mehr-GdB.de & Steuererleichterungen bei Schwerbehinderung

Der große Ratgeber: Steuerliche Erleichterungen bei Schwerbehinderung – alle Beträge, Bedingungen und Vorteile verständlich erklärt!

Mann und Frau prüfen die Steuererleichterung durch den Grad der Behinderung

Wer einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) vor allem insbesondere einer Schwerbehinderung (mind. Gdb von 50) hat, kann erhebliche steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen – ganz ohne Einzelnachweise oder andere komplizierte Nachweise. Doch viele wissen nicht, ab wann diese Ersparsnisse gelten, wie hoch sie ausfallen und wie sie geltend gemacht werden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige – mit klarer Tabelle, rechtlichem Hintergrundwissen, Tipps vom Anwalt und der Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung Ihres GdB-Bescheids durch unsere spezialisierten Sozialrechtsanwälte.

Was ist der Pauschbetrag bei Behinderung?

Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung. Er soll die laufenden typischen Mehrkosten ausgleichen, die durch eine gesundheitliche Einschränkung entstehen.

Wer hat Anspruch auf den Steuerfreibetrag?

  • Ab einem GdB von 20 steht Ihnen ein Pauschbetrag zu.
  • Je höher der GdB, desto höher der steuerliche Vorteil.
  • Ab einer Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr) entstehen zusätzlich weitere Vorteile – nicht nur steuerlich.
  • Merkzeichen wie „H“, „Bl“ oder „TBl“ berechtigen zu einem deutlich höheren Pauschbetrag.

Wichtig: Der Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis gewährt. Es ist keine detaillierte Begründung oder Belegsammlung notwendig – der GdB allein genügt.

Übersicht: Die große Tabelle der Pauschbeträge bei Schwerbehinderung

Grad der Behinderung (GdB)
Pauschbetrag pro Jahr
384 €
620 €
860 €
1.140 €
1.440 €
1.780 €
2.120 €
2.460 €
2.840 €
7.400 €

Beispielrechnung: So wirkt sich der Pauschbetrag bei GdB 50 auf Ihre Steuer aus

Angenommen:

  • Sie sind alleinstehend, Steuerklasse I
  • Ihr Bruttoeinkommen: 55.000 € pro Jahr
  • Werbungskostenpauschale und Grundfreibetrag sind bereits berücksichtigt
  • Sie haben einen anerkannten GdB von 50 → Pauschbetrag: 1.140 €
Ohne GdB
Mit GdB 50
Zu versteuerndes Einkommen
ca. 42.200 €
ca. 41.060 €
Einkommensteuer (vereinfacht)
ca. 9.720 €
ca. 9.340 €
Jährliche Steuerersparnis
≈ 380 €

Tipp vom Anwalt: Eine Schwerbehinderung (GdB von 50 oder mehr) bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch rechtliche Nachteilsausgleiche, z. B. Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Der GdB-Bescheid sollte deshalb nicht ungeprüft hingenommen werden. Oft wird zu niedrig bewertet – dagegen können Sie Widerspruch oder Klage einlegen.

So machen Sie den Pauschbetrag geltend

Der Pauschbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt:

  • Formular: Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“, Zeilen 5–12
  • Nachweis: GdB-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis
  • Automatik: Bei unbefristetem GdB wird der Pauschbetrag jedes Jahr automatisch übernommen

Wichtig: Auch bei einem befristeten GdB muss der Bescheid im jeweiligen Steuerjahr gültig gewesen sein – ein einziger Tag reicht aus.

Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten – was ist besser?

Grundsätzlich ersetzt der Pauschbetrag tatsächliche Mehraufwendungen. Wer belegbare Ausgaben z. B. für Pflege, Fahrten, Hilfsmittel oder Umbauten hat, kann diese alternativ oder zusätzlich über die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Tipp vom Anwalt: Wenn Ihre realen Kosten höher als der Pauschbetrag sind, prüfen Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, ob Einzelabrechnung günstiger ist. Pauschale und Einzelkosten dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden.

Weitere steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderung

Je nach GdB und Merkzeichen können Sie von weiteren steuerlichen Nachteilsausgleichen profitieren, z. B.:

  • Fahrtkostenpauschale bei Mobilitätsproblemen
  • Erhöhter Sparerfreibetrag
  • Steuerfreibeträge für Kinder mit Behinderung
  • Pflegepauschbetrag bei häuslicher Betreuung

Diese sind teilweise an Merkzeichen wie „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ geknüpft.

Kostenlose Erstprüfung durch spezialisierte GdB-Anwälte

Unsere spezialisierten Sozialrechtsanwälte sind auf das Feststellungsverfahren des GdB und Schwerbehinderung spezialisiert – nicht auf die Steuererklärung. Aber:

Wir helfen Ihnen, den richtigen GdB zu erlangen, wenn Sie zu niedrig eingestuft wurden.

Unsere Leistungen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: unverbindliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
  • Transparente & faire Preise: keine versteckten Gebühren, klare Kommunikation
  • Schnelle Prüfung ohne Risiko: zeitnahe Rückmeldung und fundierte Bewertung Ihres Falls
Tipp vom Anwalt: Ein höherer GdB ist nicht nur eine Frage der Anerkennung – er bringt direkt mehr Netto vom Brutto im Jahr. Wer sich mit einem GdB 30 zufriedengibt, obwohl ein GdB 50 möglich wäre, verschenkt bares Geld und rechtliche Vorteile.

Der Pauschbetrag ist bares Geld – prüfen Sie Ihren Anspruch

Egal ob GdB 20, 50 oder 100 – der steuerliche Pauschbetrag ist ein einfacher Weg zur finanziellen Entlastung. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt oder einen GdB-Bescheid hat, sollte unbedingt prüfen, ob der GdB auch gerechtfertigt hoch genug ist.+

Mit unserer kostenlosen Erstprüfung Ihres Bescheids gehen Sie auf Nummer sicher – und sichern sich eventuell mehr Rechte, mehr Schutz und mehr Steuervorteile.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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