Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und damit einhergehend der Schwerbehinderung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist oft komplex – und für Betroffene von großer Bedeutung. Ob Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, Herzklappenfehler, Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen: Solche Diagnosen beeinträchtigen nicht nur die körperliche Belastbarkeit, sondern auch Beruf, Alltag und Teilhabe am sozialen Leben.
Trotzdem wird die Schwere der Erkrankung im GdB-Bescheid häufig nicht realistisch bewertet – mit finanziellen, arbeitsrechtlichen und persönlichen Folgen. Denn: Ein zu niedrig angesetzter GdB und die Ablehnung der Schwerbehinderung kann wichtige Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile, Mobilitätshilfen oder sogar den frühzeitigen Renteneintritt verhindern.
In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Chancen auf eine faire GdB-Einstufung und auf die Anerkennung der Schwerbehinderung zu verbessern – und um, wenn nötig, gezielt Widerspruch oder Klage gegen einen unzutreffenden Bescheid einzulegen.
Unsere mehr-GdB.de Sozialrechtsanwälte mit fundierter Spezialisierung im Schwerbehindertenrecht unterstützen Sie auf Wunsch mit einer kostenlosen Ersteinschätzung – individuell, rechtssicher und auf Augenhöhe.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Kennzahl, die beschreibt, wie stark Ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen beeinträchtigt sind – unabhängig von der vorliegenden Diagnose. Entscheidend ist nicht der medizinische Befund, sondern die tatsächliche Einschränkung Ihrer Lebensführung im Alltag.
Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Bereits ab einem GdB von 30 haben Sie Anspruch auf wichtige Nachteilsausgleiche. Ab GdB 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert.
Ein angemessen eingestufter GdB inkl. Schwerbehinderung ist gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen wichtig – denn die Einschränkungen treten oft schleichend oder unregelmäßig auf, werden aber im Alltag schnell zur Belastung.
Wichtig: Selbst wenn Ihre Erkrankung ärztlich gut eingestellt ist, kann ein GdB oder eine Schwerbehinderung gerechtfertigt sein – entscheidend ist, wie sich Ihre Belastbarkeit im Alltag darstellt. Dokumentieren Sie daher typische Einschränkungen (z. B. Luftnot beim Treppensteigen, Erschöpfung, Arbeitsunfähigkeit).
Herz- und Kreislauferkrankungen zählen zu den häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland – von Bluthochdruck über koronare Herzkrankheit bis hin zu Herzschwäche oder Herzklappenfehlern. Wenn die Erkrankung länger als 6 Monate anhält und Sie in Ihrer Lebensführung einschränkt, können Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) inklusive Schwerbehinderung stellen.
Wichtig: Nicht die Diagnose allein ist entscheidend – sondern die Auswirkungen auf Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und Ihren Alltag.
Typische Beschwerden, die bei der GdB-Bewertung berücksichtigt werden:
Auch folgende Faktoren fließen in die Bewertung ein:
Tipp vom Anwalt: Beschreiben Sie nicht nur Ihre Diagnose, sondern schildern Sie konkret, was Sie im Alltag nicht mehr können. Wie weit können Sie noch gehen? Wann tritt Atemnot auf? Müssen Sie regelmäßig Pausen machen? Diese Angaben machen den Unterschied bei der GdB-Bewertung und der Anerkennung der Schwerbehinderung.
Die Grundlage für die Bewertung des GdB und der Schwerbehinderung bei Herz- und Kreislauferkrankungen sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (§2 VersMedV i.V.m. Anlage zu §2). Dabei wird nicht nur die Diagnose berücksichtigt, sondern vor allem:
Tipp vom Anwalt: In der Praxis zeigen viele GdB-Bescheide nur eine knappe Begründung wie „leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit“ – obwohl Patienten z. B. nur noch 100 Meter gehen können. Eine gute medizinische Dokumentation und präzise Schilderung der Alltagseinschränkungen sind entscheidend für eine realistische Einstufung.
Tipp vom Anwalt: Auch wenn Ihre Herzerkrankung medizinisch gut dokumentiert ist – der Alltag zählt. Schildern Sie, wie stark Sie im täglichen Leben eingeschränkt sind (z. B. beim Treppensteigen, Spazierengehen, Arbeiten oder Einkaufen). Diese Angaben sind oft entscheidender als Laborwerte oder Diagnoseschlüssel.
Wurde Ihre Schwerbehinderung abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt? Dann lohnt es sich, genau hinzusehen. Gerade bei Herz-Kreislauferkrankungen – von koronarer Herzkrankheit über Herzinsuffizienz bis hin zu Rhythmusstörungen oder Bluthochdruck – wird häufig am unteren Rand des Bewertungsspielraums entschieden.
Deshalb gilt: Widerspruch einlegen lohnt sich – innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids.
Schritt-für-Schritt zum erfolgreichen Widerspruch:
Tipp vom Anwalt: Wiederholen Sie im Widerspruch nicht einfach Ihre Angaben aus dem Antrag. Bringen Sie neue Argumente, tiefergehende medizinische Einschätzungen und – wenn möglich – zusätzliche Befunde oder Alltagsbeschreibungen ein. So entsteht ein echter Anlass zur erneuten Prüfung auf Augenhöhe.
Wenn auch der Widerspruch keinen Erfolg hatte, heißt das noch lange nicht, dass Sie den festgestellten GdB oder die Ablehung der Schwerbehinderung einfach akzeptieren müssen. Viele Betroffene erreichen erst im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht eine realistische und faire Bewertung – besonders bei komplexen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, KHK, Herzklappenfehlern, Rhythmusstörungen oder Bluthochdruck mit Organschäden.
Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Wichtig: Das Verfahren ist für Sie gerichtskostenfrei und auch die Kosten für die Gegenseite entfallen.
Darum lohnt sich eine Klage – und so läuft sie ab:
Wichtig: Eine Klage ist oft der wirksamste Weg, um den GdB ink. Schwerbehinderung zu bekommen, der Ihrer tatsächlichen gesundheitlichen Situation gerecht wird – und Ihnen die Nachteilsausgleiche sichert, die im Alltag entscheidend sein können.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder aus Sicht der Antragsteller fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, die Festsetzung des GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Egal, ob Sie gerade Ihren ersten Antrag stellen oder bereits widersprechen wollen – eine frühzeitige Überprüfung Ihrer Unterlagen kann entscheidend sein. Nutzen Sie die Chance, von Anfang an eine fundierte Rechtsposition aufzubauen.
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Sie kennen nun die Grundlagen des GdB und der Schwerbehinderung, wissen, wann und wie er Ihnen bei Herz-/ Kreislauferkrankungen zusteht und haben verstanden, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung ist.
Bei diesem Prozess sind Sie aber nicht allein! Ob Antrag, Widerspruch oder Klage: Unsere spezialisierten Anwälte von mehr-GdB.de stehen bereit, Sie zu unterstützen – kompetent, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Chance auf mehr Lebensqualität, finanzielle Entlastung und rechtliche Sicherheit. Denn ein fairer GdB und die Schwerbehinderung sind kein Bonus, sondern Ihr gutes Recht.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
Unsere handverlesenen Partneranwälte sind Spezialisten für GdB-Verfahren und wir haben für jedes Krankheitsbild den passenden Experten. Unsere GdB-Anwälte haben tausende Verfahren geführt und haben diverse Krankheitsbilder und Kombinationen gesehen. Unser Vorgehen ist einfach, digital und stressfrei für Sie und unsere Partneranwälte kämpfen dafür, dass Sie den GdB erhalten, der Ihnen wirklich zusteht.
Wir haben ein handverlesenes Netzwerk an spezialisierten Partneranwälten aufgebaut, sodass wir für jedes Krankheitsbild den perfekten Experten haben, um Ihren Fall zu übernehmen. Dazu ist der gesamte Prozess digital, einfach und ohne Papierkram – bei voller Transparenz und persönlicher Betreuung. Anders als klassische Anwaltskanzleien haben wir uns ausschließlich auf GdB-Verfahren und Schwerbehinderungen spezialisiert und können dadurch einen besseren, digitaleren und günstigeren Service anbieten.
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Jeder Fall ist anders, aber in der Vergangenheit konnten unsere GdB-Partneranwälte in 50% der Fälle einen höheren GdB erstreiten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Anspruch kostenlos und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Nur wenn die Chancen auf einen höheren GdB oder Anerkennung der Schwerbehinderung gut stehen, empfehlen wir Ihnen den nächsten Schritt.
Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, prüfen wir, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen.
Ganz einfach in drei Schritten:
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