Wer einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) vor allem insbesondere einer Schwerbehinderung (mind. Gdb von 50) hat, kann erhebliche steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen – ganz ohne Einzelnachweise oder andere komplizierte Nachweise. Doch viele wissen nicht, ab wann diese Ersparsnisse gelten, wie hoch sie ausfallen und wie sie geltend gemacht werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige – mit klarer Tabelle, rechtlichem Hintergrundwissen, Tipps vom Anwalt und der Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung Ihres GdB-Bescheids durch unsere spezialisierten Sozialrechtsanwälte.
Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung. Er soll die laufenden typischen Mehrkosten ausgleichen, die durch eine gesundheitliche Einschränkung entstehen.
Wer hat Anspruch auf den Steuerfreibetrag?
Wichtig: Der Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis gewährt. Es ist keine detaillierte Begründung oder Belegsammlung notwendig – der GdB allein genügt.
Angenommen:
Tipp vom Anwalt: Eine Schwerbehinderung (GdB von 50 oder mehr) bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch rechtliche Nachteilsausgleiche, z. B. Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Der GdB-Bescheid sollte deshalb nicht ungeprüft hingenommen werden. Oft wird zu niedrig bewertet – dagegen können Sie Widerspruch oder Klage einlegen.
Der Pauschbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt:
Wichtig: Auch bei einem befristeten GdB muss der Bescheid im jeweiligen Steuerjahr gültig gewesen sein – ein einziger Tag reicht aus.
Grundsätzlich ersetzt der Pauschbetrag tatsächliche Mehraufwendungen. Wer belegbare Ausgaben z. B. für Pflege, Fahrten, Hilfsmittel oder Umbauten hat, kann diese alternativ oder zusätzlich über die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.
Tipp vom Anwalt: Wenn Ihre realen Kosten höher als der Pauschbetrag sind, prüfen Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, ob Einzelabrechnung günstiger ist. Pauschale und Einzelkosten dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden.
Je nach GdB und Merkzeichen können Sie von weiteren steuerlichen Nachteilsausgleichen profitieren, z. B.:
Diese sind teilweise an Merkzeichen wie „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ geknüpft.
Unsere spezialisierten Sozialrechtsanwälte sind auf das Feststellungsverfahren des GdB und Schwerbehinderung spezialisiert – nicht auf die Steuererklärung. Aber:
Wir helfen Ihnen, den richtigen GdB zu erlangen, wenn Sie zu niedrig eingestuft wurden.
Unsere Leistungen:
Egal ob GdB 20, 50 oder 100 – der steuerliche Pauschbetrag ist ein einfacher Weg zur finanziellen Entlastung. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt oder einen GdB-Bescheid hat, sollte unbedingt prüfen, ob der GdB auch gerechtfertigt hoch genug ist.+
Mit unserer kostenlosen Erstprüfung Ihres Bescheids gehen Sie auf Nummer sicher – und sichern sich eventuell mehr Rechte, mehr Schutz und mehr Steuervorteile.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
Unsere handverlesenen Partneranwälte sind Spezialisten für GdB-Verfahren und wir haben für jedes Krankheitsbild den passenden Experten. Unsere GdB-Anwälte haben tausende Verfahren geführt und haben diverse Krankheitsbilder und Kombinationen gesehen. Unser Vorgehen ist einfach, digital und stressfrei für Sie und unsere Partneranwälte kämpfen dafür, dass Sie den GdB erhalten, der Ihnen wirklich zusteht.
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Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Wir haben transparente und faire Preise, die Sie unserer Preis-Seite entnehmen können. Vor jedem Schritt wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und entscheiden selbst, ob Sie mit unseren Anwälten weitere Schritte einleiten wollen – volle Kostentransparenz!
Jeder Fall ist anders, aber in der Vergangenheit konnten unsere GdB-Partneranwälte in 50% der Fälle einen höheren GdB erstreiten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Anspruch kostenlos und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Nur wenn die Chancen auf einen höheren GdB oder Anerkennung der Schwerbehinderung gut stehen, empfehlen wir Ihnen den nächsten Schritt.
Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, prüfen wir, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf einen fairen GdB oder Ihre Schwerbehinderung durchzusetzen.
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