Rente mit Schwerbehindertenausweis? Ja – unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 - sogenannte Schwerbehinderung - oder mehr früher und oft mit weniger Abschlägen in Rente gehen. Diese Sonderform nennt sich „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ – und ist für viele Betroffene ein echter Vorteil.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige: von den Voraussetzungen über häufige Missverständnisse bis zu praktischen Tipps unserer GdB-Anwälte.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Sonderform der gesetzlichen Altersrente. Sie ermöglicht es, bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen – unter erleichterten Bedingungen.
Voraussetzungen:
Wichtig: Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn bereits vorliegen – nicht erst danach. Läuft eine Befristung nach Eintritt in die Rente aus, hat das keinen Einfluss den früheren Renteneintritt.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet Betroffenen die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen früher in den Ruhestand zu gehen – mit weniger finanziellen Einbußen und ohne aufwendige medizinische Prüfverfahren:
Viele Menschen suchen gezielt nach einer klaren Tabelle zur Altersrente bei Schwerbehinderung. In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, ab wann Sie – je nach Geburtsjahr – in Rente gehen können: mit und ohne Abschläge.
Wichtig: Für Versicherte mit anerkannter Schwerbehinderung vor dem 01.01.2007 gelten Vertrauensschutzregelungen. In bestimmten Fällen ist eine abschlagsfreie Rente weiterhin bereits mit 63 Jahren möglich.
Tipp vom Anwalt: Die Altersrente bei Schwerbehinderung ist oft leichter zugänglich – vorausgesetzt, die Schwerbehinderung (GdB von mind. 50) ist rechtzeitig anerkannt. Genau dabei unterstützen wir.
Viele sorgen sich, dass die Altersrente verloren geht, wenn der GdB nach Rentenbeginn wieder unter 50 fällt und Sie somit nicht mehr schwerbehindert sind. Das ist in der Regel unbegründet.
Wichtig: Wer seine Altersrente nach einer Unterbrechung erneut beantragen möchte, braucht jedoch wieder eine aktuelle Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50).
Tipp vom Anwalt: Reichen Sie den Rentenantrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn ein. Eine rückwirkende Zahlung ist nur dann möglich.
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Das bedeutet:
Viele Anträge auf Schwerbehinderung werden zu niedrig eingestuft oder abgelehnt – und dadurch bleibt die Altersrente mit Sonderregeln unerreichbar.
Unsere spezialisierten Anwälte helfen dabei, den Grad der Behinderung und die Schwerbehinderung rechtlich durchzusetzen.
Unsere Unterstützung:
Wichtig: Nur mit einem GdB von mindestens 50 (sog. Schwerbehinderung) haben Sie Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Da ein großer Teil der GdB-Bescheide unvollständig oder fehlerhaft ist, empfiehlt es sich, den Bescheid zum GdB zu überprüfen. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen:
Tipp vom Anwalt: Warten Sie nicht zu lang, insbesondere wenn bereits ein negativer oder zu niedriger Bescheid vorliegt. Die Widerspruchs- und Klagefristen sind meist kurz – eine zeitnahe Anwaltseinschaltung kann entscheidend sein.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet große Vorteile – vom früheren Rentenbeginn bis hin zum unbegrenzten Hinzuverdienst. Entscheidend ist jedoch, dass der GdB von mindestens 50 rechtzeitig anerkannt wurde.
Ein zu niedriger Bescheid kann Ihre Ansprüche blockieren – hier lohnt sich juristische Unterstützung Im Kampf für die Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Jeder, der das Gefühl hat, dass sein Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder sein Antrag auf Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt wurde. Besonders profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem höheren GdB früher in Rente gehen möchten.
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihren Beschwerden. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall anschließend individuell und geben eine ehrliche Einschätzung: Sehen unsere Anwälte Chancen auf einen höheren GdB und die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder nicht?
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