ Kreislauferkrankungen – und wie wird der GdB berechnet?

Herz- und Kreislauferkrankungen zählen zu den häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland – von Bluthochdruck über koronare Herzkrankheit bis hin zu Herzschwäche oder Herzklappenfehlern. Wenn die Erkrankung länger als 6 Monate anhält und Sie in Ihrer Lebensführung einschränkt, können Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) inklusive Schwerbehinderung stellen.

Wichtig: Nicht die Diagnose allein ist entscheidend – sondern die Auswirkungen auf Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und Ihren Alltag.

Typische Beschwerden, die bei der GdB-Bewertung berücksichtigt werden:

  • Atemnot, insbesondere bei Belastung oder sogar in Ruhe
  • Brustschmerzen oder Engegefühl (Angina pectoris)
  • Schnelle Erschöpfung bei Alltagsaktivitäten (z. B. Treppensteigen, Einkaufen)
  • Schwellungen (Ödeme) an Beinen und Knöcheln
  • Herzrhythmusstörungen, die zu Schwindel oder Bewusstlosigkeit führen
  • Einschränkung beim Gehen, z. B. durch Kurzatmigkeit oder Kreislaufsymptome
  • Psychische Belastung durch die ständige Angst vor einem erneuten Infarkt oder einer Verschlechterung des Zustands

Auch folgende Faktoren fließen in die Bewertung ein:

  • Ergebnisse aus Belastungstests (z. B. Ergometer, 6-Minuten-Gehtest)
  • Ejektionsfraktion des Herzens (z. B. bei Herzinsuffizienz)
  • Belastungsgrenzen im Alltag (NYHA-Stadium)
  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln oder Medikamenten (z. B. Betablocker, Antikoagulantien)
  • Vorliegende Operationen oder Eingriffe (z. B. Herzklappenersatz, Stents, ICD)

Tipp vom Anwalt: Beschreiben Sie nicht nur Ihre Diagnose, sondern schildern Sie konkret, was Sie im Alltag nicht mehr können. Wie weit können Sie noch gehen? Wann tritt Atemnot auf? Müssen Sie regelmäßig Pausen machen? Diese Angaben machen den Unterschied bei der GdB-Bewertung und der Anerkennung der Schwerbehinderung.

GdB-Bewertung bei Herz-/ Kreislauferkrankungen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Die Grundlage für die Bewertung des GdB und der Schwerbehinderung bei Herz- und Kreislauferkrankungen sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (§2 VersMedV i.V.m. Anlage zu §2). Dabei wird nicht nur die Diagnose berücksichtigt, sondern vor allem:

  • Wie stark ist Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt?
  • Treten Beschwerden bei alltäglicher Belastung oder bereits in Ruhe auf?
  • Wie sehen die Befunde aus (z. B. Ejektionsfraktion, Ergometerdaten)?
  • Gab es operative Eingriffe (z. B. Stent, Bypass, Herzklappe, Defibrillator)?

Typische Einstufungen in der GdB-Tabelle für Herz-/ Kreislauferkrankungen

Schweregrad der Erkrankung
Typischer GdB-Bereich
20-40
50-70 inkl. Schwerbehinderung
80 inkl. Schwerbehinderung
80-100 inkl. Schwerbehinderung

Tipp vom Anwalt: In der Praxis zeigen viele GdB-Bescheide nur eine knappe Begründung wie „leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit“ – obwohl Patienten z. B. nur noch 100 Meter gehen können. Eine gute medizinische Dokumentation und präzise Schilderung der Alltagseinschränkungen sind entscheidend für eine realistische Einstufung.

Wie stelle ich einen Antrag auf GdB bei Herz-/ Kreislauferkrankungen?

Der Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wird beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Bundeslands gestellt. Ziel des Verfahrens ist es, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen objektiv einzustufen – mit dem Ziel, entsprechende Nachteilsausgleiche und Schutzrechte in Anspruch nehmen zu können.

Schritte zur Antragstellung

  1. Antragsformular besorgen und ausfüllen
    • Erhältlich auf der Website der jeweiligen Behörde
    • In vielen Bundesländern mittlerweile auch als Online-Antrag möglich.
  2. Behandelnde Ärzt:innen angeben
    • Wichtig: Geben Sie Ihre Haus- und Fachärzt:innen vollständig an – das Amt wird dort medizinische Unterlagen direkt anfordern.
    • Sie können zusätzlich eigene Befunde, Arztbriefe oder Berichte einreichen.
  3. Erkrankungen umfassend angeben
    • Listen Sie neben der Herzerkrankung auch weitere relevante Diagnosen auf (z. B. Diabetes, Depressionen, Lungenerkrankungen).
    • Entscheidend ist das Zusammenwirken aller Erkrankungen.
  4. Persönliche Stellungnahme beifügen
    • Schildern Sie in einem formlosen Begleitschreiben Ihre alltäglichen Einschränkungen: z. B. Luftnot beim Gehen, Fatigue, körperliche Erschöpfung, soziale Rückzüge.
    • Verwenden Sie einfache, lebensnahe Sprache – wie Sie wirklich leben und was nicht mehr geht.
  5. Antrag absenden
    • Per Post oder – sofern möglich – direkt über das Online-Portal Ihres Bundeslands einreichen.
  6. Warten auf den Bescheid
    • Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 2 und 6 Monaten. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen kann es länger dauern.

Tipp vom Anwalt: Auch wenn Ihre Herzerkrankung medizinisch gut dokumentiert ist – der Alltag zählt. Schildern Sie, wie stark Sie im täglichen Leben eingeschränkt sind (z. B. beim Treppensteigen, Spazierengehen, Arbeiten oder Einkaufen). Diese Angaben sind oft entscheidender als Laborwerte oder Diagnoseschlüssel.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid bei Herz-/ Kreislauferkrankungen ein

Wurde Ihre Schwerbehinderung abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt? Dann lohnt es sich, genau hinzusehen. Gerade bei Herz-Kreislauferkrankungen – von koronarer Herzkrankheit über Herzinsuffizienz bis hin zu Rhythmusstörungen oder Bluthochdruck – wird häufig am unteren Rand des Bewertungsspielraums entschieden.

Deshalb gilt: Widerspruch einlegen lohnt sich – innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids.



Schritt-für-Schritt zum erfolgreichen Widerspruch:

  1. Formlosen Widerspruch einreichen
    Reichen Sie zunächst fristgerecht einen formlosen Widerspruch ein – schriftlich per Brief oder Fax. Wichtig ist, dass er rechtzeitig beim Amt eingeht. Die ausführliche Begründung können Sie später nachreichen.
  2. Akteneinsicht beantragen
    Fordern Sie gleichzeitig Akteneinsicht an. Nur so sehen Sie, welche Befunde und Arztberichte das Amt herangezogen hat – und ob wichtige Unterlagen fehlen oder falsch interpretiert wurden.
  3. Widerspruch sorgfältig begründen
    • Liegen neue medizinische Unterlagen vor?
    • Wurden alle Erkrankungen und deren Wechselwirkungen berücksichtigt (z. B. Herz + Lunge oder Herz + Psyche)?
    • Sind die Auswirkungen auf Ihren Alltag realistisch bewertet?
  4. Fachkundige Unterstützung einholen
    Eine rechtliche Einschätzung durch eine auf das GdB-Recht spezialisierte Fachperson kann helfen, medizinische und juristische Argumente richtig zu gewichten – besonders bei komplexen Krankheitsverläufen oder schwer nachvollziehbaren Bescheiden.
  5. Ruhe bewahren – und notfalls weitergehen
    Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt Ihnen der Weg zur gerichtlichen Klärung – vor Gericht wird deutlich gründlicher und neutral geprüft.

Tipp vom Anwalt: Wiederholen Sie im Widerspruch nicht einfach Ihre Angaben aus dem Antrag. Bringen Sie neue Argumente, tiefergehende medizinische Einschätzungen und – wenn möglich – zusätzliche Befunde oder Alltagsbeschreibungen ein. So entsteht ein echter Anlass zur erneuten Prüfung auf Augenhöhe.

Klage als aussichtsreiches Rechtsmittel zur Erhöhung des GdB bei Herz-/ Kreislauferkrankungen

Wenn auch der Widerspruch keinen Erfolg hatte, heißt das noch lange nicht, dass Sie den festgestellten GdB oder die Ablehung der Schwerbehinderung einfach akzeptieren müssen. Viele Betroffene erreichen erst im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht eine realistische und faire Bewertung – besonders bei komplexen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, KHK, Herzklappenfehlern, Rhythmusstörungen oder Bluthochdruck mit Organschäden.

Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Wichtig: Das Verfahren ist für Sie gerichtskostenfrei und auch die Kosten für die Gegenseite entfallen.

Darum lohnt sich eine Klage – und so läuft sie ab:

  • Unabhängige Gutachten
    Anders als beim Versorgungsamt wird durch das Gericht in der Regel ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger beauftragt. Dieser prüft Ihre Herz-Kreislauf-Erkrankung umfassend – oft mit mehr Zeit und Sorgfalt als die Amtsärzt:innen.
  • Neue medizinische Argumente möglich
    Sie oder Ihre rechtliche Vertretung können weitere Befunde, Gutachten oder Stellungnahmen in das Verfahren einbringen – oder sogar ein eigenes Gegengutachten (§ 109 SGG) beantragen, falls das Gerichtsgutachten nicht überzeugt.
  • Vergleiche sind häufig
    Nicht selten endet das Verfahren mit einem Vergleich: Das Amt erkennt z. B. einen höheren GdB oder ein Merkzeichen an, um ein volles Urteil zu vermeiden.
  • Prozesserfahrung ist Gold wert
    Die richtige Klageschrift, fundierte Begründungen und strategisch platzierte Anträge – all das erhöht Ihre Chancen auf Erfolg deutlich. Ein auf GdB spezialisierter Anwalt weiß, wo typische Schwachstellen in medizinischen Gutachten oder Behördenbescheiden liegen – und wie man diese überzeugend angreift.

Wichtig: Eine Klage ist oft der wirksamste Weg, um den GdB ink. Schwerbehinderung zu bekommen, der Ihrer tatsächlichen gesundheitlichen Situation gerecht wird – und Ihnen die Nachteilsausgleiche sichert, die im Alltag entscheidend sein können.

Kostenlose Erstprüfung bei Herz-/ Kreislauferkrankungen durch spezialisierte GdB-Anwälte

Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir sichten Ihren Fall und sagen Ihnen realistisch, welche Chancen bestehen.
  • Transparenz & Fairness: Keine versteckten Gebühren, klare Kostenstruktur.
  • Schnelles Handeln: Kurze Widerspruchs- und Klagefristen erfordern oft rasches Tätigwerden.

Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.

Fazit: Wir sind für Sie da!

Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Herz-/ Kreislauferkrankungen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.

Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Denn ein fairer GdB und die Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Sichern Sie sich endlich den GdB, der Ihnen zusteht!
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